Bundesgericht erlaubt Zürich Beschränkung von Kurzzeitvermietungen

| Hotellerie Hotellerie

Das Schweizer Bundesgericht hat eine weitreichende Entscheidung zum Schutz von Wohnraum getroffen. Die Richter in Lausanne wiesen die Beschwerde privater Beschwerdeführer gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich ab. Damit ist die rechtliche Grundlage für die geplante Nichtanrechenbarkeit von befristet vermieteten Wohnungen an den obligatorischen Wohnanteil bestätigt.

Die Teilrevision sieht vor, dass Immobilien, die dauerhaft als Airbnb-Unterkünfte oder Business Apartments genutzt werden, nicht mehr dem festgelegten Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen. Damit reagiert die Kommune auf eine schleichende Umwandlung von regulärem Wohnraum in gewerbliche Unterkünfte. Der Zürcher Stadtrat betonte, dass die Entscheidung der obersten richterlichen Instanz die bisherigen Bemühungen zur Sicherung von Wohnraum für die städtische Bevölkerung stütze.

Eigentümer müssen Baugesuch einreichen

Der Vorsteher des Hochbaudepartements, Tobias Langenegger, kündigte an, dass die Verwaltung die Umsetzung der neuen Regelung unverzüglich einleiten werde. Nach derzeitigem Stand soll die Bestimmung voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft treten, sofern kein weiterer Einspruch gegen den Beschluss erfolgt. Mit dem Wirksamwerden der neuen Ordnung müssen Eigentümer bei der Einreichung eines Baugesuchs die Art der beabsichtigten Wohnnutzung deklarieren.

Für die Umwandlung einer regulären Wohnung in ein kommerzielles Angebot wird künftig zwingend ein Baugesuch erforderlich sein, auch wenn dafür keine baulichen Maßnahmen vorgenommen werden müssen. Die zuständige Baubehörde plant, die Einhaltung der neuen Vorgaben anhand konkreter Hinweise aktiv zu überprüfen. Von der Regelung ausgenommen bleiben weiterhin gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während kurzzeitiger Abwesenheiten des Inhabers.

Keine Bestandesgarantie bei kommerzieller Kurzzeitvermietung

In rechtlicher Hinsicht stellte das Bundesgericht fest, dass die sogenannte Bestandesgarantie in diesem spezifischen Bereich keine Anwendung findet. Diese Regelung, die primär dem Schutz von Investitionen dient, entfaltet keine Wirkung, sofern sich temporär genutzte Wohnobjekte ohne bauliche Veränderungen leicht in regulär vermietbaren Wohnraum zurückführen lassen.

Parallel zu dieser Entwicklung erarbeitet der Stadtrat derzeit einen Gegenvorschlag zu der im September 2025 eingereichten Volksinitiative„Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren“. Dieser Vorschlag werde inhaltlich und rechtlich eng mit der nun bestätigten BZO-Teilrevision abgestimmt. Das Ziel bleibe eine kohärente Strategie im Umgang mit den verschiedenen Formen kommerzieller Wohnraum-Kurzzeitvermietung im Zürcher Stadtgebiet.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Mandarin Oriental Palace in Luzern feiert im Juni das 120-jährige Bestehen des ursprünglichen Palace Hotel Luzern. Das im Mai 1906 eröffnete Haus am Vierwaldstättersee verbindet historische Elemente mit aktuellen Hotelangeboten.

Die deutschen Beherbergungsbetriebe haben im April 2026 insgesamt 39,5 Millionen Übernachtungen gezählt. Während die Nachfrage aus dem Inland zurückging, legten die Übernachtungen ausländischer Gäste leicht zu.

Das Triforêt Alpin Resort in Hinterstoder soll am 9. Juli 2026 wieder öffnen. Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group übernimmt das Management des Resorts, während die Debatte über die öffentliche Förderung des Projekts, das vormals auch als Arcona-Hotel geplant war, anhält.

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group expandiert mit einem langfristigen Managementvertrag für das Triforêt alpin.resort in Hinterstoder. Das Boutique-Resort mit 41 Apartments und 20 Chalets eröffnet im Juli 2026 unter der Marke Falkensteiner Residences.

Die Sommersaison 2026 im Alpenraum zeigt eine stabile Auslastung auf Vorjahresniveau, während die Umsätze primär durch gestiegene Zimmerpreise getrieben werden. Trotz höherer Raten stehen die Margen aufgrund steigender Kosten aber weiterhin unter Druck.

Das Bollants Spa im Park in Bad Sobernheim wird ab Juli 2026 als Adults-Only-Hotel geführt. Familien mit Kindern können weiterhin die separat betriebenen Lodges und das Landhaus nutzen.

Das historische Hotel Anker in Saalfeld wurde nach der Feststellung statischer Mängel vorübergehend gesperrt. Nach Angaben des Landratsamtes besteht keine Gefahr für die Öffentlichkeit, während weitere Untersuchungen laufen.

Eine Auswertung des Unternehmens Mineko zeigt eine hohe Fehlerquote bei geprüften Betriebskosten-Abrechnungen in der Hotellerie. Laut den Angaben des Anbieters waren 93 Prozent der untersuchten Abrechnungen fehlerhaft.

Am Münchner Flughafen hat das ibis Styles München Airport eröffnet. Das Hotel mit 358 Zimmern wird von Accor gemeinsam mit der FMG-Tochter Allresto betrieben.

Bob W plant zwölf neue Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit den Projekten erfolgt zugleich der Eintritt des Aparthotel-Anbieters in den österreichischen Markt.