Bundesgerichtshof vertagt Entscheidung über kurzzeitige Vermietung

| Hotellerie Hotellerie

Mit kurzzeitigen Vermietungen lässt sich meistens mehr Geld verdienen, als mit einem regulären Langzeitmieter. Doch wie verhält es sich in Häusern mit mehreren Eigentumswohnungen? Ist die Vermietung der eigenen Wohnung in einem solchen Haus erlaubt? Das fragt sich derzeit auch der Bundesgerichtshof. 

Im verhandelten Fall will eine Frau ihre Wohnung in Papenburg im Emsland als Ferienwohnung anbieten. Die übrigen Eigentümer möchten dies jedoch verhindern, da sie sich durch die kurzzeitige Vermietung gestört fühlen. In der sogenannten Teilungserklärung war eine derartige Vermietung jedoch zunächst erlaubt. Also schlossen sich die übrigen Mieter zu einer Dreiviertelmehrheit zusammen und änderten die Erklärung dahingehend, dass eine Vermietung an Feriengäste nun ausgeschlossen ist. 

Diese Änderung erklärte jedoch das Landgericht in Aurich für nichtig und berief sich dabei auf ein älteres BGH-Urteil aus dem Jahr 2010. Bei diesem hatten die Richter entschieden, dass die entsprechende Vermietung an wechselnde Gäste ein Teil der zulässigen Nutzung sei. Eine wichtige Einschränkung gab es bei dem zurückliegenden Fall aber zu beachten: Die Feriengäste seien laut BGH nur dann erlaubt, wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Eigentümer nichts anderes vereinbart hätten. 

Auf die Entscheidung im aktuellen Fall müssen die Beteiligten allerdings noch warten: Der Senat hat diese nach der Verhandlung vertagt. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

BWH Hotels Central Europe erweitert sein Portfolio in Wilhelmshaven. Das bisherige SleepBEEONE gehört künftig zur Sure Hotel Collection by Best Western und wird schrittweise modernisiert. Das Haus trägt zukünftig den Namen Wilhelmshaven Ahoi – Sure Hotel Collection by Best Western.

IHG Hotels und Resorts expandiert in Spanien durch den Bau von drei neuen Holiday Inn Express-Hotels. Das Projekt erfolgt in Kooperation mit Tikehau Capital und umfasst insgesamt 653 Zimmer.

Die Meininger Hotels verzeichneten im Geschäftsjahr 2026 ein stabiles Umsatzwachstum von über 200 Millionen Euro. Mit geplanten Neueröffnungen und Investitionen in die digitale Infrastruktur strebt das Unternehmen bis 2030 den Ausbau auf 50 Standorte an.

Das Seehotel Niedernberg – Das Dorf am See hat sein Wellnessangebot erweitert und das neue Miranu Spa samt dem Spa Bistro Aikoi in Betrieb genommen. Für die Realisierung wurden acht Zimmer in sechs Behandlungsräume umgewandelt.

IHG Hotels und Resorts kehrt mit der Marke Crowne Plaza auf den österreichischen Markt zurück. Die Fertigstellung und Eröffnung des Hauses ist für das dritte Quartal 2026 geplant.

Der Vermögensverwalter PGIM erwartet für Europas Hotelmärkte trotz geopolitischer Risiken weiteres Umsatzwachstum. Als Gründe nennt das Unternehmen unter anderem eine stabile Inlandsnachfrage, hohe Auslastungen und ein begrenztes Angebot neuer Hotels.

Die Wiedereröffnung des Kölner Dom-Hotels verschiebt sich erneut. Nach Angaben des Eigentümers soll das traditionsreiche Luxushotel erst 2027 den Betrieb aufnehmen, wie der WDR berichtet.

Das Schweizer Bundesgericht hat der Stadt Zürich grünes Licht für eine strengere Regulierung von Kurzzeitvermietungen gegeben. Wohnungen, die kommerziell genutzt werden, zählen künftig nicht mehr zum Wohnanteil.

Accor und die GCH Hotel Group setzen ihre Expansionsstrategie in Deutschland fort und erweitern ihr gemeinsames Portfolio um drei weitere Hotelstandorte. Die neuen Projekte der Marken Greet und Handwritten Collection umfassen insgesamt rund 200 Zimmer.

Das Dorint Hotel Bonn hat eine umfassende Modernisierung abgeschlossen. Nach Unternehmensangaben wurden rund zehn Millionen Euro in Zimmer, Apartments, öffentliche Bereiche und den Konferenzbereich investiert.