Sind die Bettensteuern in Hamburg, Freiburg und Bremen verfassungsgemäß? Das will das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr entscheiden, so die Deutsche Presse-Agentur. Die zusätzliche Abgabe wird mittlerweile in dutzenden deutschen Städten erhoben. Der Dehoga kämpft schon seit der Einführung gegen die Bettensteuer, da diese unverhältnismäßig und kontraproduktiv sei. Ob sie auch verfassungswidrig ist, wird nun das Gericht entscheiden.
Mitte November 2015 hatten Hoteliers aus Bremen, Hamburg und Freiburg fristgerecht Klage in Karlsruhe eingereicht. Der DEHOGA unterstützt die Gastgeber bei dem Gang vor die Karlsruher Richter. Das Bundesverfassungsgericht wird als höchste gerichtliche Instanz abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht.
Der DEHOGA lehnt Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben oder wie auch immer die Abgaben bezeichnet werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab.
Das Herausgreifen einer einzelnen Branche sei diskriminierend und völlig inakzeptabel, so der Verband. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie sei nicht überzeugend: Vom (Kultur-)Tourismus profitierten nachweislich eine Vielzahl von Branchen, zum Beispiel, in erheblichem Umfang der Einzelhandel. Auf der anderen Seite trage die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leiste damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen, sagt der Verband. Eine isolierte Belastung der Hotellerie sei daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen.
Mehr Info zur Betternsteuer beim DEHOGA.