Niederländische Berufungsinstanz bestätigt: Irreführende Sterneangaben bei Booking.com

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Die Berufungsinstanz der niederländischen Werbekodex-Kommission hat im Verfahren um die Verwendung von Hotelsternen auf Online-Buchungsplattformen eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die bereits in erster Instanz durch die RCC am 6. November 2025 festgestellte Irreführung durch die Darstellung auf Booking.com wurde bestätigt. Es müsse ein eindeutiger Hinweis darauf gegeben werden, wenn die angezeigten Sterne vom jeweiligen Hotel in den Niederlanden selbst vergeben worden seien. Damit stärkt das CvB den Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt und gibt der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH sowie ihrer niederländischen Schwesterorganisation hotelsterren.nl Recht.

„Auch die Berufungsinstanz stellte klar, dass Sterne im Hotelkontext aus Verbrauchersicht als objektive, standardisierte und überprüfte Qualitätskennzeichnung verstanden werden. Wenn Booking.com in den Niederlanden von Hotels selbst vergebene Sterne verwende, ohne die Verbraucher darauf klar und deutlich hinzuweisen, ist dies ein Verstoß gegen die Regeln für lautere Werbung,“ erläutert Christin Neumann, Geschäftsführerin der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH.

Das CvB legte besonderen Wert auf die Feststellung, dass Hotelsterne für Verbraucher ein wichtiges Orientierungskriterium für die Auswahl der Hotels sind (Tz. 6.9): „Hotelsterne geben einen Hinweis auf Luxus und Ausstattung, der nicht von den Gästen selbst bestimmt wird.“ Booking.com soll daher gemäß der CvB-Entscheidung sowohl in der Desktop-Version als auch in der mobilen Version keine selbst vergebenen Hotelsterne mehr anzeigen, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass die Hotels in den Niederlanden die Sterneanzahl möglicherweise selbst festgelegt haben.

„Die Entscheidung stellt klar, dass Verbraucher sich auf die Aussagekraft von Hotelsternen verlassen können müssen“, ergänzt Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH und Präsident der europäischen Hotelstars Union. „Hotelsterne stehen für geprüfte Qualität und nicht für ungeprüfte Selbsteinschätzungen. Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz für den digitalen Hotelbuchungsmarkt in Europa.“


 

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Die niederländische Berufungsinstanz hat eine frühere Empfehlung gegen Booking.com bestätigt. Nach der Entscheidung muss die Plattform klarer darauf hinweisen, wenn Hotels in den Niederlanden die angezeigten Sterne unter Umständen selbst festgelegt haben.

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