Ex-NPD-Chef scheitert mit Verfassungsklage gegen Hotel-Hausverbot

| Hotellerie Hotellerie

Der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt muss nach langem Rechtsstreit sein Hausverbot in einem brandenburgischen Wellnesshotel akzeptieren. Laut Grundgesetz dürfe zwar niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Dass Voigt boykottiert oder vom öffentlichen Leben ausgeschlossen worden sei, sei aber nicht ersichtlich. Die Richter wiesen deshalb seine Verfassungsklage ab. Das teilte das Karlsruher Gericht am Mittwoch mit. 

Voigt war von 1996 bis 2011 Chef der rechtsextremen Partei. Im Dezember 2009 wollte er mit seiner Frau vier Tage in Bad Saarow am Scharmützelsee verbringen. Das Hotel bestätigte die Buchung zunächst, schrieb ihm aber später, dass ein Aufenthalt nicht möglich sei. Als Voigt nachhakte, erteilte ihm das Hotel ein Hausverbot. Seine politische Überzeugung sei nicht mit dem Ziel des Hauses vereinbar, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten.

Dagegen zog Voigt bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser bestätigte das Hausverbot 2012 grundsätzlich. Die bereits bestehende Buchung hätte das Hotel demnach aber nicht wieder aufheben dürfen, ohne dass Voigt durch sein Verhalten dazu Anlass geliefert hätte.

An diesem Urteil haben die Verfassungsrichter nichts auszusetzen. Es gebe kein Verfassungsprinzip, wonach Private ihre Rechtsbeziehungen prinzipiell gleichheitsgerecht zu gestalten hätten. Voigt sei durch das Hausverbot nur in seiner Freizeitgestaltung beeinträchtigt. In der Gegend gebe es zudem viele andere Hotels. Anderes könnte demnach höchstens gelten, wenn die Hotelbetreiberin eine Monopolstellung hätte oder es um eine Veranstaltung ginge, «die in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entscheidet». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg erhält erstmals Hotels direkt am Terminal. Geplant sind zwei Häuser mit insgesamt 140 Zimmern, die Ende 2027 eröffnen sollen.

Anzeige

In Folge 5 des HotelPartners Podcast „AUSGEBUCHT!“ interviewt Gastgeber und HotelPartner-CEO Oliver Meyer Myriam Schlatter, CEO der Laudinella Group, zur beeindruckenden Entstehung ihrer Hotelgruppe. Sie erzählt.

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Hotelzimmermieten nicht grundsätzlich von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ausgenommen sind. Entscheidend ist, ob die angemieteten Unterkünfte nach dem Geschäftsmodell eines Unternehmens dauerhaft für den Betrieb vorgehalten werden müssen.

Eine Studie von Christie & Co sieht die Münchner Luxushotellerie weiterhin auf Wachstumskurs. Besonders hohe Auslastungen und Zimmerpreise wurden im Herbst 2025 registriert.

Waren die Urlaubsziele in Schleswig-Holstein in den ersten Monaten des Jahres besser besucht als 2025? Ein genauerer Blick zeigt große Unterschiede zwischen größeren Hotels und kleineren Häusern.

Das Hamburger Hotel Louis C. Jacob feiert am 5. Juli seinen 235. Geburtstag mit einem öffentlichen Jubiläumsfest. Besucher erwarten Hausführungen, kulturelle Darbietungen und eine Versteigerung zugunsten des Liedstadtfestivals.

Die Hyatt Hotels Corporation hat auf ihrem Investorentag neue Finanzziele für den Zeitraum bis 2028 präsentiert und eine Aufstockung ihres Aktienrückkaufprogramms bekannt gegeben.

Die Hotelbuchungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den Vereinigten Staaten liegen bisher unter den Erwartungen. Gründe hierfür sind komplexe Einreiseformalitäten, hohe Reisekosten sowie Verzerrungen durch die Kontingentverwaltung der FIFA.

Das Jufa Hotel in der Hamburger HafenCity verzeichnet einen Meilenstein von einer Million Übernachtungen. Parallel dazu steigt die Zahl der Gäste aus Norddeutschland in der Steiermark an.

Mercurius Real Estate plant im Frankfurter Gallus-Viertel den Bau von 577 Serviced Apartments. Das Projekt „Green Cam“ ersetzt eine ursprünglich vorgesehene Büronutzung und soll zusätzlich Gewerbe-, Gastronomie- und Freizeitflächen umfassen.