Digitaler Check-In: Hotels dürfen experimentieren

| Hotellerie Hotellerie

Der Check-In im Hotel kann digitaler werden. Der Bundestag hat deshalb das Meldegesetz am Donnerstagabend um eine «Experimentierklausel» erweitert, mit der neue elektronische Verfahren getestet werden können. Digitale Alternativen zum klassischen Meldeformular gibt es bislang nur, wenn Gäste mit Karte bezahlen oder zur Identifizierung ihren elektronischen Personalausweis nutzen. Nun wird den Hotels die Möglichkeit eingeräumt, bis Ende 2023 innovative Verfahren zu erproben, mit denen sie die Identität ihrer Gäste zweifelsfrei sicherstellen können.

Nach dem Bundesmeldegesetz ist jeder Übernachtungsgast verpflichtet – egal ob für das Ferienzimmer, die Ferienwohnung oder das Hotel – einen Meldeschein auszufüllen. Dazu müssen alle Beherbergungsstätten einen Meldeschein bereithalten.

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann. Nun können mit der Experimentierklausel weitere elektronische Verfahren eines digitalen Meldeverfahrens in Beherbergungsstätten erprobt werden.

Norbert Kunz, DTV-Geschäftsführer: „Wir begrüßen und unterstützen den Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir freuen uns, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD unserem Vorschlag gefolgt sind, nicht nur Hotels, sondern alle Beherbergungsformen in der Experimentierklausel zu berücksichtigen. Dies ebnet den Weg für die Erprobung digitaler Innovationen in den deutschen Reiseregionen. Darüber hinaus können dadurch unnötige Kontakte beim Einchecken vermieden und überflüssige Bürokratie abgebaut werden.“

In dem Gesetz steht: „Wer Beherbergungsstätten betreibt, kann für seine und andere mit seinen Beherbergungsstätten vertraglich zum Zweck des Erbringens von Beherbergungsdienstleistungen verbundenen Beherbergungsstätten zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der Meldepflicht bei dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 für die Dauer von höchstens zwei Jahren einen Antrag auf Zulassung eines von Satz 1 abweichenden Verfahrens stellen, bei dem

1. die in § 30 Absatz 2 genannten Daten elektronisch mit Zustimmung der beherbergten Person erhoben werden,

2. die beherbergte Person die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten nach Nummer 1 am Tag der Ankunft in geeigneter Weise bestätigt und

3. das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei einer vorherigen Prüfung des Verfahrens ein vergleichbares Sicherheitsniveau zu den in Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Verfahren festgestellt hat.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Darknet werden nach Angaben der Lindner Hotels AG Daten angeboten, die mutmaßlich aus dem Cyberangriff vom 8. Juni 2026 stammen. Überprüfte Beispieldaten enthalten tatsächlich Daten aus den betroffenen Beständen; der genaue Umfang der Datenentwendung werde weiter untersucht.

Wenn die nächste Generation übernehmen soll, bringt das in familiengeführten Häusern immer auch Herausforderungen mit sich. Als Hotelier in dritter Generation kennt Thomas Walther vom Hotel Walther und Hotel Steinbock diese nur zu gut – und berichtet Oliver Meyer im HotelPartner-Podcast, wie der Generationenwechsel erfolgreich ablaufen kann und welche Rolle das Thema Führung dabei spielt.

Die MHP Hotel AG hat ein Rückkaufangebot für bis zu 4.403.530 Aktien zu je 1,35 Euro beschlossen. Die Annahmefrist läuft vom 13. Oktober bis zum 2. November 2026; die erworbenen Aktien sollen überwiegend eingezogen werden.

Leonardo Hotels Central Europe hat das neu positionierte Leonardo Hannover Medical Park offiziell eröffnet. Aus zwei zuvor getrennt betriebenen Hotels ist ein gemeinsames Haus mit 208 Zimmern entstanden. Zum Konzept gehört auch eine Kooperation mit Tui Blue.

Der deutsche Hotel-Investmentmarkt verzeichnet nach drei Quartalen 2026 mehr Transaktionen, obwohl das Investmentvolumen gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Vor allem kleinere Transaktionen prägen das Marktgeschehen.

Die Hotelbuchung beendet die Reiseplanung häufig nicht. Eine Untersuchung von McKinsey und Skift unter 1.015 US-Reisenden zeigt, dass viele Befragte anschließend weiter recherchieren, Preise beobachten oder alternative Angebote prüfen.

Das Mercure City in der Kölner Friesenstraße hat seinen Betrieb eingestellt. Der Kölner Stadt-Anzeiger nennt technische Mängel und hohe notwendige Investitionen in den Brandschutz als Gründe. Das Pullman-Hotel an der Helenenstraße soll Anfang Dezember 2026 vorerst schließen.

Nach ungewöhnlich vielen gemeldeten Fällen in Mecklenburg-Vorpommern warnt die NRW-Datenschutzbeauftragte vor Betrugsversuchen mit erbeuteten Buchungsdaten. Kriminelle verschicken Nachrichten, die vermeintlich von Unterkünften stammen, und fordern etwa zur Verifizierung von Kreditkartendaten auf.

Kriminelle erbeuten Buchungsdaten und versuchen damit, Urlauber um Geld zu bringen. Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte warnt vor täuschend echten Nachrichten vermeintlicher Unterkünfte.

Novum Hospitality hat gemeinsam mit IHG Hotels & Resorts und HD Hotels vier Hotelprojekte in Dortmund vereinbart. Drei bestehende Häuser und ein Neubau sollen 2027 unter den Marken Garner und Holiday Inn – the niu betrieben werden.