Mehrere Dutzend Vermieter von Ferienunterkünften hatten im März einen Antrag gegen das coronabedingte Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingereicht - jetzt ist er laut der beauftragten Rechtsanwältin Katja Kleist abgelehnt worden.
Sie sei am Freitag mündlich vom OVG darüber informiert worden, sagte Kleist am Sonntag. Eine schriftliche Mitteilung sei ihr für kommende Woche angekündigt worden. Das Gericht war zunächst nicht für eine Bestätigung zu erreichen.
Einer der Kläger, Oliver Roeber vom «Kutscherhaus» in Sassnitz auf Rügen, bezeichnete in einer Mitteilung die Einreise- und Beherbergungsverbote in Mecklenburg-Vorpommern als überzogen. Während in fast allen Bundesländern Gastronomie und Hotels wieder öffneten, sei man im Nordosten der Republik in eine «Angststarre» verfallen. Dabei sehe die Bundes-Notbremse eine Öffnung von Hotels und Ferienwohnungen unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor.