Fluggesellschaft haftet nicht für Unfall im Hotel

| Hotellerie Hotellerie

Bringt eine Airline nach einem annullierten Flug Passagiere kurzfristig im Hotel unter, muss sie nicht für vom Hotelpersonal verursachte Unfallschäden haften. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag zum Rechtsstreit einer verunglückten Rollstuhlfahrerin mit der österreichischen Fluglinie Niki Luftfahrt. (Rechtssache C-530/19)

Die Österreicherin wollte von Mallorca nach Wien fliegen. Als ihr Flug gestrichen wurde, brachte sie Niki in einem Hotel unter - darauf haben Fluggäste nach EU-Recht einen Anspruch. Die Frau verletzte sich jedoch schwer, als ihr Rollstuhl in der Querrinne eines Weges hängenblieb. Die Kundin verlangt vor österreichischen Gerichten Schadenersatz von Niki, da sich der Unfall auf dem Hotelgelände ereignet habe und die Mitarbeiter des Hauses die Querrille nicht beseitigt oder abgesichert hätten.

Nach dem Urteil des EuGH verpflichtet die EU-Fluggastrechteverordnung die Airline aber nicht zum Schadenersatz für ein Fehlverhalten des Hotelpersonals. Dabei stellen die obersten EU-Richter klar, dass Fluggesellschaften für Personen mit eingeschränkter Mobilität angemessene Betreuung anzubieten hätten. Dazu gehöre, dass sich die Airline vergewissert habe, ob das Hotel vernünftigen Erwartungen an Qualität und Sicherheit entspreche.

Ersatz individueller Schäden durch Fehlverhalten des Hotelpersonals würde jedoch aus Sicht der EU-Richter eine Einzelfallprüfung der Schäden erfordern. Das wiederum würde den Rahmen der Fluggastrechteverordnung sprengen, entschied der EuGH. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Betroffene des Stromausfalls in Berlin im Januar mussten ins Hotel umziehen. Die meisten haben ihre Übernachtungskosten inzwischen zurückbekommen. Die Kosten sind in 2.685 Fällen bereits ausgezahlt worden.

Der Steigenberger Icon Frankfurter Hof begeht sein einhundertfünfzigjähriges Bestehen mit speziellen kulinarischen Angeboten und historischen Bezügen. Das Grandhotel blickt dabei auf eine lange Tradition als Treffpunkt internationaler Gäste zurück.

Premier Inn hat in Eschborn bei Frankfurt sein 74. Hotel in Deutschland eröffnet. Das neue Haus ist nach Unternehmensangaben zugleich das erste Premier-Inn-Hotel in Deutschland, das in Modulbauweise errichtet wurde.

AlpenParks hat den Betrieb des Designhotels The Secret Sölden übernommen. Mit dem Standort im Ötztal erweitert die österreichische Hotelgruppe ihr Portfolio auf 20 Hotel- und Apartmentanlagen.

Bei den 44. Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften des Gastgewerbes in Calw haben sich 33 Auszubildende in fünf Ausbildungsberufen gemessen. Der DEHOGA Baden-Württemberg zeichnete die Landessieger aus und verwies zugleich auf stabile Ausbildungszahlen.

Leonardo Hotels startet mit der Eröffnung des Leonardo Smart Vienna Airport eine neue Marke. Das Gebäude in Holzbauweise umfasst 510 Zimmer und zielt auf funktionale Ansprüche von Reisenden am Flughafen Wien.

Ab 33 Grad stehen hitzegeplagten Mainzerinnen und Mainzern wieder klimatisierte Zimmer in einigen Hotels vergünstigt zur Verfügung. Die vor einem Jahr entstanden Aktion geht in die Verlängerung.

Anzeige

Folge 7 des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“ beleuchtet das Thema Revenue Management mal abseits von Dynamic Pricing und Co. Gastgeber und CEO Oliver Meyer spricht mit Matthias Knappe, Head of Revenue Management bei den Cocoon Hotels darüber, warum Positionierung und Nachhaltigkeit genauso zum modernen Revenue Management gehören wie Pricing – und noch viel mehr.

Nach den im Februar 2026 bekannt gewordenen Vorwürfen gegen mehrere Küchenmitarbeiter hat das Interalpen-Hotel Tyrol seine Küchenleitung neu aufgestellt und ein umfassendes Präventionsprogramm mit externen Fachleuten eingeführt.

Brown Hotels steigt mit der Übernahme von sechs Hotels erstmals in den deutschen Markt ein. Nach bisherigem Stand berichtet bislang ausschließlich das israelische Branchenportal Passport News über die Transaktion, zu der auch das Berliner Excelsior Hotel gezählt wird. Auch Revo-Hotels sollen zu dem Deal gehören.