Neue Ideen mit bestehenden Gesetzen in Einklang zu bringen, ist stets eine Herausforderung für Behörden. Deshalb sollten sie eng zusammenarbeiten und stets eine gemeinsame Linie abstimmen. In Göttingen wurde das Hotelkonzept von Oliver Blume, geschäftsführender Gesellschafter der BoxHotel GmbH, genehmigt. In Hannover wurde dasselbe Konzept allerdings abgelehnt, trotz Geltung derselben Vorschriften. Mit seinem Fall zeigt Blume notwendigen Verbesserungsbedarf im Austausch zwischen den Behörden auf. Dafür wird er mit dem mit 50.000 EUR dotierten „Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel“ ausgezeichnet.
Unternehmer Oliver Blume bietet in seinen BoxHotels Übernachtungen in fensterlosen „Schlafboxen“ an. Im niedersächsischen Göttingen eröffnete er nach einem reibungslosen Genehmigungsverfahren im Mai 2017 das erste BoxHotel. Als Blume allerdings sechs Monate später im gut 120 km entfernten Hannover die Eröffnung eines weiteres BoxHotels plante, wurde er überrascht. Denn trotz Geltung derselben Landesvorschriften, erteilte Hannover die Genehmigung nicht.
Er kämpfte jedoch weiter für sein Konzept und hatte letztlich, 14 Monate nach seiner Antragstellung, im Januar 2019 vor dem Verwaltungsgericht Hannover Erfolg. Das Gericht gab ihm recht und entschied, dass es sich bei den Schlafboxen zwar um Aufenthaltsräume handeln würde, jedoch erkennbar nicht um solche, die dem Wohnen dienen sollen. Weil Blume darüber hinaus auch die Anforderungen des Brandschutzes, Belüftung und Beleuchtung in seinem Konzept erfüllte, seien – gemäß eines Ausnahmetatbestandes der niedersächsischen Bauordnung - keine Fenster notwendig.
Das Boxhotel in Hannover wird in Kürze eröffnet. Weitere Boxhotels sind in Bremen, Hamburg, Bielefeld und München geplant.
Stiftungsvorstand Till Bartelt zur Wahl des Preisträgers: „Bei gleichartigen Sachverhalten und Geltung derselben Landesvorschriften drängt es sich – auch zur Ressourcenschnung beider Seiten - geradezu auf, dass eine interne Abstimmung stattfindet, schließlich wird von der Verwaltung eine einheitliche Rechtsanwendung erwartet. Aus unternehmerischer Sicht würde es ein kaum kalkulierbares Risiko darstellen, wenn damit gerechnet werden müsse, dass dieselben anzuwendenden Vorschriften von verschiedenen Behörden eines Bundeslandeslandes derart unterschiedlich ausgelegt werden. Der Fall von Herrn Blume macht beispielhaft sichtbar, dass es hier Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden, jedoch insbesondere zwischen den einzelnen Behörden gibt.“