Das Verwaltungsgericht Hannover beschäftigt sich an diesem Mittwoch erneut mit einem Hotel mit fensterlosen Mini-Zimmern. Der Betreiber des Boxhotels wendet sich mit einer Klage gegen die Bestimmung der Landeshauptstadt, dass Gäste nur drei Tage hintereinander in einem sogenannten Boxhotel übernachten dürfen. Nach Auffassung der klagenden Firma geht es um ein besonderes Erlebnis, auf das sich die Gäste bewusst einlassen.
Die Landeshauptstadt Hannover hingegen beruft sich auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Die Lüneburger Richter hatten im Mai die Baugenehmigung für ein Boxhotel bestätigt, wenn dieses auf einen kurzzeitigen Aufenthalt in den Zimmern ausgerichtet sei. Ob es am Verwaltungsgericht Hannover an diesem Mittwoch bereits eine Entscheidung gibt, ist nach Auskunft einer Gerichtssprecherin noch unklar (AZ 4 A 1173/20) (Tageskarte berichtete)