Corona-Hilfen - Verwaltungsgericht Köln weist Klage von Dorint ab

| Hotellerie Hotellerie

Unternehmen bekamen in der Corona-Zeit maximal 54,5 Millionen Euro an Überbrückungshilfe - nach einem aktuellen Gerichtsurteil geht das so auch in Ordnung. Eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört, wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 13.09.2024 entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding abgewiesen, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört.

Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen und des hierdurch verursachten Einbruchs des Wirtschaftslebens stellten Bund und Länder die Förderprogramme der Corona-Überbrückungshilfe zur Verfügung. Hierdurch sollte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein Beitrag zu deren Existenzsicherung geleistet werden. Die Programme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV sahen eine maximale Förderung von zuletzt 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller vor.

Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage, mit der sie einen Anspruch auf Gewährung höherer Zuwendungen geltend machte. Zur Begründung trug sie insbesondere vor, größere Unternehmen würden durch diese Obergrenzen gleichheitswidrig benachteiligt. Kleinere Unternehmen hätten ihre laufenden Kosten durch die Förderung der Überbrückungshilfe regelmäßig in einem Umfang von 80 bis 90 Prozent decken können. Größere Unternehmen wie die Klägerin, deren Ausfälle erheblich über den vorgesehenen Obergrenzen gelegen hätten, seien dagegen nur zu einem deutlich geringeren Anteil kompensiert worden. Hierdurch werde der Wettbewerb verzerrt. Da die Verluste der Klägerin auf staatlichen Eingriffen beruhten, seien diese auch entsprechend von der Allgemeinheit zu tragen. 

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Obergrenzen der Förderprogramme führen zwar zu einer Benachteiligung größerer Unternehmen. Diese Benachteiligung ist aber sachlich gerechtfertigt. Es ist legitim, dass mit Blick auf die Begrenztheit staatlicher Finanzierungsmöglichkeiten keine unbegrenzte Förderung ermöglicht worden ist. Hinsichtlich der Zielsetzung der Überbrückungshilfe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz zu sichern, ist eine Förderung bis zu 54,5 Millionen EUR regelmäßig ausreichend. Für größere Unternehmen standen alternative Hilfsmittel in Form von Bürgschaften und vergünstigten Krediten zur Verfügung. Größeren Unternehmen ist es auch in der Pandemie aufgrund ihrer höheren Leistungsfähigkeit zuzumuten, größere Lasten zu tragen, und sich gegebenenfalls weitere Mittel am Kredit- und Kapitalmarkt zu beschaffen. Zu einer Vollkompensation aller pandemiebedingten Verluste ist der Staat nicht verpflichtet.

Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die Dorint-Gruppe sieht sich bei Corona-Hilfen dadurch ungleich behandelt und klagt sich schon länger durch die Instanzen – bislang ohne Erfolg. Inzwischen hat Dorint-Boss Iserlohe per Eilantrag eine erneute Verfassungsbeschwerde eingereicht. 300 Seiten stark ist seine Argumentation. (Tageskarte berichtete)


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Jakobsberg Nature Resort öffnet nach einer umfassenden Neugestaltung im Sommer 2026 seine Türen über dem Mittelrheintal. Gäste erwartet ein erneuertes Konzept aus Natur, Kulinarik, Spa und Golf.

Die MHP Hotel AG verlängert den Pachtvertrag für das Sheraton Düsseldorf Airport Hotel vorzeitig bis zum 31. Dezember 2029. Damit bleibt auch der Franchisevertrag mit Marriott International für die Marke Sheraton bestehen.

Die britische Regierung will Touristen in England zur Kasse bitten. Die Höhe der geplanten Abgabe soll in der Hand der Verantwortlichen in den Regionen liegen.

Die MHP Hotel AG hat im ersten Halbjahr 2026 ein Umsatzplus von 25,1 Prozent verzeichnet, die Jahresprognose jedoch aufgrund veränderter Rahmenbedingungen angepasst.

Das ibis Paderborn City hat die Modernisierung nach drei Bauabschnitten planmäßig abgeschlossen und die Leitung an Daniel Handschick übergeben. Die Erneuerung umfasste sämtliche neunzig Gästezimmer sowie die öffentlichen Bereiche des Hauses.

Die Nachhaltigkeitskriterien für das Hotelverzeichnis des Bundes stoßen auf Kritik. IHA-Geschäftsführer Markus Luthe bemängelt unter anderem die Bewertung der Zertifizierungssysteme und die starke Gewichtung ökologischer Kriterien.

Marriott richtet seinen Hotelvertrieb stärker auf KI-Plattformen aus. Konzernchef Anthony Capuano erwartet den größten Einfluss von KI auf die Hotellerie in der Distribution und erläutert die Zusammenarbeit mit Google und OpenAI.

Ein Grandhotel ist auch ein Mikrokosmos: Es verbindet Landschaft, Handwerk, Gastlichkeit und die Frage, wie all das eine Zukunft haben kann. Mit einer Podcastserie will das Hotel du Cap-Eden-Roc nun die Menschen ins Zentrum rücken, die daran jeden Tag arbeiten.

Die Ruby Group realisiert gemeinsam mit Union Investment ihr erstes Hotel in Helsinki im historischen Professor House. Die Eröffnung des Hauses mit 84 Zimmern ist für das erste Quartal 2028 geplant.

Das Gericht der Europäischen Union hat das Verbot der Etraveli-Übernahme durch Booking bestätigt. Booking konnte im Verfahren auch die Feststellung der Kommission einer dominanten Stellung auf dem Hotel-OTA-Markt nicht entkräften. Der Hotelverband sieht darin Rückenwind für die separate Schadenersatzklage europäischer Hotels.