BGH: Verbot kurzzeitiger Vermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermietung von Ferienwohnungen im Internet gestärkt. Laut der BGH-Entscheidung dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

Gegenstand der verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Die Parteien bildeten im vorliegenden Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z.B. an Feriengäste) gestattet ist.

Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist.

Auf die erhobene Beschlussmängelklage der Klägerin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Nachdem die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer erfolglos geblieben ist, wollten sie mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage erreichen. Die Revision war jedoch erfolglos. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beschluss rechtswidrig ist, weil die Zustimmung der Klägerin fehlte.

Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienen Einheiten zu Wohnzwecken, ist dies nämlich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden hat, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste.

Den übrigen Wohnungseigentümern stünden aber andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Was die Kurzzeitvermietung angehe, müssten damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden.

Das komplette BGH-Urteil gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die diesjährige Sommersaison gehört zu den stärksten Saisons in der Geschichte des Deutschland-Tourismus. Camping und Ferienwohnungen legten zu, die Hotellerie lag hingegen knapp unter dem Vorjahreswert.

The Lux Collective hat die nächste Phase der internationalen Expansion bekanntgegeben, die von sieben neuen Vertragsabschlüssen getragen wird. Die Strategie konzentriert sich dabei auf die Weiterentwicklung der Marke LUX*, SALT und SOCIO.

Eine neue Analyse von Colliers zeigt, dass die deutsche Immobilienwirtschaft 2026 vor einer Neuordnung steht. Der Hotelmarkt und Spezialsegmente wie Datenzentren werden durch Konversionen und technologischen Bedarf zu den führenden Wachstumstreibern.

Die Huarong Deutschland GmbH beabsichtigt, den seit Jahren ruhenden Bau des China Hotels in Frankfurt-Niederrad abzuschließen. Die ursprüngliche Eröffnung war für 2022 vorgesehen. Dies berichtet die Frankfurter Neue Presse.

Die Hotellerie steht vor einer Phase tiefgreifender Veränderung: Märkte schwanken, Kosten steigen, das Reiseverhalten verschiebt sich spürbar – und technologische Entwicklungen verändern, wie Gäste Reisen planen. In dieser Situation mahnt Philipp Ingenillem, Gesellschafter von Online Birds, zu Weitblick und Haltung. Ein Gastbeitrag.

Im Naturresort & Spa Schindelbruch im Harz ist ein neuer 25 Meter langer Natursteinpool in Betrieb genommen worden. Zur offiziellen Einweihung schwamm der Olympiasieger Lukas Märtens die ersten Bahnen im ganzjährig beheizten Becken. Das Wellnesshotel in Alleinlage gilt als Vorreiter bei der kompensierten CO₂-Bilanz.

In Friedrichshafen am Bodensee könnte ein B&B-Hotel mit 96 Zimmern entstehen. Die Pläne für das Bauvorhaben wurden dem Gestaltungsbeirat der Stadt in einer öffentlichen Sitzung präsentiert. Das Projekt befinde sich derzeit in einer frühen Phase, vergleichbar mit einer Machbarkeitsstudie.

Nach dem Insolvenzverfahren der Lindner Hotels AG kehrt das Parkhotel Oberstaufen in die Hand der Gründerfamilie zurück. Der Enkel des Gründers übernimmt das Haus in Oberstaufen, das ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr zur Lindner Hotel Group gehört, und richtet es neu aus. Ein erfahrener General Manager ist für die operative Führung des 87-Zimmer-Hotels verantwortlich.

Das Flushing Meadows Hotel beendet nach zwölf Jahren seinen Betrieb in München. Das Haus, das durch seine Dachterrasse, sein Design und unkonventionellen Gästezimmer bekannt wurde, bleibt noch bis zum 20. Dezember geöffnet. Danach ist endgültig Schluss.

Rocco Forte Hotels hat die Eröffnung eines zweiten Standorts in Apulien bekanntgegeben. Die Masseria del Cardinale soll im Jahr 2028 in Fasano an den Start gehen und das Italien-Portfolio der Gruppe ergänzen.