Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Schäden zu ermöglichen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) stehe fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht, sagen die Verbände. Booking sieht das anders und sagt, dass der EuGH hat weder solch eine Schlussfolgerung gezogen habe, noch wurde er gebeten, zu beurteilen, ob die Paritätsklauseln wettbewerbswidrig waren.
Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte dagegen: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.“
Die Klage wird von einem internationalen Team aus erfahrenen Wettbewerbsjuristen, Prozessanwälten und Ökonomen begleitet und von der Stiftung Hotel Claims Alliance eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen. Aufgrund der Deckungszusagen eines Prozessfinanzierers ist die Teilnahme für Hotels komplett kostenfrei und risikolos.
Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, zog ein Zwischenfazit: „Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch. Wir freuen uns über die bisher schon enorme Resonanz. Die Verlängerung der Registrierungsfrist bis zum 29. August trägt dazu bei, dass alle interessierten Hotels trotz Hochsaison eine angemessene Chance zur Teilnahme haben.“













