Der Vorstandsvorsitzende von Booking.com, Glenn Fogel, hat sein Unternehmen gegen die von über 10.000 europäischen Hoteliers angestrengte Sammelklage verteidigt. In einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe erklärte er, dass er keinen Grund für die Klage sehe, da die Hotels freiwillig mit der Plattform zusammenarbeiten würden. „Es gab und gibt doch keinen Zwang, ein Hotelzimmer über unsere Plattform anzubieten“, so Fogel.
Mehr als 10.000 europäische Hotels planen, gegen Booking.com zu klagen. Sie fordern Schadenersatz für die durch das Reiseportal erzwungene Preisbindung, die gegen Kartellrecht verstoßen hat. (Tageskarte berichtete)
Die Bestpreisklausel und die Provisionen
Fogel nahm auch sein Unternehmen in Bezug auf die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippte Bestpreisklausel in Schutz. Er betonte, dass Booking.com viel Geld investiere, um Reisende zu den Partnerhotels zu bringen. Die einzige Forderung sei gewesen, dass Gäste, die über die Plattform buchten, denselben Preis erhielten, den das Hotel auf der eigenen Webseite anbot.
Die Höhe der Provisionen, die Booking.com für die Vermittlung von Gästen verlangt, bezeichnete Fogel als marktüblich und fair. Er verwies auf die Komplexität der Dienstleistung: „Sehen Sie, wir besorgen einem Hotel in München zum Beispiel Übernachtungsgäste aus Japan. Wir schalten dafür Anzeigen auf Japanisch, machen den Kundenservice auf Japanisch und akzeptieren japanische Zahlungsmittel“, erklärte er. Eine Provision von 15 Euro bei einem Übernachtungspreis von 100 Euro sei eine „faire Angelegenheit für das, was wir leisten.“
Reisen und Feedback
In dem Interview gab Fogel auch Einblicke in seine persönlichen Reisegewohnheiten. Er reist stets inkognito und gibt sich an der Rezeption nicht als Chef von Booking.com zu erkennen, um ein echtes Übernachtungserlebnis zu haben. Am Ende seines Aufenthalts suche er aber gerne den Kontakt zur Hotelleitung, um zu erfahren, wie die Zusammenarbeit mit Booking.com bewertet wird und wie sich das Unternehmen verbessern könne.
Tausende europäische Hotels klagen gegen Booking.com
Mehr als 10.000 Hotels in Europa haben sich einer Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen. Sie fordern Schadensersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungsklauseln, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2024 für kartellrechtswidrig erklärt hatte.
Die sogenannte Bestpreisklausel verhinderte, dass Hotels ihre Zimmer auf anderen Vertriebskanälen, wie ihrer eigenen Webseite, günstiger anbieten konnten als auf der Plattform von Booking.com. Ziel dieser Regelung war es, die direkten Buchungen der Gäste bei den Hotels zu unterbinden, die auch über Booking.com auf die Häuser aufmerksam wurden. Die Richter des EuGH stellten in ihrem Urteil fest, dass Plattformen auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können.
Forderung nach Schadensersatz für zwei Jahrzehnte
Die Kläger verlangen Schadensersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024. Alexandros Vassilikos, Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, betont, dass europäische Hoteliers lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten hätten. Die Sammelklage sei daher eine klare Botschaft, dass missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt von der Hotellerie nicht hingenommen würden.
Die Klage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt, da sich der Hauptsitz von Booking.com in Amsterdam befindet. Koordiniert wird das Vorgehen von der Hotel Claims Alliance. Unterstützt wird die Klage von Hotrec sowie von mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, darunter auch dem Hotelverband Deutschland (IHA). Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA, bezeichnet den Zuspruch als „überwältigend“. Aufgrund der großen Resonanz wurde die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert.
Ambivalentes Verhältnis: Unverzichtbar trotz Kritik
Trotz der rechtlichen Schritte bleibt die Plattform für viele Hotels unverzichtbar. Sie nutzen Booking.com weiterhin, um eine große Reichweite zu erzielen und potenzielle Gäste zu erreichen. Eine Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis zeigt, dass der Marktanteil von Booking Holdings im Jahr 2023 europaweit bei 71 Prozent lag – in Deutschland sogar bei 72,3 Prozent. Im selben Zeitraum sank der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um gut acht Prozent.













