Gericht kippt Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern

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Für Touristen aus inländischen Corona-Risikogebieten, die in Mecklenburg-Vorpommern Übernachtungen gebucht haben, gelten keine Beschränkungen mehr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald gab am Dienstag den Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt, die gegen die geforderten Corona-Negativtests geklagt hatten. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Beherbergungsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Vorschriften zu Einreise und Aufenthalt von Beherbergungsgästen seien daher teilweise außer Vollzug gesetzt worden, der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar.

Damit dürfen künftig auch Urlaubsgäste aus Risikogebieten ohne vorherigen Corona-Test anreisen und müssen auch nicht in Quarantäne. Zuvor war dies per Ausnahme nur Schülern, Studenten, Berufspendlern, Abgeordneten oder nahen Verwandten erlaubt.

Mit der Entscheidung des Gerichtes sind auch die von der Landesregierung geplanten neuen Einreisebestimmungen für Mecklenburg-Vorpommern Makulatur, noch ehe sie rechtskräftig beschlossen werden konnten. Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft hatten sich Landesregierung und Tourismusbranche des Landes am Samstag darauf verständigt, dass für Touristen aus deutschen Risikogebieten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreichen sollte, um im Nordosten Urlaub zu machen.

Die bislang zusätzlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender zweiter Test sollten entfallen. Diese Regelung galt bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern und war die bundesweit schärfste. Tagestouristen aus Risikogebieten sollen den Plänen zufolge Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nicht besuchen dürfen. Und auch für Reisende aus ausländischen Risikogebieten bleiben die bisherigen Regeln in Kraft.

Das Urteil ist ein Rückschlag für die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Sie hatte noch vor kurzem argumentiert, das Oberverwaltungsgericht habe bisher bei jeder Klage bestätigt, «dass wir als Hochtourismusland mit Millionen von Touristen gute Gründe haben zu sagen, wir müssen den Reiseverkehr unter Kontrolle haben». (dpa)


 

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