Kurz vor Weihnachten musste sich das Buchungsportal Booking.com eine Watsche vom Kartellamt abholen. Die Wettbewerbswächter untersagten die sogenannten Bestpreisklauseln, da diese den Wettbewerb zwischen den Portalen wie auch den Hotels beschränken würden. Nun muss das Unternehmen bis Ende Januar liefern und die entsprechenden Vorgaben aus den Verträgen entfernen. Gillian Tans, Präsidentin von Booking.com, kündigte jedoch bereits Berufung an und fuhr starke, verbale Geschütze auf. So sei die Entscheidung des Kartellamts mangelhaft. Die Hauptschlussfolgerungen stünden in direktem Konflikt mit den Ergebnissen anderer europäischen Wettbewerbsbehörden.












