Die Hotelgäste der Hauptstadt müssen vorerst weiter Bettensteuer zahlen. Die Klage des Westin Grand Hotels wird dieses Jahr nicht mehr verhandelt. Das zuständige Finanzgericht will zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Abgaben in Hamburg und Bremen abwarten. Wann das der Fall sein wird, ist allerdings noch unklar.










