Bundeskartellamt veröffentlicht Ergebnisse aus dem Booking-Verfahren

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundeskartellamt hat in der Schriftenreihe „Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft" einen Beitrag zum Thema „Die Auswirkungen enger Preisparitätsklauseln im Online-Vertrieb – Ermittlungsergebnisse aus dem Booking-Verfahren des Bundeskartellamtes" veröffentlicht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Sogenannte Preisparitätsklauseln sind eine häufige Internetvertriebsbeschränkung. Im Verfahren gegen Booking.com hat sich das Bundeskartellamt mit der Frage befasst, inwieweit solche Klauseln sowohl den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen als auch den Wettbewerb zwischen den Hotels selbst beschränken. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die konkreten Auswirkungen der Preisparitätsklauseln und stellt u.a. die durch umfangreiche Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zum Preissetzungsverhalten der Hotels sowie zum Verhalten der Verbraucher bei Hotelbuchungen dar.“

Insbesondere geben die Ermittlungen einen bislang einmaligen Einblick in die quantitative Bedeutung von möglichen Trittbrettfahrereffekten, die häufig zur Rechtfertigung solcher Klauseln behauptet werden.

Nachdem die Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes gegen Booking vom Oberlandesgericht Düsseldorf in erster Instanz aufgehoben wurde, hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich die Rechtsbeschwerde des Amtes gegen die Entscheidung des OLG zugelassen (Tageskarte berichtete). Das gerichtliche Verfahren dauert noch fort, so dass das Vorliegen eines Rechtsverstoßes von Booking.com weiterhin offen ist. In dem vorliegenden Beitrag wird ausschließlich die Sichtweise des Amtes auf die Ermittlungsergebnisse und die aus ihnen zu ziehenden Schlussfolgerungen und Wertungen zugrunde gelegt.

Hier gibt es die Publikation als PDF. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg erhält erstmals Hotels direkt am Terminal. Geplant sind zwei Häuser mit insgesamt 140 Zimmern, die Ende 2027 eröffnen sollen.

Anzeige

In Folge 5 des HotelPartners Podcast „AUSGEBUCHT!“ interviewt Gastgeber und HotelPartner-CEO Oliver Meyer Myriam Schlatter, CEO der Laudinella Group, zur beeindruckenden Entstehung ihrer Hotelgruppe. Sie erzählt.

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Hotelzimmermieten nicht grundsätzlich von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ausgenommen sind. Entscheidend ist, ob die angemieteten Unterkünfte nach dem Geschäftsmodell eines Unternehmens dauerhaft für den Betrieb vorgehalten werden müssen.

Eine Studie von Christie & Co sieht die Münchner Luxushotellerie weiterhin auf Wachstumskurs. Besonders hohe Auslastungen und Zimmerpreise wurden im Herbst 2025 registriert.

Waren die Urlaubsziele in Schleswig-Holstein in den ersten Monaten des Jahres besser besucht als 2025? Ein genauerer Blick zeigt große Unterschiede zwischen größeren Hotels und kleineren Häusern.

Das Hamburger Hotel Louis C. Jacob feiert am 5. Juli seinen 235. Geburtstag mit einem öffentlichen Jubiläumsfest. Besucher erwarten Hausführungen, kulturelle Darbietungen und eine Versteigerung zugunsten des Liedstadtfestivals.

Die Hyatt Hotels Corporation hat auf ihrem Investorentag neue Finanzziele für den Zeitraum bis 2028 präsentiert und eine Aufstockung ihres Aktienrückkaufprogramms bekannt gegeben.

Die Hotelbuchungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den Vereinigten Staaten liegen bisher unter den Erwartungen. Gründe hierfür sind komplexe Einreiseformalitäten, hohe Reisekosten sowie Verzerrungen durch die Kontingentverwaltung der FIFA.

Das Jufa Hotel in der Hamburger HafenCity verzeichnet einen Meilenstein von einer Million Übernachtungen. Parallel dazu steigt die Zahl der Gäste aus Norddeutschland in der Steiermark an.

Mercurius Real Estate plant im Frankfurter Gallus-Viertel den Bau von 577 Serviced Apartments. Das Projekt „Green Cam“ ersetzt eine ursprünglich vorgesehene Büronutzung und soll zusätzlich Gewerbe-, Gastronomie- und Freizeitflächen umfassen.