Darf Ameron-Hotel „Neuschwanstein“ heißen?

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Dass die Marke „Neuschwanstein“ nicht einfach so genutzt werden darf, mussten zuletzt schon die Souvenirhändler feststellen. Der EuGH hatte geurteilt, dass die Rechte an der Marke beim Freistaat Bayern liegen. Interessant wird das Thema nun auch für die Ameron Hotels. Denn Anfang 2019 soll das Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa eröffnen. Deshalb beschäftigt das Thema nun auch die Juristen der Bayerischen Schlösserverwaltung. 

Wie unter anderem der Kreisbote berichtet, werde derzeit geprüft, ob die Behörde gegen die Nutzung des Namens vorgehen kann. Ameron selbst sehe das Ganze unproblematisch: Man müsse keine Lizenzgebühren zahlen. Zudem sei die Namensfindung in enger Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgt. Wie der Münchner Merkur herausfand, war die Schlösserverwaltung allerdings nicht dabei. Und genau deshalb könnte es nun zum Rechtsstreit kommen. 


 

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