Urs E. Schwarzenbach muss 11,4 Millionen Franken Steuern nachzahlen. Wie unter anderem Watson berichtet, hat das Bundesgericht eine entsprechende Beschwerde des Milliardärs und Kunstsammlers abgewiesen. Die Zolldirektion hatte die Nachforderungen verfügt, weil Schwarzenbach die Einfuhr verschiedener Kunstobjekte nicht gemeldet bzw. den Wert als zu tief angegeben hatte.
Kürzlich hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Beschlagnahmung der Kunstwerke rechtmäßig war. Die Richter hatten argumentiert, dass die Zahlung der offenen Steuern und Abgaben für in die Schweiz eingeführte Kunstwerke gefährdet gewesen sei. Die Maßnahme sei zudem auch verhältnismäßig gewesen (Tageskarte berichtete).