Dirk Iserlohe verlangt von Bundesregierung konkrete Unterstützung

| Hotellerie Hotellerie

Dirk Iserlohe, Vorstand der HONESTIS AG, zu der die Dorint Hotelgruppe gehört, ist wie die meisten Hoteliers und Gastronomen geschockt über den neuen Lockdown. Wieder sei es das Gastgewerbe, das nachhaltig wirtschaftlich belastet werde. In seinem inzwischen 20. Brief an die Bundeskanzlerin, Minister und Bundespolitiker, zeigt er sein Unverständnis über die Maßnahmen:

„Warum dürfen meine Mitarbeiter in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Risikogebieten und der Arbeitsstätte pendeln und ein Einzelreisender darf für seine Exerzitien oder zu seiner Entspannung nicht in einem Hotel übernachten?“ 

Sonderopfer, obwohl sich keiner bei Dorint infizierte

Der Familienunternehmer fragt sich schon länger, ob das die Richtlinien sind, die nachhaltig die erschreckend hohen Infektionszahlen mindern können. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und bekundet, dass ihn das geringe Fingerspitzengefühl in Hinblick auf die knallharten Maßnahmen für eine Branche mit über 2,4 Millionen Arbeitnehmern sprachlos macht. „Unsere Branche hat in den letzten Monaten enorme Investitionen in Hygiene- und Sicherheitskonzepte geleistet und sich strikt darangehalten. Bei uns hat sich in den Hotels bisher nachweislich niemand infiziert. Auch nach Aussage des Robert Koch Institutes sind eher geringe Infektionsrisiken in Hotels und Gaststätten bemerkt worden“, so der Dorint Aufsichtsratsvorsitzende. 

Dirk Iserlohe empfindet die Entscheidungen der Kanzlerin, ihres Kabinetts und der Länderchefs nicht zielführend, unangemessen und diskreditierend. Er ist darüber hinaus enttäuscht, dass die bereits im Sommer von den Virologen prognostizierte Entwicklung der Fallzahlen nicht direkt zum Anlass genommen worden ist, vorsorglich maßgeschneiderte Hilfskonzepte für die Branchen zu entwickeln, von denen jetzt wieder Sonderopfer verlangt werden. 

Unausgegorene Hilfsversprechen von Finanzminister Olaf Scholz, die nicht definiert sind, Hinweise seitens der Kanzlerin, dass die Bundesregierung sowohl auf das EU-Beihilfeverbot achten muss, als auch die offenen Fragen für alle, die nicht zu den Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) gehören, seien ernüchternd und beängstigend zugleich. Die Dorint Geschäftsführung muss also bereits am 2. November 2020 die meisten Mitarbeiter wieder in die Kurzarbeit zurückschicken und das mit welcher Perspektive?

Gesetzliche Klarstellungen zur Selbsthilfe nötig

Dirk Iserlohe spricht in seinem Schreiben an Frau Dr. Merkel konkret an, dass die Regierung wenigstens Klarstellungen treffen sollte, um das Schlimmste zu verhindern. Hierzu gehören:

  • Ordentlich und aus Gründen der Gerechtigkeit festzustellen, dass die Corona-Verordnungen auf Basis des § 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen worden sind und nicht fälschlicherweise pauschal nach § 28 IfSG. Hier verweist Iserlohe darauf, dass dieser Paragraf nur in Fällen wie bei der Unternehmensgruppe Tönnies anwendbar ist. Hingegen ermächtigt der § 16 IfSG die Länder wegen einer drohenden Gefahr Allgemeinverfügungen zu treffen. 
  • Die überfällige Klarstellung zur Störung der Geschäftsgrundlage, die in Artikel 240 des EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) für die Dauer der Pandemie aufgenommen werden könnte. Zurzeit überlässt die Regierung es der Legislative, wie der darwinistische Kampf zwischen Verpächter und Pächter ausgeht. 
  • Auch stünde es der Regierung gut, in Analogie zum Verbraucherkredit (vgl. § 3 des Artikel 240 EGBGB), auch den Finanzierern aufzuerlegen, dass bei unverschuldeten Engpässen die Kapitaldienstraten bei gewerblichen Krediten an das Ende der Laufzeit prolongiert werden. Die Bankenkrise ist sonst 2022 vorprogrammiert. 
  • Und schließlich sollte der § 19 Insolvenzordnung aufgehoben werden, um die zu erwartende riesige Insolvenzwelle im kommenden Jahr zu verhindern. Der Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund ist wettbewerbsverzerrend und wirkt gegen den Gläubigerschutz. Oder will der Staat seine Überbrückungshilfen nicht zurückbekommen?

