Europas Hotellerie erhebt sich in Sammelklage gegen Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern schließen sich in einer gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels sind eingeladen und aufgerufen, sich unter www.mybookingclaim.com an der gemeinsamen Klage zu beteiligen und sich online zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.

Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete.

Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen. In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ungezwungen ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

Das sieht Booking.com allerdings anders: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshof bezieht sich spezifisch auf Fragen, die vom Amsterdamer Gericht im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Booking.com und einigen deutschen Hotels gestellt wurden, bei dem es um die Rechtmäßigkeit von Preisparitätsklauseln in Deutschland zwischen 2006 und 2016 ging - das Gericht kam nicht zu dem Schluss, dass die deutschen Preisparitätsklauseln von Booking.com wettbewerbswidrig waren oder Auswirkungen auf den Wettbewerb hatten. Das Amsterdamer Gericht wird nun eine Entscheidung speziell zu den deutschen Paritätsklauseln treffen müssen", so das Unternehmen.

Preiswettbewerb eliminiert?

HOTREC ist sich hingegen sicher, dass die Paritätsklauseln europäische Hotels fast zwei Jahrzehnte lang erheblich im Wettbewerb benachteiligt hääten: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte.

Kurz gesagt: Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt bleiben nicht unbeantwortet.“

Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben.

„In Deutschland hatten sich bereits im Jahr 2020 über 2.000 Hotels der „daBeisein“-Initiative des Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen, um ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. Für diese deutschen Pionier-Hotels sind bereits Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam oder dem Landgericht Berlin anhängig. Für sie ist eine erneute Registrierung unter www.mybookingclaim.com nicht mehr notwendig“, erläutert Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.

Hintergrund

Das EuGH-Urteil von 2024 (Rechtssache C-264/23) bestätigte, dass die Paritätsklauseln von Booking.com – vertragliche Bestimmungen, die Hotels daran hinderten, über andere Kanäle niedrigere Preise oder bessere Verfügbarkeiten anzubieten – gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln führten zu überhöhten Provisionssätzen, unterdrückten Direktbuchungen und verzerrten den Wettbewerb auf dem Online-Markt.

Die Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen.

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das US-Cybersicherheitsunternehmen ReliaQuest berichtet über eine Angriffskampagne auf WLAN-Gateways in Hotels und anderen Einrichtungen mit öffentlichem Internetzugang. Nach Angaben des Unternehmens sollen auf diese Weise Microsoft-365-Konten von Geschäftsreisenden kompromittiert werden.

Anzeige

Die anhaltenden Kostensteigerungen in quasi sämtlichen Bereichen treffen viele Hotels stark. Die KING’s Hotels München versuchen, diesen Mehrkosten mithilfe von Digitalisierung und Effizienzsteigerung zu begegnen. Wie das gelingt und welche Rolle Bewertungen und Blogs für sie spielen, berichtet CEO Hanna King in der 9. Folge von „AUSGEBUCHT!“, dem Podcast von HotelPartner-Gründer Oliver Meyer.

Die Vorbereitungen für das Großprojekt Bernstein-Resort laufen. Auf der Fläche wird belastete Erde abgefahren und Altmunition geräumt. Aber alles dauert länger, es wird teurer, und es gibt Widerstand.

Teaser: Four Seasons hat den Zeitplan für die Wiedereröffnung des Park Gstaad angepasst. Statt bis Ende 2026 soll das Hotel nun im Sommer 2027 eröffnen.

In Marseillan entsteht ein Resort- und Wohnprojekt am Wasser: Das Hotel der Luxury Collection und die Markenresidenzen entstehen auf einem rund 6 Hektar großen Grundstück direkt an der Lagune de Thau.

Für die Wiedereröffnung des Grand Hotel Sauerhof in Baden, südlich von Wien, ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Nach der Einreichung der Genehmigungsunterlagen werden nun 111 Zimmer, ein umfangreicher Spa-Bereich sowie Gastronomie- und Wellnessangebote konkret geplant.

Novum Hospitality hat den Pachtvertrag für das Garner Hotel in Rüsselsheim fristlos beendet und den Betrieb aufgrund von Mängeln an der Trinkwasserinstallation dauerhaft eingestellt.

Die DERTOUR Group übernimmt zum 1. August 2026 die restlichen Anteile an der DSR Hotel Holding und wird alleinige Eigentümerin. Die Deutsche Seereederei zieht sich aus dem operativen Hotelgeschäft zurück und richtet ihren Fokus auf neue touristische Geschäftsmodelle.

Accor holt mit der Banque des Territoires einen öffentlichen Investor für die Restaurierung der historischen Zitadelle Vauban auf Belle-Île-en-Mer an Bord. Die denkmalgeschützte Anlage soll im Sommer 2027 als erstes französisches Hotel der Emblems Collection eröffnen.

Im Walliser Bergdorf Evolène entsteht mit Le Rucher d’Evolène ein über das Dorf verteiltes Hotelprojekt. Den Anfang macht am 21. August 2026 ein Boutiquehotel mit sieben Zimmern, weitere Gebäude und ein Berghotel sollen folgen.