Wucherpreis für Wiesntisch – Ochsenbraterei-Wirtin klagt gegen Online-Portal

| Gastronomie Gastronomie

Vierstellige Summen für einen Tisch im Bierzelt auf dem Münchner Oktoberfest: Wiesnwirte kämpfen seit Jahren gegen den Zweitverkauf von Platzreservierungen über Online-Händler. Erstmals wehrt sich eine Wirtin vor Gericht. Antje Schneider von der Ochsenbraterei klagt gegen ein Portal, das schon jetzt Plätze für 2022 anbietet. Am nächsten Freitag will das Landgericht München I eine Entscheidung verkünden.

«Diese Plattformen haben niemals Reservierungen von uns bekommen. Wir geben ganz bewusst keinem Zwischenhändler Reservierungen, da es bei diesen nicht um einen Mehrwert für die Kunden geht», sagt die Wirtin und Chefin der Haberl Gastronomie, die mehrere Gaststätten betreibt, darunter den Biergarten am Chinesischen Turm im Englischen Garten. Zudem sei die Weitergabe von Reservierungen mit Gewinnerzielungsabsicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. «Damit das Oktoberfest ein Volksfest bleibt, gibt es für Zeltbetreiber für die Tischreservierungen offizielle Regeln.»

Der Online-Anbieter verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2008 zu Bundesligakarten. Demnach sei grundsätzlich der Erwerb von Dritten erlaubt. Er könne nur in Ausnahmefällen untersagt werden, wenn ein sogenannter Schleichbezug vorliege, «also wir Personen «vorschicken» würden, die Karten kaufen mit dem Ziel, sie an uns weiterzuverkaufen», heißt es in einer Stellungnahme. Das sei aber hier nicht der Fall.

Zweitverkäufe der begehrten Wiesn-Plätze auf verschiedenen Portalen sind Wirten und Stadt seit Jahren ein Dorn im Auge. Die Klage sei der richtige Schritt, sagt der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU). «Die Wiesn ist für alle da - unabhängig davon, wie groß der Geldbeutel ist.»

Wiesnwirte-Sprecher Peter Inselkammer spricht von «Wucherpreisen». «Moralisch finde ich es nicht gut, dass mit etwas gehandelt wird, das bei uns nichts kostet.» Zur Klage von Wirtin Schneider sagt Inselkammer: «Es ist richtig, dass die Kollegin da durchgreift.»

Bei den Wirten müssen Gäste nur Verzehrgutscheine kaufen. Die Reservierung ist im Kern kostenfrei. Auf den Plattformen kostet ein Platz meist ein Vielfaches der Gutscheine. Bei manchen Portalen - nicht so beim Beklagten - bekommt der Kunde diese nicht einmal.

Inselkammer warnt Käufer: Die Wirte stornierten gemäß den AGBs bei Kenntnis jeden Tisch, der weiterverkauft wurde. Immer wieder einmal stünden Kunden dann im Zelt - und hätten bezahlt, aber keinen Tisch. «Wir können nur dazu aufrufen, nicht zu kaufen.»

Für 2022 haben die Wirte noch keine Bewerbungen abgegeben, die Stadt hat nicht über Zulassungen entschieden. Bestätigte Reservierungen für Plätze gibt es folglich bisher nicht. Baumgärtner: «Seriös kann man jetzt keine Tisch-Reservierungen für das nächste Jahr erwarten.»

Ob es eine Wiesn 2022 gibt, ist nicht sicher. Zum zweiten Mal fiel in diesem Jahr das Volksfest wegen der Pandemie aus. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) möchte nächstes Jahr eine Wiesn haben. Man arbeite an Konzepten, «wie die Wiesn 2022 stattfinden kann und die Besucherinnen und Besucher so sicher wie irgend möglich Spaß haben können». Doch noch ist das nicht entschieden.

Immer wieder haben sich Gerichte bundesweit mit Ticket-Zweitverkäufen auseinandergesetzt. Mal ging es um Karten für Fußballspiele, mal für die Passionsspiele in Oberammergau, mal für Konzerte, etwa mit Sopran-Star Anna Netrebko in der Hamburger Elbphilharmonie.

