Das „Bitte nicht stören“-Schild kennt wohl jeder Hotelgast. Doch dürfen die Mitarbeiter des Hauses trotzdem ins Zimmer? Das Öffnen der Tür, trotz des offensichtlichen gegensätzlichen Wunsch des Gastes, sei ein Eingriff in die Privatsphäre, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke der Berliner Zeitung erklärte. Dies könne unter Umständen sogar als Reisemangel geltend gemacht werden.









