Booking.com muss Verbot von Bestpreisklauseln europaweit umsetzen

| Hotellerie Hotellerie

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt Booking.com zur Abschaffung von engen und weiten Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Gatekeeper kommt dieser Verpflichtung nun nach und informierte seine Hotelpartner in Europa über das Ende der Ratenparitätsklauseln in seinen Verträgen. Wegen der offiziellen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA durch die Europäische Kommission ist das Thema der engen und weiten Ratenparität nun, zumindest bei Booking.com, europaweit Geschichte.

Nach Art. 5 Abs. 3 DMA dürfen als Gatekeeper verpflichtete Plattformen ihren gewerblichen Nutzern nicht verbieten, ihre Dienstleistungen oder Produkte über andere Vermittlungsplattformen oder ihre eigenen Online-Vertriebskanäle zu günstigeren Konditionen anzubieten. Mit der Gesetzgebung soll nun die Abhängigkeit kleinerer Anbieter von marktdominierenden Plattformen in der Europäischen Union abgeschwächt werden.

Booking.com wurde durch die Europäische Kommission am 13. Mai 2024 offiziell als Gatekeeper benannt. Seit diesem Stichtag hat die Plattform sechs Monate – also bis Mitte November 2024 – Zeit, um ihre Geschäftspraktiken den DMA-Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorschriften drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.

Während in Deutschland Bestpreisklauseln nach einer wegweisenden Entscheidung des Bundeskartellamtes (2015) und der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (2021) rechtswidrig sind, waren die umstrittenen Vertragsbedinungen in EU-Mitgliedsstaaten wie Irland, Polen, Schweden oder Spanien und vielen weiteren bis zuletzt noch gelebte Praxis.

Parallel zur Umsetzung der DMA-Verpflichtungen zeichnet sich zudem eine Gesetzgebung auf höchster europäischer Ebene ab: Seit Mitte 2020 streiten mehr als 300 deutsche Hotels und Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Die Hotels fordern Schadensersatz wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung von Bestpreisklauseln durch Booking.com. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2023 ausgesetzt, um dem EuGH zwei Fragen vorzulegen, eine davon, ob die Bestpreisklauseln notwendige Vertragsnebenabreden in dem Vertragsverhätlnis zwischen Booking.com und den Hotels sind.

Booking.com argumentierte, die Klauseln seien nötig, um „treuwidriges“ Verhalten der Hotels wie "Trittbrettfahren" zu verhindern. Der Bundesgerichtshof wies diese Argumente bereits 2021 zurück, erklärte die Klauseln für wettbewerbswidrig und betonte Booking.com's großen Marktanteil bei Hotelbuchungsportalen. In der Vorlage seiner Schlussanträge am 06.Juni bestätigte Generalanwalt Collins nun weitgehend diese Position und formulierte, dass die Klauseln voraussichtlich nicht unerlässlich für den Vertragszweck seien und somit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Eine endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

"Mit der europaweiten Rücknahme von Bestpreisklauseln noch vor Ablauf des Umsetzungszeitraums bis 12. November 2024 will Booking.com vermutlich weiteren negativen Schlagzeilen zu seinem langjährigen unfairen Geschäftsgebahren zuvorkommen", kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschlands (IHA).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die MHP Hotel AG plant die Eröffnung eines neuen Hotels der Autograph Collection in Düsseldorf. Das neue Hotel soll bis zum Jahr 2029 in einem historischen Gebäudeensemble an der Kasernenstraße nahe der Königsallee realisiert werden.

Ein Jahr nach dem Markteintritt in der Schweiz zieht das Mama Shelter Zurich eine erste Bilanz. Gefeiert wird das Jubiläum veranstaltet am 1. August mit einem Brunch und einer Abendveranstaltung auf der Dachterrasse.

Swissôtel hat den Modedesigner Peet Dullaert als ersten Preisträger des New Crafts Awards bekannt gegeben. Die neue Auszeichnung entsteht aus einer Partnerschaft zwischen Accor und der Fédération de la Haute Couture et de la Mode.

Im Investorenprozess der insolventen Revo Hospitality Group nennen die Sanierer erstmals mehrere Unternehmen, die Hotels aus dem Portfolio übernehmen sollen. Neben bereits bekannten Transaktionen werden unter anderem Prism, Israel Canada Hotels, Leonardo Hotels und B&B Hotels genannt. Ein weiterer Investor bleibt vorerst ungenannt.

Accor plant einen deutlichen Ausbau seines Hotelgeschäfts in China. Der Konzern will die Zahl seiner Häuser in den kommenden fünf bis sechs Jahren auf 1.600 erhöhen und setzt dabei auf neue Luxusprojekte sowie den Ausbau bestehender Partnerschaften.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt hat im ersten Halbjahr 2026 nach Angaben von Colliers ein Transaktionsvolumen von rund 625 Millionen Euro erreicht. Investoren richten ihren Blick dabei zunehmend auf die Qualität der Betreiber und die Ausgestaltung der Vertragsstrukturen.

Townscape hat die Baugenehmigung für ein Serviced-Apartment-Projekt in Berlin-Kreuzberg erhalten. Die numa group steht bereits als Mieter fest. Geplant sind 114 Serviced Apartments sowie Gewerbe- und Co-Working-Flächen. Die Fertigstellung ist für das dritte Quartal 2027 vorgesehen.

Die geplante Übernahme der britisch-niederländischen Hotelgruppe PPHE Hotel Group durch die israelische Fattal Hotel Group ist gescheitert. Grund ist der Widerstand des größten PPHE-Aktionärs Euro Plaza Holdings. Das teilte PPHE im Rahmen seines laufenden strategischen Prüfprozesses mit.

Die Hotelmarke Ruby expandiert mit der Eröffnung des Ruby Frida nach Stockholm. Das neue Haus im Stadtteil Kungsholmen setzt auf ein von den 1960er Jahren inspiriertes Designkonzept.

Deutschlands Beherbergungsbetriebe haben im Mai 2026 insgesamt 49,2 Millionen Übernachtungen verbucht. Der Zuwachs von 3,8 Prozent wurde von Gästen aus dem Inland getragen, während die Auslandsnachfrage leicht zurückging.