Fluggesellschaft haftet nicht für Unfall im Hotel

| Hotellerie Hotellerie

Bringt eine Airline nach einem annullierten Flug Passagiere kurzfristig im Hotel unter, muss sie nicht für vom Hotelpersonal verursachte Unfallschäden haften. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag zum Rechtsstreit einer verunglückten Rollstuhlfahrerin mit der österreichischen Fluglinie Niki Luftfahrt. (Rechtssache C-530/19)

Die Österreicherin wollte von Mallorca nach Wien fliegen. Als ihr Flug gestrichen wurde, brachte sie Niki in einem Hotel unter - darauf haben Fluggäste nach EU-Recht einen Anspruch. Die Frau verletzte sich jedoch schwer, als ihr Rollstuhl in der Querrinne eines Weges hängenblieb. Die Kundin verlangt vor österreichischen Gerichten Schadenersatz von Niki, da sich der Unfall auf dem Hotelgelände ereignet habe und die Mitarbeiter des Hauses die Querrille nicht beseitigt oder abgesichert hätten.

Nach dem Urteil des EuGH verpflichtet die EU-Fluggastrechteverordnung die Airline aber nicht zum Schadenersatz für ein Fehlverhalten des Hotelpersonals. Dabei stellen die obersten EU-Richter klar, dass Fluggesellschaften für Personen mit eingeschränkter Mobilität angemessene Betreuung anzubieten hätten. Dazu gehöre, dass sich die Airline vergewissert habe, ob das Hotel vernünftigen Erwartungen an Qualität und Sicherheit entspreche.

Ersatz individueller Schäden durch Fehlverhalten des Hotelpersonals würde jedoch aus Sicht der EU-Richter eine Einzelfallprüfung der Schäden erfordern. Das wiederum würde den Rahmen der Fluggastrechteverordnung sprengen, entschied der EuGH. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach hat nach einer umfassenden Modernisierung wiedereröffnet. Das Hotel umfasst 148 Zimmer und eine 4.500 Quadratmeter große Spa-Landschaft. Ein medizinischer Bereich ist für Anfang 2027 geplant.

Das von Fairmont Hotels & Resorts geführte Plaza Hotel in New York soll ab Januar 2027 mindestens vier Jahre geschlossen bleiben. Geplant sind Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Fassade. Das Plaza diente als Schauplatz mehrerer Filme.

Die Comer Group will das ehemalige Hilton-Hotel in Gravenbruch kaufen. Nach einem Bericht der Hessenschau ist der Vertrag unterschrieben, die behördliche Genehmigung steht jedoch aus. Der sanktionierte Geschäftsmann Ali Ansari darf von dem Verkauf nicht profitieren.

Kapital und Gästenachfrage sind vorhanden, doch Hoteltransaktionen müssen höhere Anforderungen erfüllen. Die vierte Ausgabe des „Expert Papers“ „Booking the Future“ von mrp hotels beleuchtet, worauf Investoren, Banken und Betreiber bei Finanzierung, Konzept und Wachstum achten.

Stayery expandiert nach München und übernimmt ein Apartmenthaus am Oberwiesenfeld mit 105 Einheiten. Die Eröffnung des konvertierten Bestandsgebäudes am Olympiapark ist für Anfang 2027 geplant.

Seetelhotels meldet einen Ransomware-Angriff auf interne IT-Systeme. Ein möglicher Datenabfluss wird untersucht; bei Buchungen und Anfragen kann es zu Verzögerungen kommen.

Die Radisson Hotel Group hat in Breslau ihr 20. Prize-by-Radisson-Hotel eröffnet. Das Haus im Sky Tower verfügt über 208 Zimmer und ist der zweite Standort der Marke in Polen.

Accor tritt mit dem geplanten ibis Styles Helsinki Helka erstmals in den finnischen Hotelmarkt ein. Das Haus mit 157 Zimmern soll Ende 2027 aus dem traditionsreichen Hotel Helka hervorgehen.

Das bisherige Mercure Tagungs- und Landhotel Krefeld soll ab Januar 2027 als eigenständiges Haus unter dem Dach einer neu gegründeten GmbH fortgeführt werden. Das bestehende Team soll bleiben; neue Tagungskonzepte sind in Arbeit.

Der Ulmer Gemeinderat hat nach einem Bericht der Südwest Presse mit knapper Mehrheit eine Bettensteuer beschlossen. Ab 2030 sollen Übernachtungsgäste drei Euro pro Nacht zahlen.