Booking.com muss Verbot von Bestpreisklauseln europaweit umsetzen

| Hotellerie Hotellerie

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt Booking.com zur Abschaffung von engen und weiten Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Gatekeeper kommt dieser Verpflichtung nun nach und informierte seine Hotelpartner in Europa über das Ende der Ratenparitätsklauseln in seinen Verträgen. Wegen der offiziellen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA durch die Europäische Kommission ist das Thema der engen und weiten Ratenparität nun, zumindest bei Booking.com, europaweit Geschichte.

Nach Art. 5 Abs. 3 DMA dürfen als Gatekeeper verpflichtete Plattformen ihren gewerblichen Nutzern nicht verbieten, ihre Dienstleistungen oder Produkte über andere Vermittlungsplattformen oder ihre eigenen Online-Vertriebskanäle zu günstigeren Konditionen anzubieten. Mit der Gesetzgebung soll nun die Abhängigkeit kleinerer Anbieter von marktdominierenden Plattformen in der Europäischen Union abgeschwächt werden.

Booking.com wurde durch die Europäische Kommission am 13. Mai 2024 offiziell als Gatekeeper benannt. Seit diesem Stichtag hat die Plattform sechs Monate – also bis Mitte November 2024 – Zeit, um ihre Geschäftspraktiken den DMA-Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorschriften drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.

Während in Deutschland Bestpreisklauseln nach einer wegweisenden Entscheidung des Bundeskartellamtes (2015) und der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (2021) rechtswidrig sind, waren die umstrittenen Vertragsbedinungen in EU-Mitgliedsstaaten wie Irland, Polen, Schweden oder Spanien und vielen weiteren bis zuletzt noch gelebte Praxis.

Parallel zur Umsetzung der DMA-Verpflichtungen zeichnet sich zudem eine Gesetzgebung auf höchster europäischer Ebene ab: Seit Mitte 2020 streiten mehr als 300 deutsche Hotels und Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Die Hotels fordern Schadensersatz wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung von Bestpreisklauseln durch Booking.com. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2023 ausgesetzt, um dem EuGH zwei Fragen vorzulegen, eine davon, ob die Bestpreisklauseln notwendige Vertragsnebenabreden in dem Vertragsverhätlnis zwischen Booking.com und den Hotels sind.

Booking.com argumentierte, die Klauseln seien nötig, um „treuwidriges“ Verhalten der Hotels wie "Trittbrettfahren" zu verhindern. Der Bundesgerichtshof wies diese Argumente bereits 2021 zurück, erklärte die Klauseln für wettbewerbswidrig und betonte Booking.com's großen Marktanteil bei Hotelbuchungsportalen. In der Vorlage seiner Schlussanträge am 06.Juni bestätigte Generalanwalt Collins nun weitgehend diese Position und formulierte, dass die Klauseln voraussichtlich nicht unerlässlich für den Vertragszweck seien und somit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Eine endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

"Mit der europaweiten Rücknahme von Bestpreisklauseln noch vor Ablauf des Umsetzungszeitraums bis 12. November 2024 will Booking.com vermutlich weiteren negativen Schlagzeilen zu seinem langjährigen unfairen Geschäftsgebahren zuvorkommen", kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschlands (IHA).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Eröffnung des neuen Motel One Standorts in Wien-Donau City verbindet urbanes Design mit einem spezifisch für das Haus konzipierten Kunstwerk des in Wien lebenden Künstlers Paul Riedmüller. Das Hotel mit 198 Zimmern und Dachterrassen-Bar setzt auf die Nähe zu Donau und Stadtzentrum.

Das Radisson RED Vienna hat in Kooperation mit dem Unternehmen Where to know ein System zur Künstlichen Intelligenz (KI) implementiert, das die Analyse von Gästefeedback in Echtzeit ermöglicht. Ziel der Anwendung ist die Verbesserung des Gästeerlebnisses und die Steigerung der betrieblichen Effizienz im Hotelmanagement.

Die offizielle Baugenehmigung für die Hauptgebäude markiert den Beginn der Umsetzung des Veritas Parks in Wittenberge, einem 16 Hektar großen Zukunftsquartier auf dem ehemaligen Singer-Gelände, das auf CO₂-Neutralität und die Verbindung von Industriehistorie mit moderner Nutzung setzt. Im Zentrum der ersten Phase steht unter anderem das künftige Singer-Hotel.

Die Althoff Collection hat mit The Florentin ein neues Luxushotel in Frankfurt eröffnet. Das Haus, das aus der ehemaligen Villa Kennedy und ergänzenden Gebäudeflügeln entwickelt wurde, positioniert sich als "Urban Retreat" im gehobenen Frankfurter Hotelsegment.

Die Tui Group setzt auf starkes Wachstum in Asien. Der Touristikkonzern unterzeichnet neue Projekte für die Marken Robinson und Tui Blue und plant den Markteintritt in Japan und Vietnam.

Leonardo Hotels Central Europe erweitert sein Portfolio mit der Übernahme von vier IntercityHotels an den Standorten Nürnberg, Freiburg, Magdeburg und Erfurt. Die Häuser werden zunächst als White Label Hotels betrieben und modernisiert.

Die Ensana Hotels dehnen ihre Präsenz auf Georgien aus. Das Unternehmen übernimmt im kommenden Jahr den Betrieb der Sairme Resortanlage im Kaukasusgebirge. Sie zählt zu den etablierten Spa- und Wellnessangeboten der Region.

Das Aethos Monterosa im Val d’Ayas hat nach einer umfassenden Neugestaltung zur Wintersaison seine Pforten geöffnet. Die Renovierungsarbeiten der vergangenen Monate dienten der weiteren Stärkung der Markenidentität.

Das 25hours Hotel The Trip in Frankfurt hat weite Teile seiner öffentlichen Bereiche erneuert. Im Fokus der Umgestaltung standen die Lobby, die Rezeption mit angeschlossenem Shop, die neu eingerichtete Nomad Day Bar sowie der Innenhof.

Der Hotelimmobilienmarkt sieht sich im Jahr 2026 einer Neujustierung gegenüber, bei der insbesondere das Segment der Serviced Apartments durch effiziente Betriebsmodelle und hohe Auslastung an Dynamik gewinnt. Institutionelle Investoren setzen verstärkt auf die Bonität und Transparenz von Betreibern in Kombination mit stabilen Mikrolagen.