Zubereitete Speise: Unbelegte Brötchen dürfen ganzen Sonntag verkauft werden

| Gastronomie Gastronomie

Eine Münchner Bäckerei darf in ihren drei Filialen auch an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Begrenzung ihre Brötchen verkaufen, wie nun das Oberlandesgericht München (OLG) entschied. Schon die Vorinstanz hatte entschieden, dass die Verkäufe durch das Gaststättengesetz gedeckt seien. Demnach dürfe der Schank- oder Speisewirt auch außerhalb der Sperrzeit zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch zubereitete Speisen an jedermann über die Straße abgeben. Einen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz verneinte das Landgericht.

Dies bestätigte nun auch das OLG. Die Verkäufe von unbelegten Brötchen und Broten begründen nach Auffassung des OLG keinen Verstoß gegen die Regelungen des Ladenschlussgesetzes und der Sonntagsverkaufsverordnung, weil sie nach dem Gaststättengesetz erlaubt seien. Der Senat stellte zunächst fest, dass der Verkauf von Backwaren durch die Beklagte an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden an den genannten Tagen unstreitig sei. Diese Verkäufe seien jedoch durch die Ausnahmeregelung im Gaststättengesetz gedeckt und damit zulässig. Dies deshalb, weil die Beklagte in den jeweiligen Filialen ein Gaststättengewerbe betreibe, da in den Filialen Sitzgelegenheiten vorhanden seien, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen könnten. Es handle sich um sog. Mischbetriebe aus Ladengeschäft und Cafébetrieb. Dabei komme es auch nicht darauf an, welcher Teil überwiege. Ausreichend sei, dass die Bewirtungsangebote mit Sitzgelegenheiten in Bäckereibetrieben mit angeschlossenen Cafés auch tatsächlich genutzt würden.

Die weiteren Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung des Gaststättengesetzes bejahte der Senat. Insbesondere könne sich der Kläger nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es sich bei den an der Verkaufstheke verkauften Backwaren nicht um "zubereitete Speisen" i.S.d. Gaststättengesetzes handeln würde. Denn bei den von der Beklagten hergestellten Brote und Brötchen handele es sich um verzehrfertige Nahrungsmittel, deren Rohstoffe durch den Backvorgang zum Genuss verändert worden seien. Die Brote und Brötchen würden auch im jeweiligen Betrieb der Beklagten verabreicht. Es entspreche der Lebenserfahrung, dass die Gäste eines Cafés mit angeschlossener Bäckerei dort auch unbelegte Brötchen und/oder Brot und sonstige Backwaren bestellen können, etwa im Rahmen eines Frühstücks. Solange es sich bei dem Straßenverkauf nicht um größere Mengen handle, sei davon auszugehen, dass die verkaufte Ware auch zum alsbaldigen Verzehr bzw. Verbrauch bestimmt sei.

Der Senat hat die Revision zum BGH zugelassen, weil er davon ausging, dass über die Auslegung der maßgeblichen Vorschrift im Gaststättengesetz bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und sich diese Frage in einer Vielzahl weiterer Fälle stellen kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Ostern 2025 heißt das Drehrestaurant auf dem Berliner Fernsehturm Sphere by Tim Raue. Auf 207 Metern Höhe wird der Spitzenkoch dann für das kulinarische Wohl der Gäste in luftiger Höhe sorgen – mit regionalen Produkten und von ihm interpretierten Berliner Gerichten.

Ab Sommer leitet Cornelia Fischer, die in den vergangenen drei Jahren im fränkischen Volkach die Löffel schwang, den Neustart im Restaurant Überfahrt ein. Das Restaurant im Althoff Seehotel Überfahrt empfängt die Gäste ab dem 6. September wieder im regulären Betrieb.

In den Jahren 2020 bis 2023 haben in der Gastronomie bundesweit rund 48.000 Betriebe geschlossen. Für 6.100 Betriebe kam in dieser Zeit das Aus durch eine Insolvenz. Allein 2023 hat etwa jedes zehnte Gastronomieunternehmen aufgegeben.

In den Jahren 2020 bis 2023 haben in der Gastronomie bundesweit rund 48.000 Betriebe geschlossen. Für 6.100 Betriebe kam in dieser Zeit das Aus durch eine Insolvenz. Allein 2023 hat etwa jedes zehnte Gastro-Unternehmen aufgegeben.

Gastronomie auf Festivals bedeutet unterschiedliche Herausforderungen mit hoher Eigenverantwortung. Der neue Handlungsleitfaden der BGN für den Gastronomiebetrieb auf Festivalveranstaltungen hilft dabei.

Pressemitteilung

METRO und der renommierte internationale Kochwettbewerb Bocuse d´Or​​​​​​​ haben eine mehrjährige Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit vereinbart. So wird sich METRO in den kommenden vier Jahren unter anderem als Hauptsponsor engagieren.

Sodexo und GoodBytz bringen die erste gemeinsame Roboterküche am Universitätsklinikum Tübingen (UKT) an den Start. Der Roboter wird im Laufe des Frühjahrs den Betrieb aufnehmen und alle Gerichte eigenständig zubereiten.

Das Atlantic Hotel Sail City in Bremerhaven feiert nicht nur seinen 15. Geburtstag. Es setzt sich auch seit 10 Jahren für konsequente Nachhaltigkeit ein. Diesen Anlass feierte das Hotel mit einem besonderen Jubiläumsdinner und lud seine Gäste zum Resteessen ein.

Während in der modernen Arbeitswelt die Vor- und Nachteile der Vier-Tage-Woche diskutiert wird, geht die Gastro-Kette Yorma’s noch einen Schritt weiter. Ab diesem Jahr möchte das Unternehmen aus Plattling die Drei-Tage-Woche bei vollem Gehalt in der Zentrale einführen.

Zwei Wochen vor der Sterneverleihung am 26. März in Hamburg präsentiert der Guide Michelin Deutschland die neue Auswahl an Bib Gourmand Restaurants. 15 Lokale erhalten die Auszeichnung neu, insgesamt zählt die Selektion damit 199 „Bibs“.