Beherbergungsverbot: Wann Touristen abreisen müssen

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Am 2. November tritt ein flächendeckendes Beherbergungsverbot für Touristen in Deutschland in Kraft. Aber nicht alle Urlauber müssen an diesem Tage die Hotels verlassen. In einigen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen.

Touristen müssen Hotels in Bayern spätestens am 2. November verlassen

Touristen müssen Hotels in Bayern wegen des Corona-Teil-Lockdowns spätestens am Vormittag des 2. November verlassen. Das teilte das bayerische Gesundheitsministerium am Samstag mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Touristen aus Schleswig-Holstein spätestens am Montag abreisen

Wegen des Teil-Lockdowns zur Eindämmung des Coronavirus müssen Touristen aus Schleswig-Holstein spätestens am Montag (2.11.) abreisen - mit Ausnahme der Urlauber auf den Nordsee-Inseln und Halligen. Für diese gelte eine drei Tage längere Frist bis zum Donnerstag (5.11.) wegen der Kapazitäten im Fährverkehr und in den Autozügen, teilte die Landesregierung am Freitag in Kiel mit. Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden.

Die Regierung verwies auf die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse für einen Teil-Lockdown, der am 2. November bundesweit beginnt und vier Wochen dauert. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am Mittwoch beschlossen, dass «Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt» werden.

Niedersachsen: Urlaub kann beendet werden

Anders als in Schleswig-Holstein müssen Touristen in Niedersachsen ihren Urlaub nicht abbrechen, wenn sie vor Beginn des neuen Teil-Lockdowns anreisen. Das geht aus der am Nachmittag veröffentlichten neuen Verordnung des Landes hervor. Aufenthalte mit Übernachtung, die bereits vor dem 2. November angetreten worden seien, müssten nicht abgebrochen werden, heißt es in der Regelung des Landes.

Touristen müssen Mecklenburg-Vorpommern bis 5. November verlassen

Touristen müssen spätestens bis zum 5. November aus Mecklenburg-Vorpommern abreisen. Das kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitagabend in Schwerin nach einer Kabinettssitzung an. Grundsätzlich dürften vom 2. November an für den restlichen Monat keine Gäste mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden.

Wer vor Freitag nach NRW gekommen ist, darf bleiben

Touristen, die vor Freitag in ein Hotel oder eine Pension in Nordrhein-Westfalen eingecheckt haben, dürfen ihren Urlaub dort solange wie geplant fortführen. Das sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Wer dagegen erst an diesem Freitag, Samstag oder Sonntag komme, müsse spätestens am Montag wieder abreisen.

Die neue Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober angetreten wurden, bis zum 30. November untersagt sind. Die Verordnung tritt aber erst am Montag (2. November) in Kraft.

Besitzer und Dauermieter von Ferienhäusern sowie Dauercamper sind von dieser Regelung nicht betroffen

Brandenburg: Touristen müssen bis Mittwoch raus

Touristen, die sich in Brandenburger Hotels oder Pensionen aufhalten, müssen bis kommenden Mittwoch abreisen. Das teilte Ministerpräsident Dietmar Woidke von der SPD nach der Sondersitzung des Kabinetts mit. Es werde bis Ende November untersagt, Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen. "Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Einschränkungen hart sind", sagte Woidke. Er sei aber überzeugt, dass sie notwendig seien. Das Verbot gelte nicht für die Vermietung von Ferienhäusern mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hotels und Pensionen dürfen nur noch Geschäftsreisende beherbergen.

Touristen in Baden-Württemberg dürfen bleiben

In Baden-Württemberg ist die Regelung weiter gefasst als in den  meisten anderen Bundesländern: „Touristische Gäste, die vor dem 2. November angereist sind, müssen nicht abreisen, sondern können über die ursprünglich gebuchte Zeit weiter beherbergt werden“, heißt es in der Verordnung der Landesregierung. (Mit Material der dpa)


 

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