Europas Hotellerie erhebt sich in Sammelklage gegen Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern schließen sich in einer gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels sind eingeladen und aufgerufen, sich unter www.mybookingclaim.com an der gemeinsamen Klage zu beteiligen und sich online zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.

Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete.

Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen. In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ungezwungen ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

Das sieht Booking.com allerdings anders: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshof bezieht sich spezifisch auf Fragen, die vom Amsterdamer Gericht im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Booking.com und einigen deutschen Hotels gestellt wurden, bei dem es um die Rechtmäßigkeit von Preisparitätsklauseln in Deutschland zwischen 2006 und 2016 ging - das Gericht kam nicht zu dem Schluss, dass die deutschen Preisparitätsklauseln von Booking.com wettbewerbswidrig waren oder Auswirkungen auf den Wettbewerb hatten. Das Amsterdamer Gericht wird nun eine Entscheidung speziell zu den deutschen Paritätsklauseln treffen müssen", so das Unternehmen.

Preiswettbewerb eliminiert?

HOTREC ist sich hingegen sicher, dass die Paritätsklauseln europäische Hotels fast zwei Jahrzehnte lang erheblich im Wettbewerb benachteiligt hääten: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte.

Kurz gesagt: Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt bleiben nicht unbeantwortet.“

Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben.

„In Deutschland hatten sich bereits im Jahr 2020 über 2.000 Hotels der „daBeisein“-Initiative des Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen, um ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. Für diese deutschen Pionier-Hotels sind bereits Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam oder dem Landgericht Berlin anhängig. Für sie ist eine erneute Registrierung unter www.mybookingclaim.com nicht mehr notwendig“, erläutert Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.

Hintergrund

Das EuGH-Urteil von 2024 (Rechtssache C-264/23) bestätigte, dass die Paritätsklauseln von Booking.com – vertragliche Bestimmungen, die Hotels daran hinderten, über andere Kanäle niedrigere Preise oder bessere Verfügbarkeiten anzubieten – gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln führten zu überhöhten Provisionssätzen, unterdrückten Direktbuchungen und verzerrten den Wettbewerb auf dem Online-Markt.

Die Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen.

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rocco Forte Hotels hat die Eröffnung eines zweiten Standorts in Apulien bekanntgegeben. Die Masseria del Cardinale soll im Jahr 2028 in Fasano an den Start gehen und das Italien-Portfolio der Gruppe ergänzen.

Meliá Hotels erweitert das eigene Portfolio an Luxus- und Lifestyle-Marken und hat für das Jahr 2026 insgesamt 23 neue Hoteleröffnungen bestätigt. Die Expansion erstreckt sich über Südostasien und Südamerika bis nach Europa und in den Indischen Ozean.

Der Hotelkonzern Accor plant für das Jahr 2026 die Eröffnung von rund 350 neuen Häusern weltweit. Auch in der DACH-Region kommen ein paar Häuser hinzu. Mit dem Wachstum früherer Jahre ist der Ausbau der Geschäftstätigkeiten hierzulande allerdings nicht zu vergleichen.

Die PKF Hospitality Group hat die Hotelgruppe B&B Hotels offiziell als die schnellstwachsende Hospitality-Marke Europas für das Jahr 2025 ausgezeichnet. Die Ehrung unterstreiche die Position der Gruppe im Budget- und Economy-Segment sowie deren Rolle als Impulsgeber im europäischen Value-for-Money-Markt.

Die europäische Kollektion unabhängiger Boutiquehotels Quality Lodgings vergrößert ihr Portfolio um acht neue Häuser. Damit wächst die Sammlung auf insgesamt 126 Hotels in acht Ländern. In Deutschland umfasst die Kollektion nun 30 Adressen.

IHG Hotels & Resorts hat die Vertragsunterzeichnung für das zukünftige InterContinental Prag bekanntgegeben. Dies markiert die Rückkehr der Marke in die tschechische Hauptstadt. Das geplante Luxushotel mit 137 Zimmern soll voraussichtlich 2029 eröffnet werden.

Das Dachsteinkönig – Familux Resort in Gosau, welches unter anderem vom Gault Millau als „Familienhotel des Jahres 2026“ ausgezeichnet wurde, leitet eine umfassende Weiterentwicklung ein. Im Rahmen dieser Expansion entstehen derzeit elf neue, zweistöckige Luxus-Chalets.

Das Grand Hotel des Bains Kempinski St. Moritz startet mit einer umfassenden Neugestaltung und einer Investition von insgesamt 18,5 Millionen Schweizer Franken in die Wintersaison. Dies betrifft sowohl die Zimmer als auch die Gastronomie des Hauses.

Die Motel One Group hat in der österreichischen Hauptstadt ihr fünftes Haus eröffnet. Der neue Standort in der Donau City zeichnet sich durch ein Konzept aus, das moderne Architektur und Naturverbundenheit vereint, und präsentiert ein exklusives Design des Künstlers Paul Riedmüller.

Die Schweizer Hotelgruppe The Living Circle erweitert ihr Portfolio um das Hotel Bergwelt Grindelwald. Die operative Übergabe an den neuen Eigentümer ist für Herbst 2026 geplant und soll in enger Abstimmung mit der bisherigen Betreiberin erfolgen.