Beihilferechtlich legale Zuschüsse gemindert durch die Klarstellung des § 313 BGB und abgesichert durch den Wegfall des § 19 InsO

Deutlich fairer wäre es allerdings ohne Abzüge von – nicht in der gleichen Periode zugewiesenen – Fördermitteln die Umsatzdifferenz des Vergleichsmonat 2019 zu 2020 zu erstatten. Dies wäre aufgrund der Aussage der europäischen Kommission in Bezug auf den Artikel 107 II b) AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nicht nur legitim, sondern auch legal. Würde man den § 313 BGB (vgl. ii) die Störung der Geschäftsgrundlage für Miet- und Pachträume während der Pandemie klar- und feststellen, würde sich dieser Zuschuss um den Verpächter-Anteil reduzieren. 

Nicht ausreichende Kommunikation der zuständigen Politiker mit der Branche 

Dirk Iserlohe nahm bereits Ende Juli 2020 mit einer Abordnung der Spitzenvertreter aus der DEHOGA, der IHA, dem DSGV, dem vdp, dem HDE und dem BTE, auf Einladung des Abgeordneten Dr. Carsten Linnemann zu einem Hearing in den Bundestag teil. Iserlohe fragt sich, warum die zuständigen Politiker aus Recht und Wirtschaft, die Kommunikation haben einschlafen lassen und die genannten Klarstellungen, die von diesem Kreis einstimmig gefordert wurden, nicht verfolgen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Preisstudie zeigt, dass viele Hotels an der Nord- und Ostsee trotz einer hohen Nachfrage ihre Preise senken. Grund dafür ist ein verändertes Buchungsverhalten der Gäste, auf das viele Betriebe mit defensiven Preisstrategien reagieren.

Die Jufenalm hat den Umbau ihrer Hotelanlage in den Salzburger Bergen abgeschlossen. Das Unternehmen startet mit neuen Suiten, einem erweiterten Wellnessbereich und speziellen Rabattaktionen in die aktuelle Sommersaison.

Das Hotel Bergkristall in Oberstaufen hat sechs neue Seesuiten am hauseigenen Bergsee eröffnet. Ab August 2026 soll das Angebot laut Unternehmen um weitere Bergsuiten ergänzt werden.

Die H World Group hat nach eigenen Angaben das Europageschäft wieder in die Gewinnzone geführt. In den veröffentlichten Quartalszahlen verweist das Unternehmen auf Fortschritte im internationalen Segment sowie auf den weiteren Ausbau der Marken Steigenberger und IntercityHotel.

Eine Studie von Mews zeigt eine breite Nutzung von künstlicher Intelligenz in Hotels. Gleichzeitig sehen viele Hoteliers persönliche Kontakte wie Begrüßung und Check-in weiterhin als Aufgabe von Mitarbeitern.

Der Apartment-Anbieter Stayery hat ein neues Haus in der Innenstadt von Fürth eröffnet. Das Unternehmen setzt am Standort auf digitale Abläufe und plant bereits die Erschließung weiterer Märkte im deutschsprachigen Raum.

Das Best Western Plus Ostseehotel Waldschlösschen im Ostseebad Prerow feiert sein dreißigjähriges Bestehen unter der Leitung der Inhaberfamilie Jahncke. Seit dem Kauf im Jahr 1995 wurde die historische Immobilie kontinuierlich modernisiert.

Die Schlosshotels & Herrenhäuser trauern um ihren langjährigen Präsidenten und Ehrenpräsidenten Max Eidlhuber. Der österreichische Hotelier starb im Alter von 78 Jahren in Salzburg.

Die Dormero Hotel AG übernimmt das bisherige Amedia Express Passau aus der Insolvenz der Revo-Gruppe. Das Hotel mit 73 Zimmern soll in den kommenden zwei Jahren im laufenden Betrieb saniert werden.

Die Expedia Group beendet die Marke ebookers in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Nutzer werden künftig auf Hotels.com weitergeleitet, Bonus+-Guthaben wird in Hotels.com-Gutscheine umgewandelt