Bitkom: Jeder Fünfte hat eigene Wohnung schon Reisenden angeboten

| Hotellerie Hotellerie

Online-Plattformen wie Airbnb, Home Swap, Couchsurfing und Co., um auf Reisen in Privatunterkünften unterzukommen, werden immer beliebter – vor allem bei Jüngeren. So hat jeder dritte Internetnutzer (30 Prozent) schon einmal über eine solche Online-Plattform eine Privatunterkunft gebucht. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Bundesbürgern ab 16 Jahren. 

Am häufigsten gebucht wird über Online-Plattformen für kostenpflichtige Privatunterkünfte, wie z.B. Airbnb oder 9 Flats. Darüber haben bereits 16 Prozent eine Bleibe für ihren Aufenthalt gefunden. Auf Rang zwei folgen Wohnungs-Tauschbörsen, wie z.B. Home For Home, Home Link oder Home Swap, wo bereits 9 Prozent der Internetnutzer schon einmal gebucht haben. Ebenso viele haben dazu auch schon Online-Plattformen für kostenlose Privatunterkünfte, wie z.B. Couchsurfing genutzt. 

Am meisten genutzt werden zur Buchung einer Reiseunterkunft aber weiterhin Internetauftritte der Unterkünfte selbst, zum Beispiel die Webseiten der Hotels oder Ferienwohnungen. Hierüber haben knapp 9 von 10 Internetnutzern (87 Prozent) schon einmal gebucht. 7 von 10 (71 Prozent) haben dafür auch schon Online-Plattformen wie Booking.com oder HomeAway genutzt. „Für all diejenigen, die auf Reisen lieber in einem individuellen Zuhause statt einem anonymen Hotel unterkommen, sind Onlinevermittlungsplattformen für Privatunterkünfte eine echte Errungenschaft des digitalen Zeitalters. Hier eröffnet sich für viele Gegenden ein riesiges Angebot – von der Couch in der Studenten-WG bis zum großzügigen Loft im Szeneviertel“, sagt Dr. Christopher Meinecke, Leiter Digitale Transformation beim Bitkom.

Unternehmen wie Airbnb fungieren dabei als Online-Marktplätze, über die Gastgeber und Gäste miteinander in Kontakt treten können. Für die Abwicklung der Buchung erheben sie sowohl vom Gast als auch vom Gastgeber eine Provision. Gastgeber und Gast können sich am Ende gegenseitig bewerten. Portale wie Couchsurfing verstehen sich hingegen mehr als Gastfreundschafts-Netzwerke. Registrierte Mitglieder haben dort die Möglichkeit, eine kostenlose Unterkunft auf Reisen zu finden. Ausführliche Nutzerprofile und gegenseitige Bewertungen von Gastgebern und Gästen helfen auch hier, die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder besser einschätzen zu können.

Fast jeder fünfte Internetnutzer (19 Prozent) in Deutschland hat auch schon einmal selbst Wohnraum auf einer solchen Plattform angeboten – entweder kostenlos oder gegen Bezahlung. 2017 waren es erst 12 Prozent, 2016 7 Prozent. Vor allem in der Generation der 16- bis 29-Jährigen werden Online-Angebote für die Vermittlung von Privatunterkünften immer beliebter: Bereits jeder dritte Internetnutzer (29 Prozent) dieser Altersgruppe hat anderen Reisenden schon einmal seine Wohnung oder ein Zimmer über eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt. 

Unter den 30- bis 49-Jährigen hat bereits jeder Fünfte (20 Prozent) auf diese Weise schon einmal eine Unterkunft angeboten, unter den 50- bis 64-Jährigen waren es 15 Prozent, in der Generation 65 plus 9 Prozent. „Für viele private Vermieter spielen bei der Kurzzeitvermietung auch soziale Aspekte eine Rolle. Sie schätzen interessante Kontakte zu Reisenden, die viel zu erzählen haben und die sie ihrerseits mit Insidertipps versorgen können“, sagt Meinecke. „Gäste verzichten für diese Tipps oft gern auf einen Zimmerservice wie im Hotel.“ Einige Städte hätten in Spitzenzeiten außerdem Schwierigkeiten, genug Betten für Geschäftsreisende und Touristen anbieten zu können – also zum Beispiel während großer Messen, Festivals oder Sportereignissen. „Vor allem in Stoßzeiten ist die Vermittlung von Privatwohnungen eine gute und bezahlbare Alternative für viele Gäste.“ 