So unterschiedlich wie die Anlässe waren die Entscheidungen. In einem Fall sah ein Gericht als Grenze einen 25-prozentigen Aufschlag auf den Ursprungspreis als legitim an, ein andermal durfte nur nicht damit geworben werden, dass die Veranstaltung fast ausverkauft sei.

Vergebens wehrte sich Oberammergau gegen den Verkauf von begehrten Premieren-Karten, die Ehrengästen vorbehalten und im freien Handel gar nicht zu haben sind. Dennoch dürften Premierengäste, die nicht kommen wollen, ihre Plätze über eine Plattform anbieten, entschied das Oberlandesgericht München 2019. Wenige Monate später obsiegte vor diesem Gericht der FC Bayern im Streit mit einem Tickethändler.

Im Streit mit der Ochsenbraterei sieht der Anbieter der Wiesn-Plätze 2022 Klärungsbedarf in Karlsruhe und erinnert an das Urteil von 2008: «Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit vom Bundesgerichtshof entschieden werden muss, und zwar mit der Frage, ob eine Abkehr von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Handelsgastronomie hat ihren Umsatz 2025 um 7,1 Prozent auf 13,29 Milliarden Euro gesteigert. Damit lag das nominale Wachstum deutlich über dem Plus von 1,8 Prozent in der Gastronomie insgesamt, deren Umsatz preisbereinigt um 2,2 Prozent zurückging.

Der Deutsche Gastro-Gründerpreis 2027 hat seine offizielle Bewerbungsphase gestartet. Ab sofort können Gründer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ihre gastronomischen Konzepten für den Wettbewerb einreichen.

Das Berliner Restaurant Zum Heiligen Teufel hat bei den True Italian Awards 2026 drei Auszeichnungen gewonnen. Gleichzeitig wurden traditionsreiche Gastronomen und weitere kulinarische Konzepte der Hauptstadt geehrt.

Block House hat 2,5 Millionen Euro in die Modernisierung seines Restaurants Am Kröpcke in Hannover investiert. Der seit 1991 bestehende Standort erhielt unter anderem einen neu gestalteten Gastraum, neue technische Anlagen und eine modernisierte Küche.

Nach dem Brandunglück in der Silvesternacht in Crans-Montana überprüfte die Feuerwehr in Tschechien fast 800 Betriebe. Blockierte Notausgänge und fehlende Feuerlöscher sorgen für Alarm.

Auch in diesem Jahr verleiht der Bundesverband der Systemgastronomie wieder seinen Preis der Deutschen Systemgastronomie. Mit Mmaah!, 60 Seconds to Napoli und Goldies stehen drei unterschiedliche Konzepte im Finale.

Kurz vor dem Oktoberfest beschäftigt die Vergabe der Wiesn-Festzelte die Justiz. Ein Wirt fordert, dass München den Betrieb der großen Bierzelte europaweit ausschreibt. Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt nun über die Frage, ob der traditionelle Ausschluss auswärtiger Wirte rechtens ist.

Das Kammergericht Berlin hat nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands eine Trinkgeld-Klausel von Lieferando für unwirksam erklärt. Die Regelung schloss eine Erstattung auch dann aus, wenn das Restaurant die Bestellung stornierte und das Essen nicht ausgeliefert wurde.

Eine Studie der Universität Hohenheim untersucht anhand von rund 200 Tonnen Lebensmitteln für etwa 211.000 Mahlzeiten den Biodiversitäts-Fußabdruck der Hohenheimer Mensa. Die Herkunft der Zutaten spielt nach den Ergebnissen eine entscheidende Rolle.

Eine Verbraucherumfrage im Auftrag von Lightspeed zeigt unterschiedliche Kriterien bei der Auswahl von Restaurantgerichten. 29 Prozent der Befragten achten auf ausgewogene Ernährung, 14 Prozent bestellen Gerichte mit einem hohen Proteingehalt und 15 Prozent interessieren sich für Kalorienangaben.