Bericht: Comer Group will ehemaliges Hilton-Hotel in Gravenbruch kaufen

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Die Comer Group International wolle das ehemalige Hilton-Hotel in Gravenbruch übernehmen. Das berichtet die Hessenschau am 15. Oktober 2026 unter Berufung auf Insolvenzverwalter Joachim Kühne. Ein Kaufvertrag sei bereits unterschrieben. Die erforderliche behördliche Genehmigung stehe jedoch noch aus.

Nach dem Bericht müsse das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dem Kauf zustimmen. Ein entsprechender Antrag liege nach Angaben Kühnes vor. Hintergrund seien die EU-Sanktionen gegen den bisherigen Mitgesellschafter Ali Ansari. Der sanktionierte Geschäftsmann dürfe von dem Verkauf nicht profitieren.

Genau dies sehe Kühne durch seine Tätigkeit gewährleistet, berichtet die Hessenschau. Er sei allein für die Geschäfte der Hotelgesellschaft zuständig und verwalte ein separates Treuhandkonto, für das er persönlich verantwortlich sei. Dadurch sei nach seiner Darstellung sichergestellt, dass Ansari aus dem Verkauf keine wirtschaftlichen oder finanziellen Vorteile ziehe.

Ob und wann das BAFA den Kauf genehmigt, geht aus dem Bericht nicht hervor. Gegenüber der Hessenschau habe sich die Behörde unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht zum Einzelfall geäußert.

Das Verwaltungsgericht lehnte die Freigabe der eingefrorenen Hotelgelder ab

Tageskarte hatte bereits am 6. Oktober 2026 über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zu den eingefrorenen Geldern der Betreiber-GmbH berichtet. Mit Beschluss vom 2. Oktober 2026 hatte das Gericht den Eilantrag des damaligen starken vorläufigen Insolvenzverwalters abgelehnt. Dieser habe die Gelder nutzen wollen, um den Hotelbetrieb fortzuführen, Arbeitsplätze zu erhalten und die Insolvenzmasse zu sichern.

Nach der damaligen Gerichtsmitteilung seien die Gelder auch nach seiner Bestellung eingefroren geblieben. Das gelte ebenfalls für das eingerichtete Insolvenzsonderkonto. Nach der Ablehnung einer Zwischenverfügung in dem Verfahren sei der Hotelbetrieb eingestellt worden.

Ausgangspunkt seien Sicherstellungen der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung vom 30. Juli 2026 gewesen. Sie hätten Konten von Gesellschaften betroffen, die unter Ansaris Kontrolle stünden. An diesem Tag sei er auf die Sanktionsliste der EU-Iran-Verordnung aufgenommen worden.

Das Gericht verneint eine Abschirmung des Vermögens gegenüber Ansari

Im damaligen Verfahren habe der vorläufige Insolvenzverwalter argumentiert, seine Bestellung schirme das Gesellschaftsvermögen gegenüber Ansari ab. Dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht nicht. Die Insolvenzverwaltung allein erfülle die Anforderungen an eine solche Abschirmung nicht. Auch sei das Insolvenzsonderkonto rechtlich und wirtschaftlich dem Insolvenzschuldner zuzuordnen.

Das Gericht verwies zugleich auf die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren über Einzelfallfreigaben eingefrorener Vermögenswerte durch die Deutsche Bundesbank und das BAFA durchzuführen. Der Beschluss mit dem Aktenzeichen 1 L 2051/26 betraf die Freigabe eingefrorener Gelder. Die nun von der Hessenschau berichtete ausstehende Genehmigung betrifft den Kauf des Hotels.Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

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