Dorint verbucht trotz unzulässiger Verfassungsbesschwerde Teilerfolg

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschwerde der Dorint-Hotelgruppe für unzulässig erklärt. (Az. 1 BvR 1073/21) Dorint spricht trotzdem von einem Teilerfolg, da das Gericht festlege, dass Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssten. Aus Sicht von Dorint dürfe die bisherige Obergrenze von 54,5 Millionen Euro keinen Bestand mehr haben. Das Gericht erwartet nun eine ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes bevor es wieder tätig wird.

Dorint hatte in seiner 2021 eingereichten Verfassungsbeschwerde vorgebracht, durch die angeordneten Schließungen in ihrer Existenz bedroht zu sein. (Tageskarte berichtete). In Hotels und auf Reisen bestehe ein sehr geringes Risiko, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Die staatli-chen Hilfen kritisierten sie wegen der vorgesehenen Obergrenze als ungerecht: Ein großes Unternehmen bekomme so nur einen kleineren Teil seiner wirtschaftlichen Schäden ersetzt.

Die Verfassungsrichter begründen die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass zunächst grundsätzlich geklärt werden müsste, ob sich aus dem Infektionsschutzgesetz möglicher-weise Entschädigungsansprüche ergeben. Zu dieser Frage verkündet der Bundesgerichtshof am Donnerstag sein erstes Urteil.

Dorint wertet den Spruch dennoch als Teilerfolg, da das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Gruppe bestätige, dass, wenn Kompensationen für Corona-Maßnahmen gezahlt würden, diese gleichberechtigt gewährt werden müssten. 
Dazu heißt es im offiziellen Schriftsatz: „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkun-gen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleich-heitswidrig benachteiligen (vgl. BVerfGE 121, 317 <370>)“.

Darüber hinaus verweise das Gericht auf das Unionsrecht, das seinen Mitgliedsstaaten eine Entschädigung nach Art.107 Abs. 2 Buchstabe b AEUV ermögliche, so Dorint. Die Verfassungsrichter hielten hier fest: „Eine höhere Gewährung von Zuwendungen erscheint daher nicht von vornherein beihilferechtlich ausgeschlossen.“

„Ich gehe davon aus, dass das BVerG den BGH in seiner Randnummer 30 impliziert, darum gebeten hat, sich in der morgen anstehenden Entscheidung in Sachen Worm ./. Land Brandenburg AZ III ZR 79/21 zu den gesetzlichen Entschädi-gungsvorschriften der §§ 56 & 65 IfSG verfassungskonform zu äußern und zu entscheiden“, so Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Gruppe heute zur bereits veröffentlichten dpa-Meldung. Und das mit hoffnungsvollem Blick in Richtung neue Bundesregierung. Letztendlich hat das BVerG dem Normgeber somit den Hinweis gegeben, die Entschädi-gungen gleichberechtigt zu konzipieren. 

„Das zeigt mir, dass die Bundesregierung eindeutig verpflichtet ist, entsprechende neue Regelungen in die Überbrü-ckungshilfen zu implementieren. Es muss eine relative Schadensobergrenze mit 95 Prozent – wie von der Kommission vorgegeben – festgelegt werden, die diese ungleiche, absolute Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro ablösen muss. Ich denke, dass sowohl Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck als auch Finanzminister Christian Lindner in Kürze entsprechend reagieren werden“, so Iserlohes Forderung an die Bundesregierung. (Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Motel One und Leonardo Hotels haben in mehreren Pilotprojekten den Umgang mit Verpackungen, Restmüll und Hotelmobiliar untersucht. Ein gemeinsamer Report dokumentiert die Ergebnisse und Grenzen der Projekte.

Das Wilmina, das Hotel Schani City, das Biohotel Bühelwirt und Franz-Josef Perauer haben die Independent Hotel Show Munich Awards 2026 gewonnen. Die Auszeichnungen wurden am 16. September im MOC München verliehen.

Leonardo Hotels Central Europe übernimmt vier ehemalige Revo-Häuser in Berlin, Düsseldorf und Dortmund. Die Hotels verfügen zusammen über 1.040 Zimmer.

BWH Hotels Central Europe erweitert das Portfolio in der Rhein-Main-Region um das Main Plaza Suite Hotel in Frankfurt am Main. Das von Michael Schramm geführte Haus im Stadtteil Sachsenhausen wechselt in die WorldHotels Elite Collection.

Das Rosewood Hong Kong steht im weltweiten Ranking 50 Best Hotels auf dem ersten Platz. Die vierte Ausgabe des Branchenrankings wurde in Paris im Rahmen einer Live-Zeremonie vorgestellt. Aus Deutschland schaffte es kein Hotel auf die Liste.

nhow Hotels & Resorts bietet im nhow Frankfurt sechs Gaming Rooms und zwei mobile Gaming Suitcases an. Für 2027 kündigt Minor Hotels weitere Gaming Rooms in Belgien und den Niederlanden an.

Das Biohotel Eggensberger am Hopfensee bleibt bis voraussichtlich Ende März 2027 geschlossen. Bei dem nach Angaben der Allgäuer Zeitung millionenschweren Umbau sollen unter anderem ein Zwischenbau, zusätzliche Zimmer und neue Wellness-Einrichtungen entstehen.

Bis Anfang Oktober sollen nach Angaben der Sanierungsgeschäftsführer 154 der 178 insolventen Revo-Hotels an neue Betreiber übergeben werden. 15 Häuser seien geschlossen worden, für neun weitere würden noch neue Betreiber gesucht.

Das Europäische Unterkunftsbarometer 2026 von Booking.com weist für deutsche Beherbergungsbetriebe zurückhaltendere Einschätzungen als im europäischen Durchschnitt aus. Unterschiede zeigen sich bei Auslastung, Tagessätzen und Cybersicherheit.

Auf Booking Holdings entfielen 2025 insgesamt 70,5 Prozent der deutschen OTA-Buchungen. Die HOTREC-Distributionsstudie zeigt zudem Unterschiede zwischen Individual- und Kettenhotels sowie abweichende Stornoquoten der Vertriebskanäle.