Wer seine Wohnung vermietet, hat eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Regelungen zu beachten. Anbieter privater Mietwohnungen sind zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In einigen Städten gibt es auch Gesetze, die die kurzzeitige Beherbergung zahlender Gäste einschränken. Auch eine Registrierung, Zulassung oder Lizenz kann nötig sein, wenn man seine Unterkunft inserieren möchte. In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten darüber hinaus Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende stark einschränken oder sogar ganz verbieten. Interessierte sollten sich über die Gesetze vor Ort informieren, bevor sie ihre Unterkunft auf entsprechenden Plattformen inserieren. Potenzielle private Vermieter erkundigen sich dafür am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Leonardo Hotels bündelt unter der Initiative „LeoDo“ über 180 soziale Projekte in ganz Europa. Von der Obdachlosenhilfe bis hin zu neuen Aktionen für Geschwister kranker Kinder setzen die Hotelteams auf eigenverantwortliches Engagement als festen Bestandteil der ESG-Unternehmensstrategie.

Der Faktencheck von Kohl & Partner und RateBoard zeigt für die Wintersaison 2025/26 im Alpenraum eine solide Ausgangslage. Die Nachfrage liegt über dem Vorjahr, bei deutlich regionalen Unterschieden. Tirol führt bei Auslastung und Wachstum, Südtirol liegt im Mittelfeld, Bayern bleibt zurück.

Das Hotel Vier Jahreszeiten am Schluchsee präsentiert nach einem Führungswechsel umfangreiche Neuerungen. Mit einer neuen Sportarena, inklusive Padel-Plätzen, einer großflächigen Kinderhalle und einem mediterranen Restaurantkonzept, setzt der Betrieb auf eine moderne Ausrichtung für Familien und Sportbegeisterte im Schwarzwald.

Der Schweizer Hospitality-Investor Kokomo Capital hat das Seehotel Waltershof in Rottach-Egern erworben. Die direkt am Ufer des Tegernsees gelegene Immobilie soll im Zuge einer umfassenden Neuausrichtung modernisiert und erweitert werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Wiedereröffnung für das Jahr 2027 geplant.

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin II festgestellt, dass Booking.com gegenüber zahlreichen Hotels schadensersatzpflichtig ist. Grund für die Entscheidung ist die jahrelange Verwendung von unzulässigen Bestpreisklauseln. Das Gericht gab der Feststellungsklage von insgesamt 1.099 Klägern statt.

Das Landgericht Berlin hat deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben, berichtet der Hotelverband Deutschland: Wie der Verband mitteilt, habe Booking.com gegen Kartellrecht verstoßen und müsse die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren.

Wyndham Hotels & Resorts erweitert die eigene Präsenz im Mittelmeerraum und eröffnet mit dem Wyndham Corfu Acharavi das erste Haus der Marke auf der griechischen Insel Korfu.

Four Seasons expandiert nach Rio de Janeiro. Durch die Revitalisierung des bekannten Marina Palace im Viertel Leblon soll bis 2029 ein neues Luxushotel mit 120 Zimmern und Rooftop-Konzept direkt am Atlantik entstehen.

Das Seehotel Frankenhorst in Schwerin begeht im Dezember ein doppeltes Jubiläum. Das Vier-Sterne-Haus blickt auf eine 35-jährige Geschichte zurück und ist seit 30 Jahren als Partner der BWH Hotels Central Europe angeschlossen.

Das Althoff Seehotel Überfahrt hat mit der neuen Signature Suite den ersten Schritt einer umfassenden Modernisierung vollzogen. Die 220 Quadratmeter große Suite bildet den Auftakt für eine bauliche Transformation des Hauses, die bis zum Jahr 2026 fortgeführt wird.