Booking.com muss Verbot von Bestpreisklauseln europaweit umsetzen

| Hotellerie Hotellerie

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt Booking.com zur Abschaffung von engen und weiten Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Gatekeeper kommt dieser Verpflichtung nun nach und informierte seine Hotelpartner in Europa über das Ende der Ratenparitätsklauseln in seinen Verträgen. Wegen der offiziellen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA durch die Europäische Kommission ist das Thema der engen und weiten Ratenparität nun, zumindest bei Booking.com, europaweit Geschichte.

Nach Art. 5 Abs. 3 DMA dürfen als Gatekeeper verpflichtete Plattformen ihren gewerblichen Nutzern nicht verbieten, ihre Dienstleistungen oder Produkte über andere Vermittlungsplattformen oder ihre eigenen Online-Vertriebskanäle zu günstigeren Konditionen anzubieten. Mit der Gesetzgebung soll nun die Abhängigkeit kleinerer Anbieter von marktdominierenden Plattformen in der Europäischen Union abgeschwächt werden.

Booking.com wurde durch die Europäische Kommission am 13. Mai 2024 offiziell als Gatekeeper benannt. Seit diesem Stichtag hat die Plattform sechs Monate – also bis Mitte November 2024 – Zeit, um ihre Geschäftspraktiken den DMA-Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorschriften drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.

Während in Deutschland Bestpreisklauseln nach einer wegweisenden Entscheidung des Bundeskartellamtes (2015) und der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (2021) rechtswidrig sind, waren die umstrittenen Vertragsbedinungen in EU-Mitgliedsstaaten wie Irland, Polen, Schweden oder Spanien und vielen weiteren bis zuletzt noch gelebte Praxis.

Parallel zur Umsetzung der DMA-Verpflichtungen zeichnet sich zudem eine Gesetzgebung auf höchster europäischer Ebene ab: Seit Mitte 2020 streiten mehr als 300 deutsche Hotels und Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Die Hotels fordern Schadensersatz wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung von Bestpreisklauseln durch Booking.com. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2023 ausgesetzt, um dem EuGH zwei Fragen vorzulegen, eine davon, ob die Bestpreisklauseln notwendige Vertragsnebenabreden in dem Vertragsverhätlnis zwischen Booking.com und den Hotels sind.

Booking.com argumentierte, die Klauseln seien nötig, um „treuwidriges“ Verhalten der Hotels wie "Trittbrettfahren" zu verhindern. Der Bundesgerichtshof wies diese Argumente bereits 2021 zurück, erklärte die Klauseln für wettbewerbswidrig und betonte Booking.com's großen Marktanteil bei Hotelbuchungsportalen. In der Vorlage seiner Schlussanträge am 06.Juni bestätigte Generalanwalt Collins nun weitgehend diese Position und formulierte, dass die Klauseln voraussichtlich nicht unerlässlich für den Vertragszweck seien und somit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Eine endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

"Mit der europaweiten Rücknahme von Bestpreisklauseln noch vor Ablauf des Umsetzungszeitraums bis 12. November 2024 will Booking.com vermutlich weiteren negativen Schlagzeilen zu seinem langjährigen unfairen Geschäftsgebahren zuvorkommen", kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschlands (IHA).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotel „Der Sonnenhof“ in Bad Wörishofen wird seit Januar 2026 ohne die Marke Steigenberger geführt. Die Hotelbetriebsgesellschaft Sonnenhof mbH hat den Franchisevertrag zum Jahreswechsel beendet, wie diverse Medien berichten.

Hilton expandiert mit ihrer Marke Tapestry Collection nach Deutschland und plant für 2027 die Eröffnung eines Hauses mit 183 Zimmern in Köln. In Kooperation mit Foremost Hospitality wird hierfür das ehemalige Senats-Hotel in der Innenstadt umgebaut.

Mit dem Premier Inn Hannover City Centre eröffnet das zweite Hotel der Marke in Hannover. Bei dem Neubau in der niedersächsischen Landeshauptstadt handelt es sich um das 66. Hotel des Unternehmens in Deutschland.

Hilton integriert die Marke Yotel als ersten Partner in das neue Segment Select by Hilton. Die Kooperation ermöglicht Yotel den Zugriff auf das globale Vertriebsnetz und das Loyalitätsprogramm von Hilton, während die Marke eigenständig bleibt.

Accor weist Vorwürfe zu Menschenrechtsverstößen zurück und kündigt interne sowie externe Untersuchungen an. Der Konzern bestreitet zudem Verbindungen zu Jeffrey Epstein.

Mit der Eröffnung des Masana Algarve führt Hyatt ihre Marke Destination in Portugal ein. Das Resort in der Nähe von Albufeira bietet 33 Wohneinheiten und ist Teil einer Wachstumsstrategie des Konzerns auf der Iberischen Halbinsel.

Der Landkreis Harz hat das Brockenhotel und die Gastronomie an Timberjacks verpachtet. Der Betreiberwechsel ist für den 1. April 2026 vorgesehen. Timberjacks habe sich in einem europaweiten Teilnahmewettbewerb mit seinem Konzept „Brocken Mountain Lodge“ durchgesetzt.

Für die Grafenau Hotel Betriebs GmbH & Co. KG wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Laut Impressum ist die Gesellschaft dem Sonnenhof in Grafenau zugeordnet. Laut Bericht soll eine Zusammenarbeit zwischen InterSPA und Michel-Hotels gestoppt worden sein.

Der Bodenmaiser Hof im Bayerischen Wald wird umfassend umgebaut und bleibt bis Juni 2026 geschlossen. Laut Hotelchefin Sandra Geiger-Pauli entspricht das Projekt in seinem Umfang einem Neubau.

Ein Bericht von Hospitality Investor zeigt: US-Investoren richten ihren Fokus 2026 verstärkt auf Europas Hotelmarkt. Nicht verkaufte Portfolios und Marktbedingungen spielen dabei eine Rolle.