Beherbergungsverbote: Welche Stornoregeln gelten

| Hotellerie Hotellerie

Viele ratlose Urlauber vor den Herbstferien: Für Reisende aus Städten und Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen gelten in Deutschland plötzlich vielerorts Beherbergungsverbote. Doch was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist? Ein Überblick.

Storno-Kosten für Hotel oder Ferienwohnung: ja oder nein?

Ob Urlauber Stornogebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen, ist nicht eindeutig. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja auch entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Deutsche Ferienhausverband erklärte dazu, ob der Test für den Gast zumutbar sei, darüber könne man geteilter Meinung sein. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Schließlich ist die Pandemie mit ihren Folgen für den Tourismus beispiellos. Fest steht aber: Ein solcher Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants und Tagungsräume

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat. Tageskarte-Leser werden bevorzugt beliefert.
Jetzt mehr erfahren
 


Beherbergungsverbot oder Quarantänevorschrift?

Bei der Frage nach einer kostenlosen oder doch kostenpflichtigen Stornierung der Unterkunft kommt es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue Corona-Regelung an. Falls Gäste aus Risikogebieten überhaupt nicht beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich: «Die Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist». Das angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt.

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. Dann müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist, erklärt Degott. Möglich sei dann aber unter Umständen eine kulante Regelung mit dem Hotel oder Anbieter des Ferienhauses zu suchen.

Quarantäne ist «nicht im Sinne des Urlaubs»

So argumentiert auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Im Fall Schleswig-Holsteins etwa kann ein Hotel aktuell weiterhin seine Leistungen anbieten. Dort müssen Urlauber aus Risikogebieten 14 Tage lang in Quarantäne oder zwei negative Corona-Tests - wobei einer dieser Tests frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein gemacht werden darf. Die Beherbergung von Urlaubern an sich ist aber nicht verboten.

Es stehe Urlaubern frei, trotz Corona-Verordnung anzureisen und die Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. «Dass das nicht Sinn des Urlaubs ist, ist unbestritten», so der Verband. Rein juristisch liege die Ernennung einer Region zum Risikogebiet aber in der persönlichen Risikosphäre des jeweiligen Reisenden und nicht des Hotels - und der Reisende habe bei Nichtantritt die entsprechenden Kosten zu tragen.

Natürlich stehe es jedem Hotelier offen, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung oder eine Gutschrift zu gewähren.

Urlauber sollten außerdem stets bedenken, dass die landesrechtlichen Vorschriften voneinander abweichen können. Was in Schleswig-Holstein gilt, muss in einem anderen Bundesland nicht genauso gelten.

Welche Storno-Gebühren bei Bahn-Tickets gelten

Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro stornieren. Passagiere erhalten dann einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen.

Supersparpreis-Tickets dagegen sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Ausnahme sind hier Tickets, die bis einschließlich 13. März 2020 - also schon vor der Pandemie - gebucht worden sind. Die bekannten Umtausch- und Stornierungsregeln für den Supersparpreis gelten auch weiterhin, wie ein Sprecher der Bahn auf Anfrage bestätigte. Spezielle Ausnahmen angesichts der neuen Regeln für Reisende aus Corona-Risikogebieten gibt es also aktuell nicht. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierbaren Tickets.

Stornogebühren und Flugtickets

Grundsätzlich gilt: Findet ein Flug statt, kann der Reisende nicht einfach ohne Stornogebühren sein Ticket zurückgeben. Wer einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nun aufgrund der Regeln nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Die Lufthansa etwa verweist auf die derzeit kulanten Bedingungen: Die Umbuchungsgebühren wurden bis 31. Dezember 2020 abgeschafft. Sämtliche Tarife und Ticketpreise von Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines seien beliebig oft kostenfrei umbuchbar. Auch andere Fluggesellschaften bieten gebührenfreie Umbuchungen an. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach hat nach einer umfassenden Modernisierung wiedereröffnet. Das Hotel umfasst 148 Zimmer und eine 4.500 Quadratmeter große Spa-Landschaft. Ein medizinischer Bereich ist für Anfang 2027 geplant.

Das von Fairmont Hotels & Resorts geführte Plaza Hotel in New York soll ab Januar 2027 mindestens vier Jahre geschlossen bleiben. Geplant sind Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Fassade. Das Plaza diente als Schauplatz mehrerer Filme.

Die Comer Group will das ehemalige Hilton-Hotel in Gravenbruch kaufen. Nach einem Bericht der Hessenschau ist der Vertrag unterschrieben, die behördliche Genehmigung steht jedoch aus. Der sanktionierte Geschäftsmann Ali Ansari darf von dem Verkauf nicht profitieren.

Kapital und Gästenachfrage sind vorhanden, doch Hoteltransaktionen müssen höhere Anforderungen erfüllen. Die vierte Ausgabe des „Expert Papers“ „Booking the Future“ von mrp hotels beleuchtet, worauf Investoren, Banken und Betreiber bei Finanzierung, Konzept und Wachstum achten.

Stayery expandiert nach München und übernimmt ein Apartmenthaus am Oberwiesenfeld mit 105 Einheiten. Die Eröffnung des konvertierten Bestandsgebäudes am Olympiapark ist für Anfang 2027 geplant.

Seetelhotels meldet einen Ransomware-Angriff auf interne IT-Systeme. Ein möglicher Datenabfluss wird untersucht; bei Buchungen und Anfragen kann es zu Verzögerungen kommen.

Die Radisson Hotel Group hat in Breslau ihr 20. Prize-by-Radisson-Hotel eröffnet. Das Haus im Sky Tower verfügt über 208 Zimmer und ist der zweite Standort der Marke in Polen.

Accor tritt mit dem geplanten ibis Styles Helsinki Helka erstmals in den finnischen Hotelmarkt ein. Das Haus mit 157 Zimmern soll Ende 2027 aus dem traditionsreichen Hotel Helka hervorgehen.

Das bisherige Mercure Tagungs- und Landhotel Krefeld soll ab Januar 2027 als eigenständiges Haus unter dem Dach einer neu gegründeten GmbH fortgeführt werden. Das bestehende Team soll bleiben; neue Tagungskonzepte sind in Arbeit.

Der Ulmer Gemeinderat hat nach einem Bericht der Südwest Presse mit knapper Mehrheit eine Bettensteuer beschlossen. Ab 2030 sollen Übernachtungsgäste drei Euro pro Nacht zahlen.