Bundestag und Bundesrat: Klarstellung bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen

| Hotellerie Hotellerie

Bundestag und Bundesrat stärken gewerblichen Mietern und Pächtern den Rücken. Am Donnerstag und Freitag wurde beschlossen, dass staatlich angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für Gewerbemieter künftig eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ bedeuten. Daraus  ergibt sich kein Minderungsrecht, doch erfahren die Pächter eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

Wirtschaftlich schwer von der Schließung betroffene Mieter und Pächter können sich nun künftig darauf berufen, wenn es um Mietminderungen oder -stundungen bzw. Vertragsänderungen geht.

Begleitend wurde im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt: Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Gewerberäume wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind künftig vorrangig und beschleunigt zu behandeln.

„Die gesetzliche Klarstellung war überfällig. In den letzten Monaten hatte sich leider gezeigt, dass bei Weitem nicht alle Vermieter willens sind, ihren Mietern in Krisenzeiten bei diesem für viele Betriebe immensen Kostenblock freiwillig entgegenzukommen“, kommentiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Entscheidung. „Unzählige Schreiben und Gespräche waren notwendig, um diese Klarstellung zu erreichen. Wir drücken jetzt allen Pachtbetrieben die Daumen für die Verhandlungen.“

Im Kern geht es um die Frage, ob der Mieter einer Immobilie das alleinige Risiko bei der, in diesem Fall, Corona-bedingten Schließung der Geschäftsräume trägt oder ob der Vermieter ebenfalls am Ausgleich der Lasten zu beteiligen ist.

So kritisiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges seit Monaten das mangelnde Entgegenkommen vor allem großer Eigentümer bei in Pachtrückstand geratenen Unternehmern. „Es gibt Verpächter, die kommen ihren Gastronomen und Hoteliers entgegen – häufig gilt: je kleiner, umso vernünftiger und weitsichtiger“, sagte sie. Aber gerade in den Innenstädten sei das die Ausnahme. „Dort bestehen vor allem die großen Verpächter und Immobilienfonds auf 100 Prozent der Pachtzahlung“, berichtet Hartges.

Dabei gehe es um das Überleben der Innenstädte, in denen es nach wie vor häufig gespenstisch aussehe. „Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und einen grundsätzlichen Anspruch auf Pachtminderung aufgrund der Covid-19-Pandemie schaffen. Auf dieser Basis können die Parteien dann verhandeln.“ Es gehe um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächtern und Pächtern, meint Hartges. „Es ist völlig inakzeptabel, wenn allein die Pächter für die Folgen der Krise aufkommen müssen.“

Erstmals hat kürzlich ein Landgericht einem Einzelhändler die Minderung der Miete wegen der Corona-bedingten Schließung gestattet. In Hotellerie und Gastronomie wächst die Hoffnung, dass nun auch andere Gerichte so urteilen könnten. Es gibt aber auch schon konträre Urteile. (Tageskarte berichtete)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Stayery expandiert nach München und übernimmt ein Apartmenthaus am Oberwiesenfeld mit 105 Einheiten. Die Eröffnung des konvertierten Bestandsgebäudes am Olympiapark ist für Anfang 2027 geplant.

Seetelhotels meldet einen Ransomware-Angriff auf interne IT-Systeme. Ein möglicher Datenabfluss wird untersucht; bei Buchungen und Anfragen kann es zu Verzögerungen kommen.

Die Radisson Hotel Group hat in Breslau ihr 20. Prize-by-Radisson-Hotel eröffnet. Das Haus im Sky Tower verfügt über 208 Zimmer und ist der zweite Standort der Marke in Polen.

Accor tritt mit dem geplanten ibis Styles Helsinki Helka erstmals in den finnischen Hotelmarkt ein. Das Haus mit 157 Zimmern soll Ende 2027 aus dem traditionsreichen Hotel Helka hervorgehen.

Das bisherige Mercure Tagungs- und Landhotel Krefeld soll ab Januar 2027 als eigenständiges Haus unter dem Dach einer neu gegründeten GmbH fortgeführt werden. Das bestehende Team soll bleiben; neue Tagungskonzepte sind in Arbeit.

Der Ulmer Gemeinderat hat nach einem Bericht der Südwest Presse mit knapper Mehrheit eine Bettensteuer beschlossen. Ab 2030 sollen Übernachtungsgäste drei Euro pro Nacht zahlen.

Österreichs Hotels erwarten für die Wintersaison stabile Übernachtungszahlen, aber rückläufige Betriebsergebnisse. Hohe Beschäftigungskosten, zurückhaltende Gästeausgaben und erschwerte Finanzierungen belasten die Betriebe.

Six Senses plant für 2027 vier Neueröffnungen in Mailand, Spanien, Tel Aviv und Saudi-Arabien. Vorgesehen sind Stadthotels, ein Resort auf einem historischen Anwesen und eine Anlage in einer Wüstenlandschaft.

Das Designer Motel glockna in Fusch an der Großglocknerstraße hat fünf Chalets und einen Infinitypool fertiggestellt. Die Eröffnung des Hotels mit Zimmern, Suiten, Spa und Restaurant ist für den 19. Dezember 2026 geplant.

Hotels unter einer Marke stellen inzwischen 45,5 Prozent der Hotelzimmer in Deutschland. Der DACH-Bericht von Horwath HTL dokumentiert steigende Markenanteile in allen drei Ländern und die Expansion durch Marken- und Betreiberwechsel.