Egerner Höfe: Tübinger Gastro-Sohn kritisiert Arbeitsbedingungen bei Sternekoch Kellermann

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Der Tübinger Jan-Henrik Horn, selbst aus einer Gastronomiefamilie stammend, wirft dem Luxushotel Egerner Höfe am Tegernsee einen "fatalen Umgang" mit Überstunden in der Küche von Sternekoch Thomas Kellermann vor. Er wolle auf die Missstände in einigen Betrieben der Branche aufmerksam machen, sagt der Auszubildende dem Tagblatt. Die Familie von Moltke weist die Vorwürfe zurück.

Der Fall könnte nachhaltig am Image von Sternkoch Kellermann und dem 5-Sterne-Hotel kratzen. Jan-Henrik Horn hat angeblich über seine Geschichte auch mit der Süddeutschen Zeitung gesprochen. Ferner wurde sein Bericht, laut Zeitung, vom SWR für die TV-Sendung „Report Mainz“ gefilmt, die am 20. August (21.45 Uhr) in der ARD ausgestrahlt wird.

Am Anfang seiner Ausbildung habe es sich perfekt angefühlt, berichtet Horn in der Zeitung. In dieser Gegend in so einem Haus zu arbeiten, sei ein Traum für Ihn gewesen, sagt Horn, der inzwischen im Kilchberger „Hirsch“ bei Robin Lewandowski lernt.

Konkret wirft Horn dem Hotel der Familie von Moltke vor, dass Überstunden weder ausbezahlt noch ausgeglichen worden seien. Ein Stempelsystem oder Ähnliches habe es in der Küche der Egerner Höfe nicht gegeben. Stattdessen hätten die Angestellten immer zu Monatsbeginn zusammenkommen müssen, um vor den Augen des stellvertretenden Küchendirektors in einer Tabelle hinter ihrem Namen zu unterschreiben. Damit hätten die Angestellten den Dienstplan mit Rahmenzeiten akzeptiert, berichtet Horn in der Zeitung. Als er sich geweigert habe zu unterschreiben, sei er zum Probezeitendgespräch mit Küchenchef Kellermann und Personalchefin Daniela Böhm einbestellt worden. In diesem Gespräch sei er unter Druck gesetzt und in die Enge getrieben worden. Kurz darauf folgte die Kündigung, so die Zeitung.
 

Das Tagblatt gibt auch an, die Egerner Höfe kontaktiert zu haben, die aber bestreiten, dass Horn in einem Personalgespräch unter Druck gesetzt worden sei. Vielmehr lassen die von Moltkes demnach prüfen, ob Horns Äußerungen den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen.


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