Europäischer Gerichtshof sieht Raum für nationale Verbote von Zweckentfremdung

| Hotellerie Hotellerie

Der Europäische Gerichtshof sieht nationale Genehmigungsvorbehalte für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen an Ortsfremde als im Einklang mit dem Unionsrecht stehend an. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht in der Entscheidung einen wichtigen Meilenstein bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels in Ballungsräumen und der Herstellung von Wettbewerbsgerechtigkeit auf dem Beherbergungsmarkt

In den verbundenen Rechtssachen Cali Apartments und HX / Procureur général près la cour d’appel de Paris und Ville de Paris (C-724/18 und C-727/18) hat der EuGH heute geurteilt, dass die Bekämpfung des Mangels an längerfristig vermieteten Wohnungen einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, dem Vermieter z.B. die Einholung einer vorherigen Genehmigung aufzuerlegen. Die Stadt Paris habe zurecht wegen der fehlenden vorherigen Genehmigung gemäß des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuches eine Geldbuße gegen den Wohnungseigentümer verhängen und die Rückumwandlung der Wohnung anordnen dürfen.

„Wir nehmen das Urteil mit großer Erleichterung zur Kenntnis, da es eine wichtige Grundsatzfrage entscheidet: Verhältnismäßige und im Allgemeininteresse liegende Einschränkungen der Portalökonomie sind laut EuGH mit der Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vereinbar. Dies bedeutet das Ende eines rechtlichen Freifahrtscheins für Airbnb & Co. und bringt uns faireren Wettbewerbsbedingungen im Sinne eines ‚level playingfields‘ einen wichtigen Schritt näher“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die grundsätzliche Bedeutung des Urteils. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Immobiliengesellschaft Aroundtown, der die acht bislang unter der Marke Seminaris betriebenen Hotelimmobilien gehören, erklärt, die Häuser würden weiterhin unter dieser Marke geführt. Doch vier Hotels fehlen auf der Seminaris-Website und werden bei Belvilla by OYO unter Sunday-Namen angeboten – drei davon ausdrücklich mit dem Zusatz „ehemals Seminaris“.

Gezeiten Suites eröffnen am 1. Oktober 2026 ihr zweites Apartmenthaus in Büsumer Deichhausen an. Die 23 Apartments bieten Platz für zwei bis vier Personen, zehn Einheiten verfügen über eine eigene Sauna.

Smartments hat 206 Serviced Apartments im Berliner Quartier Forty4 angemietet. Die Eröffnung ist für 2029 geplant; nahezu alle Einheiten sollen einen Balkon oder eine Terrasse erhalten.

Im Sheraton Hannover Pelikan Hotel hat Künstler Sascha Dahl eine Art Suite mit 18 Werken eröffnet. Die Zusammenarbeit soll künftig durch Ausstellungen und weitere Veranstaltungsformate ergänzt werden.

CityHub plant ein Hotel mit 139 Einheiten am Leipziger Platz in Berlin. Für den Standort sollen rund 2.100 Quadratmeter bestehende Einzelhandelsfläche umgebaut werden.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag von a&o Hostels zeigt, dass Europas Reisende bei Unterkünften vor allem auf das Preis-Leistungs-Verhältnis und Sicherheit achten, während bekannte Marken an Bedeutung verlieren.

Der traditionsreiche Vitznauerhof am Vierwaldstättersee öffnet im 125. Jubiläumsjahr erstmals auch im Winter seine Türen und bietet ein neues Programm aus Kulinarik, Kultur und Wellness.

Das aja Garmisch-Partenkirchen hat sein fünfjähriges Bestehen mit einem Tag der offenen Tür und rund 1.000 Besuchern gefeiert. Zum Jubiläum stellte das Hotel zudem neue Namen für Bar und Restaurant vor.

Der Schweizer Ständerat hat der Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis Ende 2031 zugestimmt. HotellerieSuisse begrüßt die Entscheidung, bezeichnet vier Jahre allerdings als vergleichsweise kurzen Planungshorizont.

Aus einer Büro- und Einzelhandelsimmobilie am Frankfurter Ring soll Breras drittes Münchner Haus werden. Der Betreiber plant rund 152 Serviced Apartments und eine Eröffnung Anfang 2029.