Entscheidend für Übernachtungsverbot in Bayern ist Zeitpunkt der Anreise

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Wer eine Reise nach Bayern plant und aus einem Corona-Hotspot kommt, muss den Tag seiner Anreise genau beachten. Seit Donnerstag gilt im Freistaat ein Beherbergungsverbot für Menschen aus besonders betroffenen Regionen. Betroffen sind Kreise und kreisfreie Städte mit binnen sieben Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

«Wenn der maßgebliche Inzidenzwert unter 50 gefallen ist, dürfen Bürger aus dem betreffenden Landkreis von bayerischen Beherbergungsbetrieben wieder aufgenommen werden», erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München am Freitag. «Sie dürfen dann auch unabhängig von der weiteren Entwicklung der Inzidenz bleiben. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Anreise.»

Im nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf ist die wichtige Kennziffer der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage unter die entscheidende Marke von 50 gefallen. Das geht aus den am Freitag veröffentlichten Zahlen des Robert Koch-Instituts hervor. Demnach sind es im Kreis Warendorf nun 47,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach zuvor 50,4. Auch im Kreis Gütersloh, in dem ebenfalls nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies ein regionaler Lockdown gilt, sinkt die Kennziffer nach extrem hohen Werten weiter.

Neben Bayern haben auch andere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-Württemberg ein Beherbergungsverbot oder andere Beschränkungen für Menschen aus Corona-Risikogebieten festgelegt. Von dem Verbot im Freistaat ausgenommen sind Menschen, die über einen negativen Corona-Test verfügen und ein ärztliches Attest vorweisen können sowie Gäste, «die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen» oder die «einen sonstigen triftigen Reisegrund» nachweisen können wie den Besuch bei Familienangehörigen oder zur Pflege Schutzbedürftiger.

«Jeder Hotelier hat ein eigenes Interesse daran, dass sein Hotel nicht der Ort von Corona-Infektionen wird», erläuterte der Ministeriumssprecher dazu. «Deshalb ist davon auszugehen, dass er neue Gäste konsequent entsprechend der neuen Regelung befragt. Zugleich setzen wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Gäste, andere Menschen nicht durch falsche Angaben zu gefährden.» (dpa)


 

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