Dorint verbucht trotz unzulässiger Verfassungsbesschwerde Teilerfolg

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschwerde der Dorint-Hotelgruppe für unzulässig erklärt. (Az. 1 BvR 1073/21) Dorint spricht trotzdem von einem Teilerfolg, da das Gericht festlege, dass Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssten. Aus Sicht von Dorint dürfe die bisherige Obergrenze von 54,5 Millionen Euro keinen Bestand mehr haben. Das Gericht erwartet nun eine ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes bevor es wieder tätig wird.

Dorint hatte in seiner 2021 eingereichten Verfassungsbeschwerde vorgebracht, durch die angeordneten Schließungen in ihrer Existenz bedroht zu sein. (Tageskarte berichtete). In Hotels und auf Reisen bestehe ein sehr geringes Risiko, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Die staatli-chen Hilfen kritisierten sie wegen der vorgesehenen Obergrenze als ungerecht: Ein großes Unternehmen bekomme so nur einen kleineren Teil seiner wirtschaftlichen Schäden ersetzt.

Die Verfassungsrichter begründen die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass zunächst grundsätzlich geklärt werden müsste, ob sich aus dem Infektionsschutzgesetz möglicher-weise Entschädigungsansprüche ergeben. Zu dieser Frage verkündet der Bundesgerichtshof am Donnerstag sein erstes Urteil.

Dorint wertet den Spruch dennoch als Teilerfolg, da das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Gruppe bestätige, dass, wenn Kompensationen für Corona-Maßnahmen gezahlt würden, diese gleichberechtigt gewährt werden müssten. 
Dazu heißt es im offiziellen Schriftsatz: „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkun-gen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleich-heitswidrig benachteiligen (vgl. BVerfGE 121, 317 <370>)“.

Darüber hinaus verweise das Gericht auf das Unionsrecht, das seinen Mitgliedsstaaten eine Entschädigung nach Art.107 Abs. 2 Buchstabe b AEUV ermögliche, so Dorint. Die Verfassungsrichter hielten hier fest: „Eine höhere Gewährung von Zuwendungen erscheint daher nicht von vornherein beihilferechtlich ausgeschlossen.“

„Ich gehe davon aus, dass das BVerG den BGH in seiner Randnummer 30 impliziert, darum gebeten hat, sich in der morgen anstehenden Entscheidung in Sachen Worm ./. Land Brandenburg AZ III ZR 79/21 zu den gesetzlichen Entschädi-gungsvorschriften der §§ 56 & 65 IfSG verfassungskonform zu äußern und zu entscheiden“, so Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Gruppe heute zur bereits veröffentlichten dpa-Meldung. Und das mit hoffnungsvollem Blick in Richtung neue Bundesregierung. Letztendlich hat das BVerG dem Normgeber somit den Hinweis gegeben, die Entschädi-gungen gleichberechtigt zu konzipieren. 

„Das zeigt mir, dass die Bundesregierung eindeutig verpflichtet ist, entsprechende neue Regelungen in die Überbrü-ckungshilfen zu implementieren. Es muss eine relative Schadensobergrenze mit 95 Prozent – wie von der Kommission vorgegeben – festgelegt werden, die diese ungleiche, absolute Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro ablösen muss. Ich denke, dass sowohl Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck als auch Finanzminister Christian Lindner in Kürze entsprechend reagieren werden“, so Iserlohes Forderung an die Bundesregierung. (Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In der ACADEME der Adina Hotels haben leistungsstarke Teammitglieder aller Level die Möglichkeit, sich zur Führungskraft zu entwickeln. Ende März schlossen acht Teilnehmer ihre Weiterbildung ab, 17 starten in diesem Monat in das neue ACADEME-Jahr.

Im Jahr 2024 feiern Sofitel Hotels & Resorts ihr 60-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums plant auch das Sofitel Frankfurt Opera für Ortsansässige, Hausgäste und Mitarbeiter eine Reihe von Veranstaltungen und Aktivitäten.

Das Konferenzhotel Lufthansa Seeheim geht mit einem innovativen Barkonzept an den Start. „Upper Deck“ heißt der neue Hotel-Hotspot, der Tagungsgästen ein modernes Ambiente für entspanntes Networking und kleine Veranstaltungen bietet. 

Accor, Europas größter Hotelkonzern, meldete am Donnerstag einen Umsatzanstieg von acht Prozent im ersten Quartal. Die höchsten Wachstumszahlen verzeichnete das Unternehmen im Nahen Osten, in Afrika und Asien-Pazifik-Raum. Auch Deutschland entwickelte sich positiv.

Drei Monate vor dem größten Sportereignis der Welt verdeutlichen Daten von Amadeus, dass die Auslastung der französischen Hotels während der Olympischen Spiele vom 26. Juli bis zum 11. August im Vergleich zum selben Zeitraum der Vorjahre stark angestiegen ist.

Leonardo Hotels haben das Hotel Cicerone Roma übernommen. Das Haus wird nach einer Renovierung als NYX Hotel Rome by Leonardo Hotels wiedereröffnen. Damit ist Leonardo mit zwei Häusern in Rom und mit insgesamt sieben Hotels in Italien vertreten.

Das B&B Hotel Rastatt ist eröffnet und begrüßt seine ersten Gäste. Es ist mittlerweile der 185. Standort in Deutschland. Mit insgesamt 125 Zimmern richtet sich das Hotel in der Karlsruher Straße in der Nähe des Hauptbahnhofs an Reisende aller Art.

Die europäische Hotelstars Union (HSU) hat anlässlich ihrer Generalversammlung in Budapest einen neuen Kriterienkatalog 2025-2030 einstimmig beschlossen. Nachhaltigkeit, Personalmangel und die Digitalisierung und Automatisierung der Hotellerie waren die treibenden Kräfte hinter einem einjährigen Prozess zur Überarbeitung der Klassifizierungskriterien. 

Eines der führenden Häuser in den Usedomer Kaiserbädern startet durch: Nach einer fünfmonatigen Renovierungsphase lockt das Hotel Kaiserhof Heringsdorf seine Gäste jetzt mit 91 frisch renovierten Zimmern und Suiten. Neben den neuen Interieurs machen auch der Blick auf die Ostsee und die Nähe zum Strand Urlaubslaune.

Hilton Worldwide glänzt im ersten Quartal mit positiven Geschäftszahlen und übertraf am Mittwoch die Schätzungen der Wall Street für den Umsatz. Die Aktien von Hilton stiegen im frühen Handel um 5,5 Prozent.