Bestpreisklauseln von Booking.com vor dem Bundesgerichtshof

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundeskartellamt hält die Geschäftsbedingungen von Booking.com für fragwürdig. Ob Bestpreisklauseln in den Verträgen mit den Hotels den freien Wettbewerb - auf Kosten der Verbraucher – beschränken, prüft am Dienstag (9.00 Uhr) der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in einem Kartellverfahren. Ob schon eine Entscheidung verkündet wird, ist offen.

Auf Portalen wie Booking, HRS und Expedia finden Nutzer eine Vielzahl an Hotelzimmern und anderen Unterkünften, die sie ohne Extra-Kosten direkt über die Seite buchen können. Für jede erfolgreiche Vermittlung kassiert der Betreiber vom Hotel eine Provision.

 

Für die Nutzung von Booking.com mussten sich Hotels verpflichten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht günstiger anzubieten als auf der Plattform. Experten nennen das «enge» Bestpreisklausel.

Wegen «weiter» Bestpreisklauseln, die sich auch auf konkurrierende Portale und den Offline-Vertrieb erstrecken, war das Kartellamt in der Vergangenheit bereits gegen den damaligen Marktführer HRS vorgegangen. Sie sind seit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf von 2015 rechtskräftig verboten. In der Folge hatte Booking damals auf die «enge» Klausel umgestellt. Danach dürfen die Hotels Interessenten zum Beispiel an der Rezeption oder telefonisch ein besseres Angebot machen, aber nicht im Internet dafür werben.

Das Bundeskartellamt hält auch diese Klausel für problematisch und hatte sie Booking Ende 2015 für den deutschen Markt verboten. Bestpreisklauseln sicherten den Verbrauchern nur vermeintlich den günstigsten Preis. Tatsächlich sei die Provision für die Plattform einkalkuliert - die bei der direkten Buchung nicht anfallen würde.

In diesem Rechtsstreit stellte sich das OLG Düsseldorf allerdings auf die Seite der Portale - und kippte die Verfügung 2019. Hauptargument der Richter: Ohne die Klausel würden die Hotels die Breitenwirkung von Booking.com nur noch nutzen, um Interessenten auf ihre Seite zu locken. Dort gebe es das Zimmer dann billiger, Booking gehe leer aus.

Laut Kartellamt verzichtet Booking trotzdem auf die Klauseln, bis die Frage in Karlsruhe entschieden ist. Dort haben die Wettbewerbshüter Rechtsbeschwerde gegen den OLG-Beschluss eingelegt.

Sollte der BGH das Verbot der Klausel wiederherstellen, drohen Schadenersatz-Forderungen. Wegen der früher verwendeten «weiten» Klauseln haben rund 2000 Hotels beim Berliner Landgericht bereits Sammelklage gegen Booking eingereicht. Der Hotelverband Deutschland (IHA), der die Klage unterstützt, geht davon aus, dass eine Untersagung der «engen» Klausel den Schaden noch steigern könnte. «Wir wollen das Unternehmen mit dieser Politik nicht davonkommen lassen», sagte Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Nach mehrmonatigen, eigentlich konstruktiv verlaufenden Vergleichsverhandlungen hat Booking.com Ende Oktober vergangenen Jahres (2019) überraschend den Verhandlungstisch verlassen und willkürlich 66 an der Initiative teilnehmende Hotels vor einem niederländischen Gericht in Amsterdam auf ‚negative Feststellung seiner Haftung‘ verklagt. Damit blieb den übrigen 2.000 Hotels keine andere Option, als nunmehr selbst beim Landgericht Berlin eine Sammelklage einzureichen“, erläutert Otto Lindner als Vorsitzender das Vorgehen des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Der Bundesgerichtshof hat im letzten August die rechtliche Wirksamkeit eines Beschlusses mit großer Tragweite für die Hotellerie vorerst kassiert. Das Oberlandesgereicht in Düsseldorf hatte 2019 die engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig erklärt. Dagegen hatte das Bundeskartellamt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Markus Luthe frohlockt damals und und schriebt in einem Blog-Post: „Der Bundesgerichtshof hat die Zerstörung des Kartellrechts gestoppt und lässt dem Skandalbeschluss des OLG Düsseldorf vom 4. Juni 2019 zugunsten von „Booking.com“ keine Rechtskraft zukommen!“ Mit tiefer Erleichterung und Befriedigung habe er dem Beschluss entnommen, dass der BGH die Rechtsbeschwerde angenommen habe.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mandarin Oriental hat ihr erstes Haus in Österreich eröffnet und setzt auf die Verbindung von historischer Architektur, zeitgenössischem Design und einem breit gefächerten Kulinarik-Konzept.

Die Eröffnung des neuen Motel One Standorts in Wien-Donau City verbindet urbanes Design mit einem spezifisch für das Haus konzipierten Kunstwerk des in Wien lebenden Künstlers Paul Riedmüller. Das Hotel mit 198 Zimmern und Dachterrassen-Bar setzt auf die Nähe zu Donau und Stadtzentrum.

Das Radisson RED Vienna hat in Kooperation mit dem Unternehmen Where to know ein System zur Künstlichen Intelligenz (KI) implementiert, das die Analyse von Gästefeedback in Echtzeit ermöglicht. Ziel der Anwendung ist die Verbesserung des Gästeerlebnisses und die Steigerung der betrieblichen Effizienz im Hotelmanagement.

Die offizielle Baugenehmigung für die Hauptgebäude markiert den Beginn der Umsetzung des Veritas Parks in Wittenberge, einem 16 Hektar großen Zukunftsquartier auf dem ehemaligen Singer-Gelände, das auf CO₂-Neutralität und die Verbindung von Industriehistorie mit moderner Nutzung setzt. Im Zentrum der ersten Phase steht unter anderem das künftige Singer-Hotel.

Die Althoff Collection hat mit The Florentin ein neues Luxushotel in Frankfurt eröffnet. Das Haus, das aus der ehemaligen Villa Kennedy und ergänzenden Gebäudeflügeln entwickelt wurde, positioniert sich als "Urban Retreat" im gehobenen Frankfurter Hotelsegment.

Die Tui Group setzt auf starkes Wachstum in Asien. Der Touristikkonzern unterzeichnet neue Projekte für die Marken Robinson und Tui Blue und plant den Markteintritt in Japan und Vietnam.

Leonardo Hotels Central Europe erweitert sein Portfolio mit der Übernahme von vier IntercityHotels an den Standorten Nürnberg, Freiburg, Magdeburg und Erfurt. Die Häuser werden zunächst als White Label Hotels betrieben und modernisiert.

Die Ensana Hotels dehnen ihre Präsenz auf Georgien aus. Das Unternehmen übernimmt im kommenden Jahr den Betrieb der Sairme Resortanlage im Kaukasusgebirge. Sie zählt zu den etablierten Spa- und Wellnessangeboten der Region.

Das Aethos Monterosa im Val d’Ayas hat nach einer umfassenden Neugestaltung zur Wintersaison seine Pforten geöffnet. Die Renovierungsarbeiten der vergangenen Monate dienten der weiteren Stärkung der Markenidentität.

Das 25hours Hotel The Trip in Frankfurt hat weite Teile seiner öffentlichen Bereiche erneuert. Im Fokus der Umgestaltung standen die Lobby, die Rezeption mit angeschlossenem Shop, die neu eingerichtete Nomad Day Bar sowie der Innenhof.