Europas Hotellerie erhebt sich in Sammelklage gegen Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern schließen sich in einer gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels sind eingeladen und aufgerufen, sich unter www.mybookingclaim.com an der gemeinsamen Klage zu beteiligen und sich online zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.

Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete.

Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen. In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ungezwungen ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

Das sieht Booking.com allerdings anders: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshof bezieht sich spezifisch auf Fragen, die vom Amsterdamer Gericht im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Booking.com und einigen deutschen Hotels gestellt wurden, bei dem es um die Rechtmäßigkeit von Preisparitätsklauseln in Deutschland zwischen 2006 und 2016 ging - das Gericht kam nicht zu dem Schluss, dass die deutschen Preisparitätsklauseln von Booking.com wettbewerbswidrig waren oder Auswirkungen auf den Wettbewerb hatten. Das Amsterdamer Gericht wird nun eine Entscheidung speziell zu den deutschen Paritätsklauseln treffen müssen", so das Unternehmen.

Preiswettbewerb eliminiert?

HOTREC ist sich hingegen sicher, dass die Paritätsklauseln europäische Hotels fast zwei Jahrzehnte lang erheblich im Wettbewerb benachteiligt hääten: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte.

Kurz gesagt: Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt bleiben nicht unbeantwortet.“

Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben.

„In Deutschland hatten sich bereits im Jahr 2020 über 2.000 Hotels der „daBeisein“-Initiative des Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen, um ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. Für diese deutschen Pionier-Hotels sind bereits Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam oder dem Landgericht Berlin anhängig. Für sie ist eine erneute Registrierung unter www.mybookingclaim.com nicht mehr notwendig“, erläutert Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.

Hintergrund

Das EuGH-Urteil von 2024 (Rechtssache C-264/23) bestätigte, dass die Paritätsklauseln von Booking.com – vertragliche Bestimmungen, die Hotels daran hinderten, über andere Kanäle niedrigere Preise oder bessere Verfügbarkeiten anzubieten – gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln führten zu überhöhten Provisionssätzen, unterdrückten Direktbuchungen und verzerrten den Wettbewerb auf dem Online-Markt.

Die Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen.

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach der abrupten Schließung des Congress Hotels Chemnitz kämpft die Belegschaft um ihre Zukunft. Mit einer eigenen Bewerbungsoffensive bei 15 Hotelgesellschaften und breiter Unterstützung aus der Bevölkerung sucht das Team nun aktiv nach einem neuen Investor für das geschichtsträchtige Hochhaus.

Campingplätze, Hotels, Pensionen und Anbieter von Gästezimmern in Nordrhein-Westfalen verzeichneten 2025 Zuwächse. Und das nach dem Rekordjahr 2024 mit der Fußball-EM im eigenen Land.

Direkt am Pazifik-Strand von Surfers Paradise soll ein Trump-Tower entstehen – mit Rekordanspruch: Das Hotel soll der höchste Wolkenkratzer Australiens werden.

Airbnb baut seine Plattform zu einem KI-basierten System um. Durch den Einsatz intelligenter Sprachmodelle sollen die Suche personalisiert, der Kundensupport automatisiert und die internen Abläufe effizienter gestaltet werden.

Das Hotelprojekt Seegut in Bad Wiessee erreicht den nächsten Meilenstein. Während die Rohbauarbeiten am Tegernsee im Zeitplan liegen, kündigt der Investor die Unterzeichnung des Managementvertrags mit einem Hotelbetreiber für Ende Februar an.

Wyndham Hotels & Resorts vermeldet für 2025 ein Rekordjahr beim Zimmerwachstum, während der rückläufige RevPAR dämpfend wirkte. Gleichzeitig sorgen die Insolvenz der Revo Hospitality Group und Wertminderungen auf die Marke Vienna House für erhebliche Belastungen in der Bilanz.

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 stützt die Umsatzentwicklung der US-Hotellerie. Während der Gesamtmarkt nur moderat wächst, rechnen Analysten in den Austragungsstädten mit zweistelligen RevPAR-Zuwächsen in den Sommermonaten.

Airbnb führt in Deutschland die neue Funktion „Jetzt buchen, später bezahlen“ ein. Damit können Gäste Unterkünfte mit flexiblen Stornierungsbedingungen reservieren und erst kurz vor Ablauf der Frist bezahlen, was insbesondere die Planung von Gruppenreisen erleichtern soll.

Die Insolvenz der Revo Hospitality Group hat die deutsche Hotellerie in Mark und Bein erschüttert. Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint-Hotelgruppe, hat sich in zwei öffentlichen Statements zu Wort gemeldet. Doch beim Vergleich seiner Analysen zeigt sich ein bemerkenswerter kommunikativer Spagat zwischen interner Manöverkritik und politischem Lobbyismus.

Die Chocolate on the Pillow Group vollzieht den Markteintritt in Berlin. Mit einem Managementvertrag für ein Vier-Sterne-Superior-Hotel an der Fischerinsel setzt das Unternehmen auf eine Zusammenarbeit mit Immobilieneigentümern und eine Fokussierung auf investierbare Hotelprodukte.