Europäischer Gerichtshof sieht Raum für nationale Verbote von Zweckentfremdung

| Hotellerie Hotellerie

Der Europäische Gerichtshof sieht nationale Genehmigungsvorbehalte für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen an Ortsfremde als im Einklang mit dem Unionsrecht stehend an. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht in der Entscheidung einen wichtigen Meilenstein bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels in Ballungsräumen und der Herstellung von Wettbewerbsgerechtigkeit auf dem Beherbergungsmarkt

In den verbundenen Rechtssachen Cali Apartments und HX / Procureur général près la cour d’appel de Paris und Ville de Paris (C-724/18 und C-727/18) hat der EuGH heute geurteilt, dass die Bekämpfung des Mangels an längerfristig vermieteten Wohnungen einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, dem Vermieter z.B. die Einholung einer vorherigen Genehmigung aufzuerlegen. Die Stadt Paris habe zurecht wegen der fehlenden vorherigen Genehmigung gemäß des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuches eine Geldbuße gegen den Wohnungseigentümer verhängen und die Rückumwandlung der Wohnung anordnen dürfen.

„Wir nehmen das Urteil mit großer Erleichterung zur Kenntnis, da es eine wichtige Grundsatzfrage entscheidet: Verhältnismäßige und im Allgemeininteresse liegende Einschränkungen der Portalökonomie sind laut EuGH mit der Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vereinbar. Dies bedeutet das Ende eines rechtlichen Freifahrtscheins für Airbnb & Co. und bringt uns faireren Wettbewerbsbedingungen im Sinne eines ‚level playingfields‘ einen wichtigen Schritt näher“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die grundsätzliche Bedeutung des Urteils. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vom ehemaligen Bürogebäude in Berlin bis zum Neubau auf Sylt: Limehome setzt bei seiner Expansion auf unterschiedliche Immobilientypen. Bis 2030 will das Unternehmen 25.000 Einheiten unter Vertrag haben.

IHG Hotels & Resorts plant ein neues Vignette-Collection-Hotel im Zentrum von Madrid. Das San Bernardo soll im März 2028 mit 67 Zimmern eröffnen und das spanische Luxus-Portfolio des Konzerns auf 21 Häuser erweitern.

Die österreichische Hotelgruppe Cooee alpin erweitert ihr Portfolio von drei auf fünf Hotels. In Kaprun läuft der Umbau eines bestehenden Hauses, zugleich entsteht in Bad Goisern bis Dezember 2027 ein Neubau mit 78 Zimmern.

Das familiengeführte Flemings Mayfair Hotel in London feiert sein 175-jähriges Jubiläum. Das im Jahr 1851 von Robert Fleming errichtete Anwesen gehört zu den ältesten unabhängigen Hotels der britischen Metropole.

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group hat ihr neues Fünf-Sterne-Resort in Salò am Gardasee offiziell eröffnet. Das Investitionsvolumen für das Mixed-Use-Projekt beläuft sich auf rund 150 Millionen Euro.

Arabella Hospitality übernimmt den Betrieb des neuen Hotels Moxy Munich South im Münchner Stadtquartier The Source. Die Fertigstellung des 164 Zimmer umfassenden Hauses ist für das Jahr 2028 geplant.

Auf dem Ostkinberg in Scheidegg ist ein Wellness-Hotel mit rund 120 Zimmern und Suiten geplant. Laut Allgäuer Zeitung soll es Teil der Lerch Genusswelten werden; Geschäftsführer Thomas Lerch äußerte sich gegenüber der Zeitung zu dem Projekt.

​​​​​​​Alle acht Seminaris-Hotels durchlaufen einen Betreiberwechsel. Vier Häuser seien bereits zum 15. September 2026 an die Belvilla Deutschland GmbH übergegangen und werden bereits als Sunday-Hotels vermarktet. Die übrigen vier sollen zum 1. Oktober folgen. Das bestätigte Seminaris auf Anfrage von Tageskarte.io.

Der Hotelverband Deutschland sieht in den neuen Booking.com-Zusagen einen Fortschritt, will ihre Wirkung aber in der Praxis prüfen. IHA-Präsident Otto Lindner stellt insbesondere Fragen zum Genius-Programm.

Die EPH Group plant im Mittelburgenland ein Fünf-Sterne-Resort mit rund 300 Betten. Der Grundstückserwerb setzt insbesondere eine rechtskräftige Baubewilligung voraus.