Corona-Hilfen - Verwaltungsgericht Köln weist Klage von Dorint ab

| Hotellerie Hotellerie

Unternehmen bekamen in der Corona-Zeit maximal 54,5 Millionen Euro an Überbrückungshilfe - nach einem aktuellen Gerichtsurteil geht das so auch in Ordnung. Eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört, wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 13.09.2024 entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding abgewiesen, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört.

Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen und des hierdurch verursachten Einbruchs des Wirtschaftslebens stellten Bund und Länder die Förderprogramme der Corona-Überbrückungshilfe zur Verfügung. Hierdurch sollte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein Beitrag zu deren Existenzsicherung geleistet werden. Die Programme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV sahen eine maximale Förderung von zuletzt 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller vor.

Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage, mit der sie einen Anspruch auf Gewährung höherer Zuwendungen geltend machte. Zur Begründung trug sie insbesondere vor, größere Unternehmen würden durch diese Obergrenzen gleichheitswidrig benachteiligt. Kleinere Unternehmen hätten ihre laufenden Kosten durch die Förderung der Überbrückungshilfe regelmäßig in einem Umfang von 80 bis 90 Prozent decken können. Größere Unternehmen wie die Klägerin, deren Ausfälle erheblich über den vorgesehenen Obergrenzen gelegen hätten, seien dagegen nur zu einem deutlich geringeren Anteil kompensiert worden. Hierdurch werde der Wettbewerb verzerrt. Da die Verluste der Klägerin auf staatlichen Eingriffen beruhten, seien diese auch entsprechend von der Allgemeinheit zu tragen. 

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Obergrenzen der Förderprogramme führen zwar zu einer Benachteiligung größerer Unternehmen. Diese Benachteiligung ist aber sachlich gerechtfertigt. Es ist legitim, dass mit Blick auf die Begrenztheit staatlicher Finanzierungsmöglichkeiten keine unbegrenzte Förderung ermöglicht worden ist. Hinsichtlich der Zielsetzung der Überbrückungshilfe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz zu sichern, ist eine Förderung bis zu 54,5 Millionen EUR regelmäßig ausreichend. Für größere Unternehmen standen alternative Hilfsmittel in Form von Bürgschaften und vergünstigten Krediten zur Verfügung. Größeren Unternehmen ist es auch in der Pandemie aufgrund ihrer höheren Leistungsfähigkeit zuzumuten, größere Lasten zu tragen, und sich gegebenenfalls weitere Mittel am Kredit- und Kapitalmarkt zu beschaffen. Zu einer Vollkompensation aller pandemiebedingten Verluste ist der Staat nicht verpflichtet.

Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die Dorint-Gruppe sieht sich bei Corona-Hilfen dadurch ungleich behandelt und klagt sich schon länger durch die Instanzen – bislang ohne Erfolg. Inzwischen hat Dorint-Boss Iserlohe per Eilantrag eine erneute Verfassungsbeschwerde eingereicht. 300 Seiten stark ist seine Argumentation. (Tageskarte berichtete)


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vom ehemaligen Bürogebäude in Berlin bis zum Neubau auf Sylt: Limehome setzt bei seiner Expansion auf unterschiedliche Immobilientypen. Bis 2030 will das Unternehmen 25.000 Einheiten unter Vertrag haben.

IHG Hotels & Resorts plant ein neues Vignette-Collection-Hotel im Zentrum von Madrid. Das San Bernardo soll im März 2028 mit 67 Zimmern eröffnen und das spanische Luxus-Portfolio des Konzerns auf 21 Häuser erweitern.

Die österreichische Hotelgruppe Cooee alpin erweitert ihr Portfolio von drei auf fünf Hotels. In Kaprun läuft der Umbau eines bestehenden Hauses, zugleich entsteht in Bad Goisern bis Dezember 2027 ein Neubau mit 78 Zimmern.

Das familiengeführte Flemings Mayfair Hotel in London feiert sein 175-jähriges Jubiläum. Das im Jahr 1851 von Robert Fleming errichtete Anwesen gehört zu den ältesten unabhängigen Hotels der britischen Metropole.

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group hat ihr neues Fünf-Sterne-Resort in Salò am Gardasee offiziell eröffnet. Das Investitionsvolumen für das Mixed-Use-Projekt beläuft sich auf rund 150 Millionen Euro.

Arabella Hospitality übernimmt den Betrieb des neuen Hotels Moxy Munich South im Münchner Stadtquartier The Source. Die Fertigstellung des 164 Zimmer umfassenden Hauses ist für das Jahr 2028 geplant.

Auf dem Ostkinberg in Scheidegg ist ein Wellness-Hotel mit rund 120 Zimmern und Suiten geplant. Laut Allgäuer Zeitung soll es Teil der Lerch Genusswelten werden; Geschäftsführer Thomas Lerch äußerte sich gegenüber der Zeitung zu dem Projekt.

​​​​​​​Alle acht Seminaris-Hotels durchlaufen einen Betreiberwechsel. Vier Häuser seien bereits zum 15. September 2026 an die Belvilla Deutschland GmbH übergegangen und werden bereits als Sunday-Hotels vermarktet. Die übrigen vier sollen zum 1. Oktober folgen. Das bestätigte Seminaris auf Anfrage von Tageskarte.io.

Der Hotelverband Deutschland sieht in den neuen Booking.com-Zusagen einen Fortschritt, will ihre Wirkung aber in der Praxis prüfen. IHA-Präsident Otto Lindner stellt insbesondere Fragen zum Genius-Programm.

Die EPH Group plant im Mittelburgenland ein Fünf-Sterne-Resort mit rund 300 Betten. Der Grundstückserwerb setzt insbesondere eine rechtskräftige Baubewilligung voraus.