Bundesgerichtshof vertagt Entscheidung über kurzzeitige Vermietung

| Hotellerie Hotellerie

Mit kurzzeitigen Vermietungen lässt sich meistens mehr Geld verdienen, als mit einem regulären Langzeitmieter. Doch wie verhält es sich in Häusern mit mehreren Eigentumswohnungen? Ist die Vermietung der eigenen Wohnung in einem solchen Haus erlaubt? Das fragt sich derzeit auch der Bundesgerichtshof. 

Im verhandelten Fall will eine Frau ihre Wohnung in Papenburg im Emsland als Ferienwohnung anbieten. Die übrigen Eigentümer möchten dies jedoch verhindern, da sie sich durch die kurzzeitige Vermietung gestört fühlen. In der sogenannten Teilungserklärung war eine derartige Vermietung jedoch zunächst erlaubt. Also schlossen sich die übrigen Mieter zu einer Dreiviertelmehrheit zusammen und änderten die Erklärung dahingehend, dass eine Vermietung an Feriengäste nun ausgeschlossen ist. 

Diese Änderung erklärte jedoch das Landgericht in Aurich für nichtig und berief sich dabei auf ein älteres BGH-Urteil aus dem Jahr 2010. Bei diesem hatten die Richter entschieden, dass die entsprechende Vermietung an wechselnde Gäste ein Teil der zulässigen Nutzung sei. Eine wichtige Einschränkung gab es bei dem zurückliegenden Fall aber zu beachten: Die Feriengäste seien laut BGH nur dann erlaubt, wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Eigentümer nichts anderes vereinbart hätten. 

Auf die Entscheidung im aktuellen Fall müssen die Beteiligten allerdings noch warten: Der Senat hat diese nach der Verhandlung vertagt. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das legendäre ICC in Berlin soll nach Jahren als «Lost Place» zum Hotspot für Kunst und Kreativwirtschaft werden. Der Senat empfiehlt die Vergabe an eine Gruppe, die ein neues Kongresshotel anbauen will.

Co-Living-Anbieter Habyt eröffnet Anfang August ein neues Aparthotel mit 319 Einheiten im Wiener Nordbahnviertel. Das Projekt zeichnet sich durch eine nachhaltige Bauweise und eine flexible Nutzung für Geschäftsreisende aus.

Die niederländische Hotelkette Fletcher Hotels setzt den Expansionskurs in Deutschland fort und übernimmt mit dem ehemaligen Romantik Berghotel Astenkrone den zweiten deutschen Betrieb innerhalb einer Woche.

Das Hotel Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach wird nach einer Modernisierung im Spätsommer wiedereröffnet. Der europäische Spa-Anbieter bringt damit sein gesundheitstouristisches Konzept mit Thermal-Infrastruktur erstmals nach Deutschland.

Marriott International und Blacksand haben ein Abkommen über den Bau von zehn Hotels mit über 1.300 Zimmern in Saudi-Arabien unterzeichnet. Die Projekte sollen bis 2030 realisiert werden und über 6.000 neue Arbeitsplätze schaffen.

Premier Inn hat die Eröffnung eines neuen Hotels in Bremerhaven bekanntgegeben. Mit dem Standort an der Wesermündung wächst das Unternehmen nach eigenen Angaben auf 73 Hotels in Deutschland. Das neue Haus befindet sich direkt am Deich zwischen Hafen und Innenstadt und umfasst 115 Zimmer auf sieben Etagen.

Bislang war nur bekannt, dass Motel One zu den Hotelgruppen zählt, die an Teilen des Revo-Hospitality-Portfolios Interesse zeigen. Nun nennt eine Wettbewerbsbehörde weitere konkrete Standorte. Demnach will die Hotelgruppe Häuser in Deutschland, Österreich, Polen und Ungarn übernehmen.

Ein laufendes Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts macht erstmals einen Interessenten aus dem Investorenprozess der Revo Hospitality Group öffentlich. Motel One plant demnach die Übernahme von zehn Hotels in Deutschland.

Mandarin Oriental hat an der Südwestküste Mallorcas das neue Resort Mandarin Oriental Punta Negra eröffnet. Die Anlage in Calvià verfügt über 131 Zimmer sowie umfangreiche Wellness- und Gastronomieangebote.

Das Hotel Dein Engel in Oberstaufen plant mit dem Projekt „Engels Ursprung“ eine umfangreiche Erweiterung. Vorgesehen sind unter anderem neue Wasser- und Freizeitbereiche, zusätzliche Gastronomieflächen sowie ein Veranstaltungsraum. Das Hotel beziffert die Investitionen auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.