Dorint verbucht trotz unzulässiger Verfassungsbesschwerde Teilerfolg

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschwerde der Dorint-Hotelgruppe für unzulässig erklärt. (Az. 1 BvR 1073/21) Dorint spricht trotzdem von einem Teilerfolg, da das Gericht festlege, dass Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssten. Aus Sicht von Dorint dürfe die bisherige Obergrenze von 54,5 Millionen Euro keinen Bestand mehr haben. Das Gericht erwartet nun eine ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes bevor es wieder tätig wird.

Dorint hatte in seiner 2021 eingereichten Verfassungsbeschwerde vorgebracht, durch die angeordneten Schließungen in ihrer Existenz bedroht zu sein. (Tageskarte berichtete). In Hotels und auf Reisen bestehe ein sehr geringes Risiko, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Die staatli-chen Hilfen kritisierten sie wegen der vorgesehenen Obergrenze als ungerecht: Ein großes Unternehmen bekomme so nur einen kleineren Teil seiner wirtschaftlichen Schäden ersetzt.

Die Verfassungsrichter begründen die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass zunächst grundsätzlich geklärt werden müsste, ob sich aus dem Infektionsschutzgesetz möglicher-weise Entschädigungsansprüche ergeben. Zu dieser Frage verkündet der Bundesgerichtshof am Donnerstag sein erstes Urteil.

Dorint wertet den Spruch dennoch als Teilerfolg, da das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Gruppe bestätige, dass, wenn Kompensationen für Corona-Maßnahmen gezahlt würden, diese gleichberechtigt gewährt werden müssten. 
Dazu heißt es im offiziellen Schriftsatz: „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkun-gen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleich-heitswidrig benachteiligen (vgl. BVerfGE 121, 317 <370>)“.

Darüber hinaus verweise das Gericht auf das Unionsrecht, das seinen Mitgliedsstaaten eine Entschädigung nach Art.107 Abs. 2 Buchstabe b AEUV ermögliche, so Dorint. Die Verfassungsrichter hielten hier fest: „Eine höhere Gewährung von Zuwendungen erscheint daher nicht von vornherein beihilferechtlich ausgeschlossen.“

„Ich gehe davon aus, dass das BVerG den BGH in seiner Randnummer 30 impliziert, darum gebeten hat, sich in der morgen anstehenden Entscheidung in Sachen Worm ./. Land Brandenburg AZ III ZR 79/21 zu den gesetzlichen Entschädi-gungsvorschriften der §§ 56 & 65 IfSG verfassungskonform zu äußern und zu entscheiden“, so Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Gruppe heute zur bereits veröffentlichten dpa-Meldung. Und das mit hoffnungsvollem Blick in Richtung neue Bundesregierung. Letztendlich hat das BVerG dem Normgeber somit den Hinweis gegeben, die Entschädi-gungen gleichberechtigt zu konzipieren. 

„Das zeigt mir, dass die Bundesregierung eindeutig verpflichtet ist, entsprechende neue Regelungen in die Überbrü-ckungshilfen zu implementieren. Es muss eine relative Schadensobergrenze mit 95 Prozent – wie von der Kommission vorgegeben – festgelegt werden, die diese ungleiche, absolute Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro ablösen muss. Ich denke, dass sowohl Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck als auch Finanzminister Christian Lindner in Kürze entsprechend reagieren werden“, so Iserlohes Forderung an die Bundesregierung. (Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Betroffene des Stromausfalls in Berlin im Januar mussten ins Hotel umziehen. Die meisten haben ihre Übernachtungskosten inzwischen zurückbekommen. Die Kosten sind in 2.685 Fällen bereits ausgezahlt worden.

Der Steigenberger Icon Frankfurter Hof begeht sein einhundertfünfzigjähriges Bestehen mit speziellen kulinarischen Angeboten und historischen Bezügen. Das Grandhotel blickt dabei auf eine lange Tradition als Treffpunkt internationaler Gäste zurück.

Premier Inn hat in Eschborn bei Frankfurt sein 74. Hotel in Deutschland eröffnet. Das neue Haus ist nach Unternehmensangaben zugleich das erste Premier-Inn-Hotel in Deutschland, das in Modulbauweise errichtet wurde.

AlpenParks hat den Betrieb des Designhotels The Secret Sölden übernommen. Mit dem Standort im Ötztal erweitert die österreichische Hotelgruppe ihr Portfolio auf 20 Hotel- und Apartmentanlagen.

Bei den 44. Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften des Gastgewerbes in Calw haben sich 33 Auszubildende in fünf Ausbildungsberufen gemessen. Der DEHOGA Baden-Württemberg zeichnete die Landessieger aus und verwies zugleich auf stabile Ausbildungszahlen.

Leonardo Hotels startet mit der Eröffnung des Leonardo Smart Vienna Airport eine neue Marke. Das Gebäude in Holzbauweise umfasst 510 Zimmer und zielt auf funktionale Ansprüche von Reisenden am Flughafen Wien.

Ab 33 Grad stehen hitzegeplagten Mainzerinnen und Mainzern wieder klimatisierte Zimmer in einigen Hotels vergünstigt zur Verfügung. Die vor einem Jahr entstanden Aktion geht in die Verlängerung.

Anzeige

Folge 7 des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“ beleuchtet das Thema Revenue Management mal abseits von Dynamic Pricing und Co. Gastgeber und CEO Oliver Meyer spricht mit Matthias Knappe, Head of Revenue Management bei den Cocoon Hotels darüber, warum Positionierung und Nachhaltigkeit genauso zum modernen Revenue Management gehören wie Pricing – und noch viel mehr.

Nach den im Februar 2026 bekannt gewordenen Vorwürfen gegen mehrere Küchenmitarbeiter hat das Interalpen-Hotel Tyrol seine Küchenleitung neu aufgestellt und ein umfassendes Präventionsprogramm mit externen Fachleuten eingeführt.

Brown Hotels steigt mit der Übernahme von sechs Hotels erstmals in den deutschen Markt ein. Nach bisherigem Stand berichtet bislang ausschließlich das israelische Branchenportal Passport News über die Transaktion, zu der auch das Berliner Excelsior Hotel gezählt wird. Auch Revo-Hotels sollen zu dem Deal gehören.