HRS hat Hotels über Änderungen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informiert. Zukünftig verlangt das Unternehmen Transaktionskosten für Firmenraten, die über HRS gebucht werden. Dies war bislang für Hoteliers kostenfrei. Ferner verkürzt HRS die Abrechnungszyklen für Kommissionen und Transaktionskosten.
Die Transaktionsgebühr beträgt 2,50 Euro pro reserviertem Zimmer und wird von HRS ausschließlich auf kommissionsfreie Nettobuchungen von Firmen berechnet, die über die Schnittstelle von HRS abgewickelt werden. Maximal werden dabei fünf Nächte pro reserviertem Zimmer in Rechnung gestellt. Sobald also ein Geschäftsreisender eine verhandelte Firmenrate über die HRS-Schnittstelle bucht, wird die Transaktionsgebühr fällig. Die neuen AGB treten am 6. Januar 2020 in Kraft.
HRS schreibt dazu: „Ab 2020 wird HRS die Kosten für diese technische Infrastruktur über eine Transaktionsgebühr für Nettobuchungen abdecken, wie es in der Geschäftsreisebranche bereits üblich ist. Entsprechend wird HRS seine AGB in diesem Punkt anpassen.“
Hoteliers steht es frei, den Geschäftsbedingungen von HRS widersprechen. Allerdings dürfte dann eine Nutzung der HRS-Schnittstelle mit Nettoraten für Firmenkunden nicht mehr möglich sein. Hoteliers müssten dann mit Vertragsraten für Firmen zu einem GDS-Anbieter wie Amadeus, Sabre oder Galileo) ausweichen.
Carolin Brauer, von Quality Reservations schreibt dazu auf der Webseite der HSMA, dass der Vergleich der Gebühren zwischen HRS und den GDS allerdings nicht stimmig sei, handele es sich bei HRS ja um eine Transaktionsgebühr pro Übernachtung und nicht wie bei den GDS, pro Buchung. Zudem gehe es um Netto-Vertragsraten, auf die bis heute keine zusätzlichen Gebühren (flat oder prozentual) entrichtet werden müssten. Da die RFP-Phase 2020 weitgehend abgeschlossen sei, könnten die zusätzlichen Transaktionsgebühren nicht mehr berücksichtigt werden.
HRS nimmt für sich in Anspruch, dass das Unternehmen, selbst mit der Transaktionsgebühr, einer der günstigsten Kanäle für Hotels bleibe, um die „attraktive Zielgruppe der Reisenden aus Konzernen“ zu erreichen. Im Vergleich zu anderen, im Corporate Travel gängigen Kanälen, betrage die Ersparnis bis zu 75 Prozent.
Die neuen Geschäftsbedingungen von HRS warten, zusätzlich zu den Transaktionskosten, mit einer weiteren Änderung auf: HRS räumt sich das Recht ein, auf eine zweiwöchentliche, statt bisher monatliche Abrechnung, umzustellen. Für den Fall, dass HRS auf zweiwöchentliche Abrechnung Gebrauch machen möchte, wird das Unternehmen Hotels schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von vier Wochen über diese Umstellung informieren.
„Geschäftsbeziehungen fußen auf Vertrauen. HRS setzt dieses Vertrauen mit irritierenden AGB-Änderungen aufs Spiel“, stellt Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), die Vorgangsweise der Geschäftsreise-OTA in Frage: Derartige Vorgangsweisen untergraben das Vertrauen in jede Geschäftsbeziehung. HRS sollte das zurücknehmen und das Vertrauern seiner Geschäftspartner zurückgewinnen. Auch sollte die Technologie soweit abgesichert sein, dass kein Risiko für Buchungen besteht“, wünscht sich Gratzer ein Grundmaß an Sicherheit für die Hotels und deren Firmenkunden. Die ÖHV lässt die AGB-Änderungen juristisch prüfen: „Ganz unabhängig vom Ausgang können wir jetzt schon sagen, dass sich bei uns schon einige, auch sehr große Unternehmen gemeldet haben, die über dieses unprofessionelle Vorgehen sehr enttäuscht sind“, behält sich der ÖHV-Genrealsekretär weitere rechtliche Schritte im Interesse der ÖHV-Mitglieder, deren Geschäftspartner, Gäste und Mitarbeiter vor.