In der Schweiz hat der „Preisüberwacher“ verfügt, dass Booking.com seine Preise in dem Alpenland um fast ein Viertel senken muss. Während der Hotelverband in Deutschland die Entscheidung als „willkommenes Zeichen für ganz Europa“ bezeichnete, will Booking in Berufung gehen. In der Schweiz will man prüfen, ob eine rückwirkende Entschädigung von Booking gefordert werden kann.
Der Verband HotellerieSuisse teilt die Einschätzung des Preisüberwachers, dass die hohen Kommissionssätze missbräuchlich seien. Der Verband sieht in dem Entscheid ein „starkes Signal“ nicht nur für Schweizer Beherbergungsbetriebe, sondern auch als möglichen Impuls für eine breitere europäische Diskussion über faire Rahmenbedingungen im Online-Buchungsmarkt.
„Obwohl Booking.com in den vergangenen Jahren massiv von der Vermittlung von Hotelübernachtungen profitiert hat, belastet der Plattformbetreiber die Betriebe mit überhöhten Kommissionen und verstärkte so den generellen Kostendruck“, sagt Nicole Brändle, Direktorin von HotellerieSuisse. Die vom Preisüberwacher nun angeordnete durchschnittliche Reduktion der Kommissionssätze um rund einen Viertel sei daher ein überfälliger Schritt in Richtung fairer Marktbedingungen. «Wir werden nun prüfen, ob die überhöhten Kommissionen rückwirkend geltend gemacht werden können und ob eine entsprechende finanzielle Entschädigung angebracht ist», sagt Nicole Brändle,
Der Hotelverband in Deutschland gelangt zu einer ähnlichen Einschätzung: „Die Entscheidung des Schweizer Preisüberwachers zu überhöhten Kommissionen von Booking.com ist ein willkommenes Zeichen für ganz Europa. Der Hotelverband Deutschland (IHA) versucht bereits seit einigen Jahren marktmissbräuchliche Kommissionen seitens Booking.com auch für die Vergangenheit höchstrichterlich feststellen zu lassen. Entsprechende Verfahren laufen am Bezirksgericht Amsterdam, Landgericht Berlin und Bundesgerichtshof in Karlsruhe“, erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
Booking hat seinerseits bereits angekündigt, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. In einem Statement gegenüber Tageskarte sagte Booking: „Unsere Partner haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre Unterkünfte an Kunden zu vermarkten. Sie haben die Wahl, ob sie ihre Unterkünfte auf unserer Plattform oder anderweitig anbieten wollen. Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist. Wir werden Berufung einlegen. Es wird sich aufgrund dieser Entscheidung nichts an unseren Provisionssätzen ändern, bis das Ergebnis unseres Berufungsverfahrens feststeht.“
Alexandra Wolframm, Leiterin Regierungsbeziehungen, bei Booking in der DACH-Region, bemühte sich in Social Media einen Link zu einem Kommentar aus der Neuen Zürcher Zeitung zu verbreiten, der die Zuständigkeit des Preisüberwachers in dieser Angelegenheit in Frage stellt.