Bundestag und Bundesrat: Klarstellung bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen

| Hotellerie Hotellerie

Bundestag und Bundesrat stärken gewerblichen Mietern und Pächtern den Rücken. Am Donnerstag und Freitag wurde beschlossen, dass staatlich angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für Gewerbemieter künftig eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ bedeuten. Daraus  ergibt sich kein Minderungsrecht, doch erfahren die Pächter eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

Wirtschaftlich schwer von der Schließung betroffene Mieter und Pächter können sich nun künftig darauf berufen, wenn es um Mietminderungen oder -stundungen bzw. Vertragsänderungen geht.

Begleitend wurde im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt: Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Gewerberäume wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind künftig vorrangig und beschleunigt zu behandeln.

„Die gesetzliche Klarstellung war überfällig. In den letzten Monaten hatte sich leider gezeigt, dass bei Weitem nicht alle Vermieter willens sind, ihren Mietern in Krisenzeiten bei diesem für viele Betriebe immensen Kostenblock freiwillig entgegenzukommen“, kommentiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Entscheidung. „Unzählige Schreiben und Gespräche waren notwendig, um diese Klarstellung zu erreichen. Wir drücken jetzt allen Pachtbetrieben die Daumen für die Verhandlungen.“

Im Kern geht es um die Frage, ob der Mieter einer Immobilie das alleinige Risiko bei der, in diesem Fall, Corona-bedingten Schließung der Geschäftsräume trägt oder ob der Vermieter ebenfalls am Ausgleich der Lasten zu beteiligen ist.

So kritisiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges seit Monaten das mangelnde Entgegenkommen vor allem großer Eigentümer bei in Pachtrückstand geratenen Unternehmern. „Es gibt Verpächter, die kommen ihren Gastronomen und Hoteliers entgegen – häufig gilt: je kleiner, umso vernünftiger und weitsichtiger“, sagte sie. Aber gerade in den Innenstädten sei das die Ausnahme. „Dort bestehen vor allem die großen Verpächter und Immobilienfonds auf 100 Prozent der Pachtzahlung“, berichtet Hartges.

Dabei gehe es um das Überleben der Innenstädte, in denen es nach wie vor häufig gespenstisch aussehe. „Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und einen grundsätzlichen Anspruch auf Pachtminderung aufgrund der Covid-19-Pandemie schaffen. Auf dieser Basis können die Parteien dann verhandeln.“ Es gehe um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächtern und Pächtern, meint Hartges. „Es ist völlig inakzeptabel, wenn allein die Pächter für die Folgen der Krise aufkommen müssen.“

Erstmals hat kürzlich ein Landgericht einem Einzelhändler die Minderung der Miete wegen der Corona-bedingten Schließung gestattet. In Hotellerie und Gastronomie wächst die Hoffnung, dass nun auch andere Gerichte so urteilen könnten. Es gibt aber auch schon konträre Urteile. (Tageskarte berichtete)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband hat seine AGB-Empfehlungen für Hotels an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Neufassungen sollen das Abmahnrisiko senken und die Rechtssicherheit im Umgang mit Gästen und Partnern erhöhen. Der Verband empfiehlt bisherige Versionen in allen Vertragsunterlagen, E-Mail-Vorlagen und auf Internetseiten gegen die aktuellen Fassungen auszutauschen.

Die HSMA hat die Bewerbungsfrist für den Social Media Award 2026 für Hotels im deutschsprachigen Raum eröffnet. Im Fokus des Wettbewerbs stehen strategische Ansätze und messbare Erfolge in der digitalen Kommunikation sowie im Employer Branding.

Die Radisson Hotel Group eröffnet in Danzig ihr erstes polnisches Haus der Marke Prize by Radisson. Das Hotel mit 125 Zimmern setzt auf ein funktionales Design im mittleren Preissegment und markiert den Beginn einer Expansion in polnischen Metropolen.

Wyndham meldet für das erste Quartal 2026 ein Wachstum der Systemgröße und der Pipeline auf Rekordniveau. Die laufende Insolvenz der Revo Hospitality Group belastet jedoch das operative Ergebnis durch Gebührenstundungen und führt zur Übernahme von zwei europäischen Hotels.

Whitbread erreicht mit Premier Inn erstmals einen Gewinn im Deutschlandgeschäft und kündigt einen umfassenden Umbau seines Gastronomieangebots an. Medien berichten zudem über einen geplanten Stellenabbau im Zuge der Neuausrichtung.

Bei einer Kontrolle in einem Hotel im Bezirk Landeck hat die Finanzpolizei mehrere nicht gemeldete Arbeitskräfte festgestellt. Die Behörden ermitteln zudem wegen möglicher Arbeitsausbeutung und Menschenhandels.

Zum Ende des ersten Quartals 2026 zeigt die globale Hotel-Pipeline laut CoStar-Daten ein Wachstum in fast allen Weltregionen. Lediglich auf dem amerikanischen Kontinent sind die Aktivitäten in sämtlichen Planungs- und Bauphasen rückläufig.

Hyatt verzeichnet im ersten Quartal ein deutliches Wachstum bei den Managementgebühren und den Zimmerkapazitäten. Trotz geopolitischer Herausforderungen und regionaler Einflüsse hebt der Konzern seine Prognosen für das Gesamtjahr teilweise an.

Mit der Eröffnung des W Sardinia – Poltu Quatu setzt die Marriott-Marke W Hotels ihren Expansionskurs in Italien fort. Das Resort an der sardischen Nordostküste umfasst 157 Zimmer und setzt auf ein Designkonzept mit regionalem Bezug.

Das Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg feiert im Mai 2026 sein 20-jähriges Bestehen und lädt zu einem Tag der offenen Tür ein. Das inhabergeführte Haus setzt weiterhin auf eine Kombination aus gehobener Gastronomie und Tagungsgeschäft.