Britische Wettbewerbsbehörde untersucht Datenaustausch bei Hotelkonzernen

| Hotellerie Hotellerie

Die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) hat eine Untersuchung gegen die Hotelketten Hilton, IHG Hotels und Marriott sowie den Datenanalysedienstleister CoStar eingeleitet. Wie die Behörde am 2. März 2026 mitteilte, bestehe der Verdacht, dass die Unternehmen wettbewerbssensible Informationen über das Analysewerkzeug STR ausgetauscht haben könnten. Die Ermittlungen richten sich gegen alle vier beteiligten Unternehmen, um zu prüfen, ob durch diesen Informationsfluss der freie Wettbewerb im Hotelmarkt beeinträchtigt wurde.

Tauschen konkurrierende Unternehmen wettbewerbsrelevante Informationen?

Die CMA wirft die Frage auf, ob die Nutzung des eines Datenanalyse-Toolsdazu dazu führe, dass die normalerweise bestehende Unsicherheit über das Verhalten der Konkurrenten verringert werde. Laut Angaben der CMA können Algorithmen und Datenanalysen zwar grundsätzlich zu intensiverem Wettbewerb und niedrigeren Preisen führen, doch berge der Austausch sensibler Daten Risiken. Wenn konkurrierende Unternehmen über einen Dritten Einblick in strategische Details erhielten, werde es für sie einfacher, das Verhalten der Mitbewerber vorherzusagen und ihr eigenes Handeln entsprechend zu koordinieren. 

Rechtliche Einordnung und Verfahrensablauf

Die Ermittlungen basieren auf dem britischen Wettbewerbsgesetz von 1998. Die Behörde betont in ihrer Bekanntmachung, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Annahmen darüber getroffen werden dürfen, ob tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Nach einer Phase der Informationsbeschaffung wird die CMA entscheiden, ob eine Mitteilung über Beschwerdepunkte herausgegeben wird, falls sich die vorläufige Ansicht erhärtet, dass das Wettbewerbsrecht verletzt wurde. Die Untersuchung ist Teil eines umfassenderen Bestrebens der Behörde, sicherzustellen, dass neue Technologien den fairen Wettbewerb unterstützen und den Konsumenten nicht schaden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Joint Venture aus Reiß & Co. Gruppe und PEG Hamburg hat mit dem Bau eines neuen Premier Inn Hotels mit 296 Zimmern in der Hamburger Adenauerallee begonnen. Es wird bereits das achte Haus der Hotelmarke in der Hansestadt.

Die Lerch Genusswelten haben den Betrieb des Bayerischen Hofs und des Hotels Reutemann-Seegarten in Lindau übernommen. Alle bisherigen Mitarbeiter sollen in den Häusern bleiben, für den Wellnessbereich kündigt das Familienunternehmen Investitionen an.

Ein Geschäftsmann soll Gelder für Irans Machtapparat verschoben haben. Konten eines Hotel-Betreibers bei Frankfurt wurden eingefroren. Laut OVG können sie nicht vorzeitig freigegeben werden.

Die Honestis-Gruppe hat mit der DHO Deutsche Hotel Operations GmbH einen neuen White-Label-Betreiber für die D-A-CH-Region gegründet. Geschäftsführer und Mitgesellschafter ist Björn Weidner, erstes Hotel ist das Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Helfmannpark.

Die Motel One Group übernimmt das Hyperion Hotel Salzburg und führt das denkmalgeschützte Palais Faber künftig unter der Marke The Cloud One Hotels weiter. Auch die Mitarbeiter werden übernommen.

Das Berliner Luxushotel Adlon kann nach einer Abstimmung der Gesellschafter vorerst nicht verkauft werden. Die zuständige Immobiliengesellschaft will ihre Pläne aber weiter verfolgen.

Ennismore und Central Pattana bringen die Marke 25hours im ersten Quartal 2029 nach Bangkok. Das Hotel mit 345 Zimmern entsteht am Siam Square. Nach dem Standort in Jakarta handelt es sich um das zweite Hotel der Marke in Asien.

Airbnb testet bei ausgewählten Gastgebern „Direct Booking Links“ mit reduzierten Servicegebühren. PhocusWire berichtet von sechs beziehungsweise zehn statt 15,5 Prozent, wenn eine Buchung über einen vom Gastgeber verbreiteten Link zustande kommt.

Die Odyssey Hotel Group hat einen Betreibervertrag für das Mövenpick Hotel Münster mit 224 Zimmern und Suiten abgeschlossen. Das zuvor von Revo Hospitality betriebene Haus soll umfassend renoviert werden.

Ein Gast bewertet eine Unterkunft auf Booking.com mit einem von zehn Punkten, obwohl er dort nicht übernachtet hat. Das Landesgericht Bozen ordnete die Löschung der Rezension an und setzte für Verzögerungen eine Zahlung von 50 Euro pro Tag fest.