Im Prozess um möglichen Subventionsbetrug beim Bau des Rostocker Yachthafen-Residenz «Hohe Düne» will der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 28. Juli sein Urteil verkünden.
Das teilte eine Gerichtssprecherin nach der Verhandlung am Mittwoch mit, bei der beide Seiten nochmals ihre Positionen darlegten. Eine Tendenz in der Bewertung durch die Richter sei nicht erkennbar gewesen, hieß es.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Rostock hatte der Unternehmer Per Harald Lökkevik den imposanten Hotel-Komplex «Hohe Düne» in Rostock-Warnemünde zum Schein und damit illegal in zwei Unternehmen aufgeteilt. Kleinere Projekte bedurften nicht der subventionsrechtlichen Zustimmung der EU-Kommission und für zwei kleine Projekte konnte er auf mehr Zuschüsse hoffen als für ein großes. Als Gesamtkosten waren dem Vernehmen nach knapp 100 Millionen Euro veranschlagt, an Subventionen flossen rund 47,5 Millionen Euro.
Die Anklagebehörde hatte wegen Subventionsbetrugs eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für Lökkevik gefordert. Doch das Landgericht Rostock sprach ihn im Jahr 2015 von diesem Vorwurf frei. Der von der Staatsanwaltschaft angerufene Bundesgerichtshof verwarf das Urteil 2017 und ordnete einen neuen Prozess an. Doch auch das Landgericht Schwerin sprach Lökkevik Ende 2020 frei, woraufhin die Staatsanwaltschaft erneut Widerspruch einlegte. Bei dem Verfahren in Karlsruhe handelt es sich somit um die zweite Revision (Az 1 StR 439/21) in diesem Fall.
Mit dem prestigeträchtigen Hotelkomplex an der Warnow-Mündung wollte Mecklenburg-Vorpommern seine Ambitionen untermauern, in Rostock olympische Segelwettbewerbe auszurichten. Das Projekt wurde von der Landesregierung massiv unterstützt. Leipzig hatte sich für die Spiele 2012 beworben, aber den Zuschlag nicht bekommen. Damit ging auch Rostock schließlich leer aus.
Vor dem BGH in Karlsruhe ist außerdem die Revision in einem anderen Verfahren gegen Lökkevik anhängig (Az 1 StR 465/21). Dabei geht es um eine Verurteilung wegen Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben durch das Landgericht Schwerin. Auch dieser Entscheidung waren schon ein erstinstanzliches Urteil vor dem Landgericht Rostock und eine teilweise Aufhebung durch den BGH vorausgegangen. (dpa)